Wichtig!

Die Besitzfrage ist doch kein Problem.
In Ländern mit Schatzregal kann es Dir egal sein, ob Staatswald oder nicht. Da gehört der Ring dem Staat und Du bekommst bei Vorlage einen angemessenen Finderlohn der sich am wissenschaftlichen Wert orientiert (so stehts geschrieben).
Wenn Du in in Bayern oder NRW gefunden hast, dann gehören 50 % dem Staat weil Staatsforst und 50 % Dir als Finder. Sollte er von hohem historischem Wert sein und davon gehe ich mal aus wenn man die sprechenden Zeichen des Rings anschaut, dann hast Du ein sog. bewegliches Bodendenkmal gefunden.
In meinem Budesland Bayern wäre dann folgendes neben der Meldung des Fundortes zu beachten :
Der Eigentümer eines beweglichen Bodendenkmals, die dinglich Verfügungsberechtigten und die unmittelbaren Besitzer können verpflichtet werden, dieses dem Landesamt für Denkmalpflege befristet zur wissenschaftlichen Auswertung und Dokumentation zu überlassen."Mach da keinen Scheiß sonst hast Du keinen goldenen Ring sondern einen Bumerang gefunden. Wenn Du den Ring einfach so behältst ist es auf jeden Fall Fundunterschlagung. In Ländern mit Schatzregal gegenüber dem Land und in Ländern ohne Schatzregal gegenüber dem Grundstückseigner.
Ein Bonbon hab ich Dir aber noch. Da Du der Erstveröffentlicher bist (durch das Zeigen der Fotos in diesem Forum) bekommst Du von Gerichtswegen das Copyright auf das Design des Ringes. Das heißt sollte er Publiziert werden bekommst Du für jedes veröffentlichte Foto Geld. Das gilt auch für eventuelle Nachbildungen.
Für den Punkt "Copyright" sollte Dir ein Anwalt helfen sonst geht Dir das vielleicht durch die Lappen