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 | |  |  | Geschrieben von {author} Schon damals fragten wir uns natürlich, was nun geschehen würde, wenn durch irgendwelche merkwürdigen Verstrickungen antike Münzen beim Zoll verwertet werden müßten. Ob dann der Zoll ebenfalls die komplizierte Prozedur auf sich nehmen würde, ein so genanntes „Zertifikat“ einzuholen, um sicher zu gehen, kein „wertvolles Kulturgut“ zu verscherbeln. Nun wissen wir es: Er tut es nicht. Die Verwertungsstelle des Hauptzollamts Rosenheim, die neun konstantinische Kleinbronzen in Auktion 184229 / Charge: M-1137-2004-sch-1 anbietet, gibt keinerlei Hinweise, aus welcher Quelle die Stücke stammen. Nun, geben wir es zu, höchstens archäologische Hardliner oder die hessische Polizei würden die neun Münzen, deren Marktwert wohl insgesamt bei 5 Euro liegt, als „wertvolles Kulturgut“ bezeichnen. Aber wegen genau solcher Münzen - diesmal allerdings nicht beim Zoll, sondern beim privaten Anbieter eBay gekauft - wurden in Deutschland schon Prozesse geführt. |  |  | |  |
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das hat schon einen faden Beigeschmack, wenn Münzen konfisziert werden, gegen die Leute Verfahren eingeleitet werden und der Zoll selbst keine Nachweise über die Herkunft hat und diese werden dann wieder verkauft.
So viel zum Thema Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit.
Und das damit auch noch die Staatslöcher gestopft werden, wollen wir garnicht erwähnen....
