[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Geschichte > Geschichte des Altertums > Römisches Reich (Moderator: zenzi1) > Thema:

  die todesstrafe im imperiun romanum

Gehe zu:  
Avatar   die todesstrafe im imperiun romanum  (Gelesen 5977 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
28. August 2009, um 10:48:54 Uhr

da wir in unserem schönen forum so etwas noch nicht haben und willi eine entsprechende seite im netz gefunden hat
wollen wir euch dieses interesante thema nicht vorenthalten

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

11.jpg

« Letzte Änderung: 28. August 2009, um 10:58:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#1
28. August 2009, um 10:52:30 Uhr

Kreuzigung

Diese Hinrichtungsform wurde von den Phöniziern, einem syrischen See- und Handelsvolk entwickelt und erlebte um 1000 v. Chr. ihre Blütezeit. Zu Beginn fand der Verurteilte jedoch keineswegs an einem Kreuz, wie es he ute verstanden wird den Tod. Stattdessen band man ihn an einen Baum, der bei den Römern auch ?arbor infelix? ? Unglücksbaum ? genannt wurde, und überließ ihn der Macht der Elemente. Demzufolge zog sich das Sterben des Delinquenten meist über Tage hin.

Bald entwickelten sich für die Kreuzigung eigene Richtplätze, die meist auf einem Berg oder Hügel gelegen waren. Auch kam man davon ab, den Verbrecher an einen Baum zu fesseln; stattdessen verwendete man zu deren Hinrichtung nun eigens aufgestellte Pfähle. Auch entstanden noch einige weitere Arten der Kreuzigung, wie Hängen, Annageln, und das besonders quälende Aufhängen mit dem Kopf nach unten. Hierauf konnte jedoch durch das Zahlen eines Geldbetrages- genannt Bakschisch- und dessen Höhe durch die Verwandten Einfluss genommen werden.

In Rom war es zudem Sitte, die Verurteilten vor ihrer Hinrichtung völlig zu entkleiden und zu geißeln, was noch eine zusätzliche Schmähung bedeutete.

Mit der Furca- eigentlich einem landwirtschaftlichen Nutzgerät in Form eines Balkendreiecks, das aber auch bei der Vollstreckung von Todesurteilen Anwendung fand - näherte sich die Hinrichtung der von uns verstandenen Kreuzigung an. Dabei hängte man dem zum Tode Verurteilten- meist waren es Sklaven, die durch Kreuzigen gerichtet wurden- oben genanntes Gerät um den Hals und band dessen Arme an den Schenkeln des Dreiecks fest. In dieser Haltung wurde er schließlich ausgepeitscht und an den Pfahl gehängt. Später ersetzte man die Furca durch einen einfachen Querbalken, der am oberen Ende des Pfahls angebracht wurde, so dass sich eine T- Form ergab. Aber es bestand auch die Möglichkeit, den Querbalken mit einem Strick am Pfahl aufzuhängen, wodurch die he ute bekannte Kreuzform entstand, die aber eher selten war.

Dass die Kreuzigung eine reine Männerstrafe war, lässt sich wohl durch deren besondere Grausamkeit erklären. Oft dauerte es Stunden oder gar Tage, bis bei den Hingerichteten der Tod eingetreten war. Gewöhnlich starben sie an Kreislaufkollaps und Herzversagen, doch dem gingen meist noch Qualen wie Durst, Wundbrand und Verkrampfung der Atemmuskulatur voraus

qwelle todesstafe.de

mfg.zenzi



Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

passion-christi_kreuzigung_360.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. August 2009, um 10:57:28 Uhr

Ertränken

Das Ertränken von Delinquenten ist eine sehr alte Hinrichtungsmethode und wurde bereits von Kelten,Römern, Slawischen und Germanischen Stämmen an straffällig gewordenen Frauen praktiziert. Die Verurteilten wurden hierbei im Moor versenkt. Später war es der römische Kaiser Nero, der seinen Spaß daran fand, Delinquenten in durchlöcherten Booten auf dem Meer auszusetzen und zuzusehen, wie sie ertranken. Übrigens sollte auch so seine Frau Agrippina sterben, wenn man den Überlieferungen Glauben schenken darf.

