[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Rechtliches > Thema:

 Wo darf man definitiv noch sondeln ?

Gehe zu:  
Avatar  Wo darf man definitiv noch sondeln ?  (Gelesen 10482 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  1 2   Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Februar 2014, um 20:07:58 Uhr

Heute habe ich auch mal eine ganz spezielle rechtliche Frage ... ;-))  ,

(Vorab, es soll keine neue Endlosdiskussion hervorbringen, nur klären "wo man ohne darf")
Metalldetektoren werden am Rande der Legalität verkauft, könnte man meinen. Wenn es selbst auf dem eigenen Grundstück einer Grabungsgenehmigung bedarf. Also meiner Frau werde ich verbieten im Frühjahr Löcher für Pflanzenzwiebeln zu buddeln, könnte strafbar sein ...   Zunge Aber was ist eine Grabung ? Ohne Spaten mit dem Hori-Messer auch schon ? Also auf den Einsatzzweck und das Ziel kommt es offensichtlich an, denke ich ... (Neuzeitfunde, Meteoriten, eigene verlorene Dinge etc.)
Gibt es in Deutschland definitiv Orte, wo man ohne NFG vom Amt für Denkmalschutz noch sondeln darf ? Allgemein lese ich öfters an Stränden, - gelten diese als Freifahrtsschein ? - und auf den angrenzenden Liegewiesen in Ufernähe, wie verhält es sich dort ? Also in bewegten (Erden,Sänden) - Sandkästen schon, meine ich. Oder doch nicht ? Ist das echt alles Auslegungssache derjenigen die gerade ein "Mitspracherecht" haben ? Wenn mir ein Grundstückseigner sein "ja" gibt und ein Dritter die Polizei ruft, was dann ? Viele Fragen, leider. Alternative, wäre dann immer noch die NFG auf begrenzte, vorgegebene Flächen... ,

PS. Wie ist das eigentlich wenn einer mit NFG woanders erwischt wird ? Dann bekommt er sie wahrscheinlich nicht verlängert ...  Grinsend
Als kleiner Trost auf meine vielen Fragen, mein kleiner Fundi von heute.

Nachtrag: Ich schreibe das mal aus gegebenen Anlass weil mich nach einem netten Gespräch die Polizei vom Strand geschickt hat. Ich war einsichtig, meinte gelesen zu haben das dürfe man, belese mich gerne nochmals und nach dem netten fragen der Kollegin der beiden was ich den so gefunden hätte & zeigen, war ich auch schon weg  :Smiley  .
Ja, die Besorgten Anwohner (einer offensichtlich) dachten ich grabe in sauberen Schnitten von 10cm Tiefe womöglich unmögliche Dinge aus... Hinter mir war kein Loch mehr zu erkennen.


Gruss 8000Hz
 Küsschen


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

27022014.jpg

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 20:26:01 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
27. Februar 2014, um 20:28:55 Uhr

Die haben Dich vom Strand verjagdt?
Na nu geht's los mit dem Teeren und Federn.
Dank Blöd Zeitung und dem dessen Namen nicht genannt werden sollte.


Offline
(versteckt)
#2
27. Februar 2014, um 20:35:37 Uhr

Der Volksmund sagt, das an Stränden oder Spielplätzen keine NFG erforderlich ist....  Cool  (Pächter oder Gemeinde jedoch vorher informieren bzw. fragen)

Grabung ist meiner Meinung nach Boden ausheben,ob nur mit den Händen oder dem Hori ist dabei völlig irrelevant.....

Wenn die Medien weiter so ein div. Blödsinn schreiben treffen wir uns alle nur noch auf Spielplätzen und suchen uns ein par Cent für ein   Prost   Ausrasten


Dann müssten die Grünen im Sommer auch die kleinen Jungs mit Buddeleimer und Schaufel vom Strand verweisen   Grinsend


« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 20:37:10 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#3
27. Februar 2014, um 20:40:19 Uhr

Vermutlich werden die Jungs von der Trachtengruppe immer wieder begeistert sein, wenn sie sich um so Raubmordvergewaltigungssonler kümmern müssen, denn die haben ja nichts anderes zu tun.

Sei froh, daß die anscheinend tiefenentspannt waren, und gut gemacht. Nicht viel diskutieren, zusammenpacken und 500m weiter weg weitersondeln, wenn die Trachtler nicht vorher ein ernsthaftes Machtwort gesprochen haben.

Anlegen sollte man sich mit denen nur, wenn man zu viel Zeit und Spaß an sinnfreien Tätigkeiten hat....

Die waren sicher auch froh, daß es keinen Stress gab und daß Du zumindest nicht im Sichtbereich des Denunzianten weitergebuddelt hast.

Offline
(versteckt)
#4
27. Februar 2014, um 20:41:29 Uhr

Alle deutschen Denkmalschutzgesetze zielen lediglich auf die Bodenart ab.
So heißt es beispielsweise im Denkmalschutzgesetz der Elbgermanen:

Wer in unbewegtem Boden Erdarbeiten durchführen will, bedarf der Genehmigung des Ältestenrates.
Wer in bewegtem Boden Erdarbeiten durchführen will, bedarf keiner Genehmigung des Ältestenrates.


