Bei der Definition von "gebräuchlichen Werkzeugen" hilft uns auch wieder die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) unter Nr. 1.8.6 weiter:
"
Allgemein gebräuchlich Werkzeuge ( § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 der 1. WaffV) sind die unter Bastlern / Heimwerkern verbreiteten Werkzeuge."Eigentlich steht alles im Gesetz...
GrußS.
Hinzugefügt 04. Juni 2015, um 12:37:07 Uhr:Jetzt wird es vermutlich nicht mehr lange dauern, dann wird speziell in diesem Bereich der 3D-Drucker große Probleme verursachen. Die technische Weiterentwicklung wir auch bei den Bastlern u. Heimwerkern Einzug halten. Dies bedarf dann im Weiteren auch einer geänderten Auslegung der gesetzlichen Vorschriften. Strengere Auslegung versteht sich natürlich...