Im Mittelalter waren es meist Frauen, die zu dieser Hinrichtungsform verurteilt wurden. Besonders Kindmörderinnen wurden ertränkt. Dazu warf man die Verurteilten, in Säcken eingenäht und mit Gewichten beschwert, in den Fluss oder ein ruhendes Gewässer. Gab es etwas derartiges nicht, so genügte auch ein großes Fass, in dem die Unglücklichen untergetaucht wurden, bis der Tod eintrat. Das berühmteste Opfer dieser Hinrichtungsform dürfte Agnes Bernauer gewesen sein, die Gattin von Herzog Albrecht von Bayern. Sie wurde während der Abwesenheit ihres Ehemannes verurteilt und hingerichtet, wohl auf Betreiben der Schwiegermutter Agnes.

In Großbritannien wurden auch Männer ertränkt. Man band sie hierzu bei Ebbe an einer Stelle der Themse fest und setzte sie der Flut aus. Man kann sich dabei die Angst vorstellen, wenn die Delinquenten das Wasser kommen sahen.

Noch einmal erlebte das Ertränken eine Hochkonjunktur während der Revolutionsjahre in Frankreich. Bei dem als „Republikanische Hochzeit“ bezeichneten Spektakel wurden je zwei Aristokraten Rücken an Rücken zusammengebunden und in einem Fluss versenkt.

Während der Hexenprozesse kamen viele Frauen durch das Wasser zum Tode, in dem man sie der sogenannten Wasserprobe unterzog. Dazu band man ihre Hände und Beine in einer Art und Weise zusammen, dass sie unmöglich schwimmen konnten, und warf sie in den Fluss. Wies das Wasser, welches als reines Element galt, die Frauen ab, waren sie Hexen und wurden verbrannt. Ertranken die Frauen, waren sie keine Hexen. Die meisten Frauen ertranken aufgrund der Fesselung.

Ebenfalls eine Sonderform nimmt in diesem Zusammenhang das Kielholen ein. Diese alte Seemannsstrafe war ursprünglich nicht als Art der Hinrichtung geplant. Der Verurteilte sollte lediglich damit gefoltert werden, in dem man ihn an langen Stricken unter dem Boot längsseits entlang zog. Verhedderten sich jedoch die Stricke, und dies kam wohl öfters vor, ertrank der Unglückliche.

qwelle todesstrafe.de

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

torture.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
28. August 2009, um 11:01:58 Uhr

der Feuertod, Scheiterhaufen

Das Verbrennen ist eine der ältesten Todesstrafen. Ihr Sinn lag darin, einen Körper so zu zerstören, dass nichts mehr von ihm übrig blieb. Denn man war der Ansicht, nur das Feuer sei imstande, Geister und Dämonen zu zerstören.

Es steht schon im alten Testament geschrieben, dass Gott die zwei Sündenstädte Sodom und Gomorrha mit Feuer und Schwefel vernichtete.

So wurden auch bei den Babylonier, Ägyptern und bei den Israeliten Gotteslästerer und andere Verbrechen gegen die Gottheiten mit dem Feuertod bestraft.

Für eine Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen wurde vor dem eigentlichen Beginn der Exekution ein Pfahl in die Erde gegraben. Um diesen herum schlichtete man Holz und Reisig, so dass der Holzstoss leicht entflammbar war. Der Verurteilte wurde dann, eskortiert von bewaffneten Soldaten, auf den Richtplatz gebracht oder geschleift. Dann wurde das Urteil verlesen, und er wurde mit Eisenketten an den Pfahl gebunden. Bei manchen Hinrichtungen wurde das Holz um den Verurteilten herum aufgetürmt, so dass er den Blicken der Zuschauer entzogen war.

Bei vielen Hinrichtungen kam auch der so genannte Gnadenerweis zum tragen. Der bestand darin, dass der Henker unbemerkt sein Opfer mit einer Schnur erdrosselte. Dies musste aber geheim gehalten werden, da sonst das Publikum rebellierte, weil sie sich um das Schauspiel einen Menschen bei lebendigem Leib brennen zu sehen, betrogen fühlten.

Ein anderer Gnadenerweis bestand darin, dem Verurteilten einen Beutel mit Schwarzpulver um den Hals zu hängen. Wenn das Feuer dann bis zum Beutel gelangte, explodierte dieses und setzte so dem Leben des Verurteilten ein schnelles Ende. In der Schweiz war diese Prozedur üblich.

