Hallo,
Anlass dieser Bemerkungen ist der Fund der klasse Goldmünze.
Ich möchte das Glücksgefühl in diesem Trööt nicht stören aber mich
interessieren zwei Fragen da zu.
1. Die Münze ist bestimmt, also bekannt, fällt sie unters Schatzregal?
Ihr werdet jetzt keine Aussage treffen können weil die Gesetze der
einzelnen Bundesländer keine klare Begriffsbestimmung haben,
was ein Bodendenkmal ist.
Wie wollt ihr dort Klarheit und Rechtssicherheit für uns

erreichen?
2. Die Münze wurde auf einem Acker gefunden.
Der Finder hat nichts verlauten lassen dass er dem Grundstückseigentümer
mit ein bezieht.
Wie steht ihr da zu?
Gruß Charlie