Noch nie habe ich in irgendeinem deutschen Denkmalschutzgesetz den Passus gelesen, dass es auf das Ziel der Suche ankommt. Nein, noch nie. Schwör' auf Koran, ähh, auf den "einen Ring"!
Nein, immer wieder behandeln diese Gesetze lediglich die unterschiedlichen Bodenarten Gestein, Ackerboden, Waldboden, Sand.

Eine Legaldefinition wird hierbei gegeben: "Ackerboden ist bewegter Boden", womit sich die anderen drei Bodenarten als "unbewegter Boden" ableiten lassen.
Deswegen spricht man auch im Zusammenhang des Denkmalschutzes von der sogenannten Ernt'schen 4-Boden-Theorie.

Also, in ganz Elbgermanien bedürfen Erdarbeiten in Wald-, Gesteins- und Sandböden der Genehmigung Super

Du wurdest zurecht vom Sandboden vertrieben Polizei

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 20:45:52 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#5
27. Februar 2014, um 20:42:01 Uhr

Also ich sondle fast überall ausser BD usw...


Neben Hauptstrassen,Bundesstrassen/Wohnsiedl./Städtische Spielplätze usw..

Habe sicher auch schon mal diskussion mit möchte gern Scheriff´s/Hundebesitzer etc.. gehabt,aber zu 97% nur positves erlebt.Mindestens 1x im Monat fährt die Polizei an mir vorbei,wenn ich auf dem Acker arbeite [suchen]bis jetzt nicht einmal angehalten,warum auch,ist doch nur ein Hobby und mit dem einverständnis des Landwirt´s.

Vor gut 1Jahr,rief ein Ehrenamtlicher Mitarbeiter vom LWL die Polizei an,weil ich auf dem Acker Suchen

Die Polizei Polizei antwortete mit den Worten"Wir haben für solche Fälle keine Zeit,Bitte klären sie es selber mit dem jungen Mann"

Seitdem,sehe ich das Sondeln in NRW ziemlich locker und meine Umwelt gibt mir recht Super

Sorry,aber es gibt schlimmeres als mit dem MD in Matsche zu wühlen Amen





« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 21:00:39 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
27. Februar 2014, um 20:42:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von majestixXx
Dann müssten die Grünen im Sommer auch die kleinen Jungs mit Buddeleimer und Schaufel vom Strand verweisen   

Ich nehme Dich beim Wort !  Grinsend
Und in Zukunft deale ich andere Dinge zum Hobby und Arbeitsausgleich, da hat man offensichtlich mehr Ruhe dabei.
Aber wie ist das nun wenn ein Grundstückseigner sein "ja" gibt und trotzdem die Polizei durch Dritte gerufen wird und nach einer NFG fragt ?
Ist schon interessant diese Fragestellung, meine ich.

Gruss 8000Hz

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 20:42:52 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#7
27. Februar 2014, um 20:43:25 Uhr

genau so hab ichs mir vorgestellt  nach dem der scheis in der bild war . haste klasse gemacht benny , alls den hafen immer aufreisen als junger rotzer um das was du so machst so das alle welt aufmerksam wird drauf und durchs hochspielen alle dann drauf reagieren die keine ahnung haben . man wie oft hab ich sowas schon erlebt . auch bei kollegen auf der arbeit wenn wir durch fremdkontroleure unsere stahlarbeiten konntroliert wurden . hätten oft einfach mansche kollegen das maul gehalten und nich gefragt ob dies oder das so in ordnung wäre , da wären die nie scharf geworden auf so unwichtige sachen , die jetzt natürlich in kontroll prozedre immer mit drinn sind . hätte der a.... benny einfach gesucht ohne filme usw. dann hätte der jenige der die bullen rief bei dir zum strand , auch nie die bild gelesen und auch net gerufen . oh man

Offline
(versteckt)
#8
27. Februar 2014, um 20:45:18 Uhr

Strand und unbewegter Boden....    Kringeln

Da müssen die Streifenhörnchen wohl nochmal die Schulbank drücken  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#9
27. Februar 2014, um 21:03:43 Uhr

also so wie ich informiert bin, darf ich auf einem Grundstück suchen, wenn ich eine Genehmigung vom Eigentümer habe.
Sollte ich aber Wissenschaftlich Wertvolle Funde machen ( was Auslegungssache ist ) muss unverzüglich eine Meldung
raus gehen und die Grabung ist unverzüglich einzustellen.

Da ja bei Ausgrabungen die kosten an den Grundstückseigentümer gehen ( laut hören und sagen ) denke ich mir das es
eben keine Besondere Funde gibt  Zwinkernd

Da nützt auch kein Schatzregal was. Einerseits soll jeder Schnippel gemeldet werden, andererseits ist für Archäologische
Ausgrabungen etc. kein Geld mehr in der Kasse. Scheinbar ist es besser Funde in Kisten auf den Ämter vergammeln zu lassen, statt diese
bei einem Sondler zurechtgemacht in der Vitrine stehen.