So gab es natürlich auch eine Verschärfung der Strafe. Dabei wurde der Verurteilte vor der Exekution mit glühenden Zangen gezwickt, oder man schlug ihm vor dem Feuertod die Arme ab.

Das Feuer wurde solange mit Holz bestückt, bis vom Toten nur noch Knochen und Asche zurückblieben. Diese wurden dann von den Henkersknechten mit Hämmern und Knüppeln zerschlagen und über das Land verteilt bzw. in einen Fluss geschüttet.

m alten Byzanz stand auf eine Beziehung zwischen einer Herrin und einem Sklaven die Todesstrafe für beide. Der Sklave wurde lebendig verbrannt, und die Frau hingerichtet. Andersrum hingegen, bei einem Verhältnis zwischen Mann und Sklavin, wurde dies toleriert, wobei die Sklavin meistens vergewaltigt wurde. Die Kelten opferten ihre Straftäter den Göttern. So wurden Dutzende von Menschen in große Weidenkäfige gesperrt, diese waren der Größe der Götter nachempfunden. Nicht selten fanden in solchen Götterkäfigen über 50 Opfer Platz. Dann wurden sie dem Feuer überantwortet. Unter Nero wurden die Christen gekreuzigt und mit brennendem Öl übergossen. Sie dienten teilweise als lebendige Fackeln, um den Nachhauseweg von Nero zu erleuchten.

Während der Hexenverfolgung in Europa starben mindestens 200 000 so genannte Hexen auf dem Scheiterhaufen.

Im Jahre 1401 wurde der Feuertod in Großbritannien legalisiert und per Gesetz festgeschrieben. Im Jahre 1553 stieg Maria I auf den Thron von Großbritannien. Unter ihrer fünfjährigen Regentschaft stiegen die Verbrennungen drastisch an. Es wurden in dieser Zeit 300 Menschen dem Scheiterhaufen übergeben.

Im Mai 1431 besteigt wohl eines der berühmtesten Opfer den Scheiterhaufen, Jeanne d’Arc, auch bekannt als die Jungfrau von Orleans. Um 1592 wurden in Nördlingen fünf Frauen der Hexerei angeklagt und zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sie gestanden unter der Folter, ein vor kurzem gestorbenes Baby auf dem Friedhof ausgegraben zu haben, und zu einem Zaubertrank gekocht zu haben. Der Ehemann einer der Hexen schaffte es aber, den Bürgermeister zu überzeugen, das Grab des Babys zu öffnen. Das Baby lag immer noch tot im Sarg. Der Inquisitor sah dies aber als ein weiteres Teufelszeug an, denn die Hexen hatten ja schon gestanden. Also sei dies auch ein weiterer Beweis dafür, dass es sich um Hexen handeln müsse. Die Frauen wurden daraufhin auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

1645 wütet der „berühmte" Hexenjäger Hopkins durch das Empire. Er lässt in den Kirchen Kästen aufstellen, in die Zettel geworfen werden können mit Denunziationen.

1686 wurde Elisabeth Gaunt zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Nachdem sie mit einem Pferd auf den Richtplatz geschleift wurde, legte sie selbst das Stroh zu ihren Füssen zurecht, dass die Flammen schneller ihre tödliche Arbeit vollziehen können.

1777 wurde Maria Breyer im Alter von 14 Jahren wegen Münzfälscherei zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Sie stand schon festgebunden auf dem Richtplatz, als Lord Weymounth zufällig vorbeikam. Entsetzt über die Strafe und das kindliche Alter ließ er sie losbinden. Jetzt stellt sich die Frage, welche Verbrechen mit dem Tod auf dem Scheiterhaufen geahndet wurden: Hauptsächlich Hexerei, aber auch sexuelle Abartigkeit wie etwa Homosexualität oder sexuelle Handlungen mit Tieren.

1482 mußte der Herr von Hohenburg in der Schweiz zusammen mit seinem Geliebten, einem Knecht aus seinem Hause, gemeinsam den Scheiterhaufen besteigen

qwelle todesstrafe.de

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

05-Casas-scheiterhaufen-im-namen-des-kreuzes.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. August 2009, um 11:06:39 Uhr

Lebendig Begraben

Das lebend Begraben werden wurde schon im alten Rom praktiziert. Hiermit bestrafte man die Vestalinnen, die gegen das Gelübde der Keuschheit verstoßen hatten. Sie mussten in eine eigens zu diesem Zwecke gebaute unterirdische Kammer steigen. Diese wurde dann verschlossen und die Tür mit Erde zugeschüttet.

Im Mittelalter war diese Hinrichtungsart sehr unter dem Hochadel in Mitteleuropa verbreitet und vor allem den Frauen vorbehalten, und zwar für die Straftaten Ehebruch und Kindesmord.

Solche Hinrichtungen sind stets im kleinen Kreis vollzogen worden. Man vermied so, das Schande auf das Haus der Angehörigen kam. So musste sich der Verurteilt in eine Mauernische setzen, welche hiernach mit Ziegeln zugemauert wurde. Der Tod musste qualvoll gekommen sein, man verdurstete bzw. verhungerte. Eine "Erleichterung" war es, wenn man einen kleinen Spalt frei ließ, wodurch man Essen und Wasser reichen konnte. Aber auch hier wurde der Tod nur durch schreckliche weitere Tage herausgezögert.

Doch es gab auch andere Arten des Begrabens. So wurde der Delinquent gefesselt in einer Grube gestellt und mit Erde zugeschüttet bis nur noch der Kopf herausragte. Eine Verschärfung der Exekution bestand darin, dem Verurteilten einen Schlauch in den Mund zu stecken, bevor auch sein Haupt mit Erde bedeckt wurde.

In Italien wurde der Verurteilte mit dem Kopf voraus lebendig eingegraben, man ließ nur die Knöchel aus der Erde schauen.

qwelle die todesstrafe.de

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

lebendig_begraben1.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
28. August 2009, um 11:11:58 Uhr

Das Kochen bei lebendigem Leib reicht bis in die Urzeit der Menschheit zurück. Im alten Rom zur Zeit der Christenverfolgung wurden große Eisenpfannen mit Wasser gefüllt über das Feuer gestellt, in denen die Christen einen langsamen Tod fanden. Doch selbst im späten Mittelalter im Jahre 1531 erließ König Heinrich VIII von England ein Gesetz, das für verurteilte Giftmischer diesen Tod vorsieht. 1532 verübte Richard Roose ein Giftattentat auf den Bischof von Rochester. Der Bischof entging diesem Anschlag, doch zwei seiner Bediensteten hatten nicht so viel Glück. Am 15. April 1532 wurde Richard Roose gefesselt und mit Steinen beschwert in einem Topf bei lebendigem Leib gekocht. Nach der Hinrichtung wurde er dann im Kessel, der zugleich sein Sarg war, beerdigt

qwelle die todesstrafe.de

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

folter06.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
28. August 2009, um 11:17:07 Uhr

Die Steinigung
Eine Hinrichtungsmethode, die die Frühgeschichte der Menschheit überlebt hat. Sie wurde damals wie heute in der Gemeinschaft vollstreckt. Sinn ist es, dass alle Anwesenden an der Vollstreckung der Todesstrafe beteiligt sind - eine Hinrichtung von gesamter Hand. So kann niemand gezielt für die Tötung verantwortlich gemacht werden. Das Alte Testament sah die Steinigung vor für Gottesfrevel, was wohl das schlimmste Vergehen zur damaligen Zeit war. Aber auch Vergehen gegen die gängigen Sexualgebote, wie etwa Inzest, Vielweiberei und Sodomie wurden mit dem Tode bestraft.

Noch heute wird in den Ländern des Nahen Ostens die Steinigung auf manche Verbrechen angewandt. Meist trifft die Strafe Frauen wegen Verbrechen, die sie laut Altem Testament begangen haben, als da wären Verstöße gegen die göttlichen Gebote, aber auch Ehebruch, Sodomie, Inzest, sexuelle Handlungen vor der Ehe oder Prostitution.

Der Verurteilte wird auf einen Platz geführt, auf dem er niederknien muss. Oft wird er bis zur Hüfte eingegraben, so dass er den Steinen nicht entkommen kann. In der heutigen Zeit bedeckt man den Körper mit einem Tuch, damit die Menschen, die an der Hinrichtung teilnehmen, die Verletzungen nicht erkennen können. Die anwesende Gesellschaft erwartet dann vom Hauptbelastungszeugen, welcher maßgeblich zur Todesstrafe beigetragen hat, dass er den ersten Stein wirft. Die Größe der Steine ist genau festgelegt. Sie sollen nicht zu klein sein, aber auch nicht so groß, dass der Tod unmittelbar einsetze. Nachdem der erste Stein geflogen ist, werden so lange Steine auf das arme Geschöpft geschleudert, bis der Tod eintritt. Die grausame Prozedur kann je nach Größe und Anzahl der Steine bis zu Stunden dauern.