Normalerweise sollte man auch den Schrott auf dem Amt entsorgen, den wir aber Gratis mitnehmen, um ihn dann richtig zu entsorgen.  Zwinkernd

Widersprüche von vorne bis hinten, Hauptsache man kann zeigen wer was zu sagen hat. Nach dem Motte Friss oder stirb. . . . . . 

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
27. Februar 2014, um 21:19:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Alle deutschen Denkmalschutzgesetze zielen lediglich auf die Bodenart ab.


@ Ernte AG
Da habe ich mich wohl vom Ausdruck her verschriebselt. Sorry. Sondelziel = Neuzeitfunde und Pfennige am Buddelstrand. Stimme Dir da voll zu, ich meine schon "bewegter" Boden am Strand und im Kreise von 10m um den Strand. Unbewegter Boden, wie Wald, Wiesen und auf dem Mond kommen da ohne NFG nicht in Frage. Habe ich auch so gemeint wie Du sagst. ;-))

@Tempelritter
Ich frage den Grundstücksbesitzer & sondele los, denke das ist korrekt. Also wenn mir jemand sagt ich darf auf seinem Grund und Boden Musketenkuglen, Fingerhüte und Pfennige suchen - und es ist kein BD dann sollte es eigentlich IO sein. Naja, Deutsches Recht mal außen vor gelassen. Auslegungssache oder noch mehr Bürokratie die zu nichts führt. Würde Dir gern ein Danke geben, aber kein Button da.

Gruss 8000Hz

« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, um 21:23:53 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#11
27. Februar 2014, um 21:41:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von 8000HZ
Würde Dir gern ein Danke geben, aber kein Button da.Gruss 8000Hz

hier wird aber auch an allem gespart   Zwinkernd Zwinkernd

Offline
(versteckt)
Gesperrt
#12
27. Februar 2014, um 23:48:30 Uhr

Mich würde kurz interessieren, an welchem Strand das gewesen ist....? Kannst es mir auch per PN mitteilen!

Das hat im übrigen nichts mit der Bild Zeitung zu tun...seit ungefähr 3 Jahren werden an den Ostseestränden reihenweise die Sondler verjagt und des Strandes verwiesen ohne wirklich eine rechtliche Grundlage dafür zu haben!!!
Bisher ist die Strandsuche keines Falls verboten!!!
Ich habe selber letztes Jahr auf Fehmarn eine wilde Diskussion mit einem Kurtaxen-Eintreiber geführt und ihm gebeten, wenn er sich zu 100% sicher ist, dass es ein Gesetz gibt, was uns das verbietet, soll er bitte die Polizei holen! Sollte er sich nicht sicher sein und holt die Polizei, die dann feststellt, dass es kein Gesetz gibt, welches uns die Suche nach verlorenen Münzen und Schmuck verbietet, bekommt er eine fette Klage wegen Amtsanmaßung und diverser anderer § von mir an den Latz!!!! Damit war dann das Thema erledigt und ich erfuhr wer diesen Mist in S-H verbreitet damit war mir dann alles klar!!!..Es handelte sich nämlich um eine Auftragssuche nach einem Ehering den ich dann auch fand im Wasser!
Ich versuche gerade ein paar Eidestattliche Erklärungen/ Versicherungen von diversen Strandkorb-Besitzern und Zeugen zu bekommen...wenn wir die Namen schriftlich haben und es rechtlich unbedenklich ist, werden wir entsprechende Namen veröffentlichen und werden dann gegen diese Personen Strafanzeigen stellen wegen Amtsanmaßung und Amtsmissbrauch etc...
Gruß Matze

Offline
(versteckt)
#13
28. Februar 2014, um 00:01:40 Uhr

Ich sondele auch im Urlaub immer wieder gerne am Strand auch an der Ostsee.
Überraschend stellte ich fest das ich nicht der einzige war. 2 polnische Gastarbeiter plünderten ebenfals den Strand.

Dumm angemacht hat mich keiner außer kleine Kinder die manchmal echt nervig sein können. Ackersuche da habe ich schon gefühlte 1000 mal direkt an einer Landstraße auf einem Feldweg geparkt Polizei bestimmt 2-3 mal vorbei gefahren. Interesse gleich Null.



Offline
(versteckt)
#14
28. Februar 2014, um 19:32:36 Uhr

Solange Dich nicht irgendein Denunziant anschwärzt haben unsere Freunde vom SV grün/weiss andere Sorgen als einen verschrobenen Vogel, der mit so einem Steckerl über die Wiese läuft zu belästigen.

Eher noch hat einer schlicht Interesse an dem was Du tust. Polizisten sind (meistens) auch nur Menschen und neugierig.

Die Blockwarte, Denunzianten, Freizeitsheriffs und solches Pack sind das eigentliche Problem. Nicht die Ordnungsmacht.

Seiten:  1 2
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor
Lade...