Aber auch hier kommt es immer wieder zu Pannen bei der Vollstreckung, wie beispielsweise bei einer Hinrichtung im Iran in der 90ziger Jahren. Als man nach der Steinigung den Leichnam der jungen Frau beseitigen wollte, stelle man fest, dass sie noch lebte. Man brachte sie darauf hin in ein Krankenhaus, wo sie über Monate hinweg gesund gepflegt wurde. Nachdem sich ein Gericht mit dem Fall beschäftigte, stellte man klar, dass das Todesurteil gegen sie immer noch Gültigkeit habe. So wurde sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erneut von einer aufgebrachten Menge gesteinigt, dieses Mal bis zu ihrem Tod.

Doch sollte auch angemerkt werden, dass viele Menschen durch Steine starben, die der Mob auf sie warf. Ohne jegliche Gerichtsverhandlung und Verteidigung wurden Tausende von Menschen Opfer dieser Lynchmorde!

qwelle todesstrafe.de

mfg.zenzi


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

steinigung_270.jpg
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
28. August 2009, um 11:31:03 Uhr

DER SCHARFRICHTER


 Bei den Römern wurde der Scharfrichter „carnifex“ genannt. Er galt als Verfemter und hatte außer Vollstrecken der Todesstrafe auch die Aufgabe des Folterns zu bewältigen. In Rom war das Vollstrecken der Todesstrafe und die „peinlichen“ Strafen mit Ächtung verbunden. Beide Strafen mussten außerhalb der Stadtmauern vollstreckt werden. Musste eine solche Strafe, warum auch immer, innerhalb der Stadtgrenzen vollzogen werden, mussten alle Götterbilder und –statuen aus der Umgebung des Richtplatzes entfernt oder zumindest zugedeckt werden. Die Leichen der auf dem Kapitol Hingerichteten wurden mit Haken zur Gemonischen Treppe geschleift und anschließend in den Tiber geworfen. Das Amt des carnifex trugen stets Fremde. Sie mussten sich mit Schellen behängen, um vor ihrem Herannahmen zu warnen (daher auch die Bezeichnung „vir titinnaculus“ – Schellenmann).

 Der carnifex hatte auch einige Nebenaufgaben zu erfüllen:

-          Enthäuten und Verscharren von totem Vieh auf dem Schindanger (der eigentliche Richtplatz mind. 2 ½ Meilen vor den Toren)
-          Straßenreinigung
-          Kloakensäuberung
-          Defloration von zum Tode verurteilten Jungfrauen vor der Hinrichtung


Die Urteilsvollstreckung durfte er jedoch nur an Knechten, Sklaven, Räubern und Mordbrennern vollziehen, niemals hätte er Hand an einen römischen Bürger (einen Freigeborenen) legen dürfen, und wäre das begangene Verbrechen auch noch so furchtbar gewesen. Für die Höhergestellten waren die sogenannten Liktoren zuständig.


qwelle.baieruther-katzbalgerey.de

mfg.zenzi

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
28. August 2009, um 11:32:25 Uhr

so nun mal viel spass oder schaudern beim lesen

mfg.zenzi

Offline
(versteckt)
#9
28. August 2009, um 11:44:49 Uhr

es ist doch immer wieder erschreckend  Nono Platt , wie sog. menschen mit ihren mitmenschen

 [ausrasten]umgehen Down

gruss ecki

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
28. August 2009, um 12:03:26 Uhr

ja leider ecki aber wenn man bedenkt das es so etwas heute auch noch gibt
dann schockiert mich das doch wirklich

mfg.zenzi



Offline
(versteckt)
#11
28. August 2009, um 13:00:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von zenzi1
ja leider ecki aber wenn man bedenkt das es so etwas heute auch noch gibt
dann schockiert mich das doch wirklich

mfg.zenzi



ob damals oder heute noch, ich glaube nicht, dass die menschheit heute wesentlich humaner oder zivilisierter mit ihren mitmenschen umgeht.

gruss ecki

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor