[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie

Gehe zu:  
Avatar  Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie  (Gelesen 4776 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
04. Juni 2010, um 10:17:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von Homoerectus
Auch ich konnte Veränderungen feststellen, die aber weitestgehend auf geänderte Feldbearbeitung in der Landwirtschaft zurückzuführen sind. Dies wäre, dass lange nicht mehr so tief gepflügt wird wie früher. Häufig wird nur nur noch mit so einer Art Rechen über den Boden gefahren und ziemlich bald nach der Sommerernte wird eine Zwischenfrucht aufgebracht die dann später untergepflügt wird. Häufig beobachtet habe ich auch, dass nicht mehr wie früher in Hangrichtung gepflügt wird sondern quer dazu, was abrut zur Veränderung der Lesefundsituation führte, aber jetzt alles auf Erosion usw. zurückzuführen wäre etwas weit hergeholt. Für die Archäologie ist die schonendere Landwirtschaft allemal besser. Für Feldbegehr und Sondengänger ists halt etwas schlechter geworden, aber was ist wohl wichtiger?
Meine Meinung ist aber auch, dass  archäologisch interssante Stücke bisher jahrtausende ungestört im Boden verbrachten und dies bei der smarten Feldbearbeitung auch noch weitere tausend Jahre für nachfolgende Archäologengenerationen schaffen werden.

Das mag für Deine Region zutreffen kann aber in keinem Fall pauschalisiert werden da der Einsatz von Dünger und Pestiziden
je nach Anbauregion, Bodenbeschaffenheit sowie den EU-Richtlinien unterschiedlichen Voraussetzungen unterliegt.
Hinzu kommt die durch Flurbereinigung, Flächenversiegelung, auch durch starken Regen noch vielerorts verstärkte Bodenerosion
die heute je nach Bodenbeschaffenheit u. Höhenprofil viel stärker voranschreitet als je zuvor. Dazu gibt es auch immer mal wieder Presse-Meldungen
von Erdrutschen.
Nicht ohne Grund wird daher auch oft neuer Mutterboden oder große Mengen an Kompost auf den Äckern eingebracht.
Von sandigen Äckern bis zu Lehm/Lett oder ehemaligem Bruch/Aueboden, es ist eben alles vorhanden.

Gruß Micha


Offline
(versteckt)
#16
04. Juni 2010, um 10:59:58 Uhr

Die Diskussion ist ja informativ und als Austausch von Meinungen und individuellen Positionen zu begrüßen,
 aber hallo ... sie trifft ja wohl nicht mehr auf den oben beschriebenen konkreten Fall zu!

Es handelt sich um ein "Adeligen"- Gräberfeld, dessen Substanz schon von der Pflugschicht beeinträchtigt worden ist.
Da kann man doch nicht mehr ernsthaft argumentieren, man solle alles zur besseren Erhaltung im Boden belassen!!!

Wie die gemachten Funde beweisen, sind selbige von der wirtschaftlichen Nutzung des Bodens zum Teil schon beschädigt worden. Bei einer Pflugtiefe von 40-60 cm und der anhaltenden Bodenerosion ist in zwei bis drei Jahren mit einer vollständigen Vernichtung auch der letzten - oft viel beschworenen - Fundzusammenhänge  zu rechnen. Mit jedem Pflügen oder Grubbern des Ackers werden die Funde weiter auseinander gerissen und zerstört. (PS.: Ich kenne keinen Bauern, der sein Land Grubbert ohne es nicht vorher auch zu Pflügen!)

Grundsatzdiskussion um die allgemeine Behandlung von Bodendenkmälern hin oder her; in diesem konkreten Fall muss dringend gehandelt werden!
Sonst verliert die Bodendenkmalbehörde ihr Gesicht!

Darüber hinaus sollte das primäre Problem die Finanzierung der Ausgrabung sein und nicht die Entschädigung des Finders.
Es gibt ja auch immer noch die Möglichkeit einer ständigen Leihgabe durch den Eigentümer. Dies würde den finanziellen Druck erstmal mindern. Bei gegenseitigem Respekt vor geltendem Recht, kann das auch rechtlich mit vergleichbar geringem finanziellen Aufwand in juristisch trockene Tücher gebracht werden. Hauptsache die unumstrittenen Rechte des Finders bleiben gewahrt. Letztendlich wollen beide Parteien doch das gleiche, die Rettung des historischen Erbes! Man sollte sich mehr auf die gemeinsamen Ziele konzentrieren!

Grüße
Plinius



« Letzte Änderung: 04. Juni 2010, um 11:02:52 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#17
04. Juni 2010, um 11:46:32 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Dies würde den finanziellen Druck erstmal mindern.




..

Das nützt nur nichts. Das zuständige Amt ist vermutlich weitestgehen ohne Mittel.
Auf der einen Seite können kaum noch Mittel mobilisiert werden (und wenns nur ein paar zig Tausend Euro wären) und auf der anderen Seite kann und will man nicht über seinen Schatten springen, weil das einem Offenbarungseid gleich käme.
Man scheint sich Seitens der Behörden in einer üblen Zwickmühle zu befinden. Was -wie dieser Fall zeigt- verheerende Konsequenzen hat.

Könnte man nicht versuchen den Bürgermeister mit ins Boot zu holen?


Offline
(versteckt)
#18
04. Juni 2010, um 12:12:16 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Man scheint sich Seitens der Behörden in einer üblen Zwickmühle zu befinden. Was -wie dieser Fall zeigt- verheerende Konsequenzen hat.




..

Das ist der oft letzte Ausweg der Denkmalschutzbehörden - ein Gerichtsverfahren mit 50:50 Chance.

Gewinnt man - bleibt alles wie bisher und man beruft sich auf das Urteil.

Verliert man - kann man die Schuld auf die Gesetze und den Rechtsstaat schieben und hat eben keinen übermäßigen Gesichtsverlust.













..

















Geschrieben von {author}

Letztendlich wollen beide Parteien doch das gleiche, die Rettung des historischen Erbes!




..
Bist du dir sicher, daß wirklich alle Beschäftigten in einer Denkmalschutzbehörde das wollen ? Von dieser Meinung bin ich seit längerem abgekommen.
Unter uns Sondlern gibt es schließlich auch genügend, welchen das am Allerwertesten vorbeigeht. 


(versteckt)
#19
04. Juni 2010, um 21:44:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von Plinius
Fundzusammenhänge  zu rechnen. Mit jedem Pflügen oder Grubbern des Ackers werden die Funde weiter auseinander gerissen und zerstört. (PS.: Ich kenne keinen Bauern, der sein Land Grubbert ohne es nicht vorher auch zu Pflügen!)



Grüße
Plinius

Hallo Plinius,

Das mag in der NRW - Landwirtschaft evtl. anders gehandhabt werden, ich habe ja auch nur jetzt pauschal von den Fluren gesprochen die ich in Bayern begehe. Pflügen ist wie gesagt heutzutage kein muss und Plugtiefen von über 40cm kenne ich seit mind. 15 Jahren nicht mehr. Ist NRW gar hinten nach , was eine nachhaltige umweltschonende Landwirtschaft betrifft. Bei 40 bis 60 cm Pflugtiefe holst Du ja nur noch toten Boden hoch. Mcht heute kein vernünftiger Mensch mehr.
Gruß
Homoerectus



Lächelnd Lächelnd

Offline
(versteckt)
#20
05. Juni 2010, um 19:58:57 Uhr

Hallo Homoerectus,

mag ja sein. Wir brauchen uns hier nicht um ein Paar cm zu streiten. Auch das geht am eigentlichen Thema vorbei!
Fakt ist, dass in diesem konkreten Fall, die von Herrn Gehrking gemachten Funde bereits vom Pflug beschädigt worden sind.
Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.

Schöne Grüße
Plinius

« Letzte Änderung: 05. Juni 2010, um 20:11:58 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#21
05. Juni 2010, um 21:10:24 Uhr

Hallo,
in Bayern kenne ich ähnlich gelagerte Fälle, da kam der archäologische Verein, bzw. der Verein "Freunde der Bayerischen Vor-und Frühgeschichte zum Zug.
Die Gemeinde und die Vereine finanzierten die Ausgrabung mit Hilfe des LFD (Fachunterstützung) . Es ist immer eine Frage des Engaments des Einzelnen, auch des Kreisheimatpflegers, mitunter auch der Landkreipolitik hier Gelder locker zu machen. Dem Bürgermeister müsste man ein Heimatmuseum schmackhaft machen, das letztendlich auch für den Tourismus lukrativ  und atraktiv erscheint. Schliesslich kann ja die Gemeinde damit auch werben auf geschichtsträchtigen Boden zu stehen.
Wie ist es denn bei Euch mit dem Verursacherprinzip? In Bayern muss derjenige, der In die Substanz von Bodendenkmälern eingreift die erforderlichen Ausgrabungen mitfinanzieren.
Ist das in NRW anders geregelt?
Gruß
Homoerectus

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#22
04. Juli 2010, um 18:58:10 Uhr

Moin,

das Landesamt hat sich beim Gericht eine Fristverlängerung bis Ende Juli erbeten.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#23
04. Juli 2010, um 19:26:35 Uhr

Das betrifft die NFG für Wald!

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#24
29. August 2010, um 15:49:38 Uhr

Moin,

der Termin in Sachen Rechtsanspruch auf den hälftigen Anteil an den Funden aus dem Gräberfeld ist  am 10.11.2010 vor dem Landgericht in Wiesbaden.

Viele Grüße

Walter 

(versteckt)
#25
09. Oktober 2010, um 07:49:16 Uhr

Da bekommt cartouche seine 50% Eigentumsrechte zugesprochen.
Und dann? Bis die graben, erfassen, auswerten, katalogisieren und  veröffentlichen,
und ein Gutachter gefunden ist der seinen Marktwert definiert,
bis dorthin ist er alt und grau.

Ich bin sehr gespannt auf den zukünftigen Umgang das Landesamtes mit Ihren ehrenamtlichen Helfern.

Offline
(versteckt)
#26
09. Oktober 2010, um 12:52:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edelsucher
Da bekommt cartouche seine 50% Eigentumsrechte zugesprochen. ......
Ich bin sehr gespannt auf den zukünftigen Umgang das Landesamtes mit Ihren ehrenamtlichen Helfern.

Mich würde es wundern, wenn diese Aktion nicht zu einer negativen Veränderung der Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Landesamt führen würde. Es gibt viele Möglichkeiten wie das Landesamt im Rahmen der Gesetzeslage reagieren kann. Schatzregal ist nur eine Möglichkeit auf Profitsucht zu reagieren. So oder so denke ich, werden sich die hessischen Sondengänger bei den Auslösern "bedanken" können. Die derzeitigen Beschwichtigungs- und Ablenkungsversuche der beiden Herren, dass solche Überlegungen des Landesamtes nicht auf ihre Aktion zurückzuführen sind, sind sehr durchsichtig.  Grinsend

Bezahlt eigentlich der Steuerzahler auch die Bergung, Auswertung, Restaurierung des hälftigen Fundanteiles des Sondengängers?  Schockiert

Edelsucher, nicht nur Du bist gespannt auf die Gerichtsentscheidung und die Reaktion des hessischen Landesamtes.

Gruß V.

Offline
(versteckt)
#27
31. Oktober 2010, um 09:29:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

der Termin in Sachen Rechtsanspruch auf den hälftigen Anteil an den Funden aus dem Gräberfeld ist  am 10.11.2010 vor dem Landgericht in Wiesbaden.

Viele Grüße

Walter 


Hallo Walter,

bleibt der Termin noch bestehen? Benötigt ihr noch irgendwelche Unterstützung/Infos? Ich frage einfach mal so formhalber...

Offline
(versteckt)
#28
31. Oktober 2010, um 13:30:10 Uhr

@ Veneter

Wie würdest Du denn reagieren???

Wenn das Gesetz nun mal so ist, das dem Finder 50% zustehen, dann sollte das Land sich auch daran halten!!!

Du würdest warscheinlich auf die Knie fallen und fragen ob Du, außer das du dem Land die Funde schenkst, auch noch die von Dir verursachten Kosten tragen darfst. Oder wie darf ich dich verstehen

Eine wissenschaftliche Auswertung kostet schließlich viel Geld. Dazu gehört nun mal auch das reinigen und auswerten der Funde die dem Finder gehören.

Der materielle Wert ist den Behörden doch, so sagen sie zumindest immer, egal. Es geht nur um die Wissenschaft

In RLP gibt es ein Schatzregal das dem Finder außdrücklich einen Finderlohn zugesteht, die höhe ist nicht festgelegt.

Dort hält sich das Land daran und versucht zur Zeit den Finder eines Münzschatzes von 7800 spätröm. Münzen im Wert von mehreren 100.000 € mit 1000€ abzuspeisen.

Dem Finder wurden die selben Fragen gestellt, wie du sie stellst.

"Was glauben sie was die Reinigung kostet? Wer bezahlt die Arbeit die wir damit haben? "

Gehts noch?

Die wollen doch die Münzen(am liebsten umsons)t haben weil sie WISSENSCHAFTLICH so wertvoll sind. Sollen sie die Münzen doch zurückgeben,
dann haben sie KEINE  KOSTEN UND KEINE ARBEIT damit!

Und auserdem werden sie doch von der Allgemeinheit(der der Schatz ja auch gehört) bezahlt, also auch vom Finder.
Aber denen wäre es wohl lieber sie würden von uns bezahlt ohne das Sie was dafür tun.

Ich verstehe nicht das sich ständig Leute über ein Schatzregal oder andere unfaire Dinge aufregen die Behörden mit uns Suchern treiben.
Dann, wenn mal einer den Mut und das Geld aufbringt für sein Recht zu kämpfen, diesem in den Rücken fallen weil sie Angst haben, die Situation aller Sucher würde deswegen verschlechtert.
Das ist arm!!!

Die sind ja ALLE so selbstlos und denken immer ERST an ANDERE als an sich selbst

Ich drücke Micha beide Daumen und hoffe das den Denkmalbehörden ganz klar gesagt wird, dass auch sie sich an geltende Gesetze halten müssen.

Gruß, Arda




Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#29
31. Oktober 2010, um 18:48:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von Detektix

Hallo Walter,

bleibt der Termin noch bestehen? Benötigt ihr noch irgendwelche Unterstützung/Infos? Ich frage einfach mal so formhalber...

Hallo Jens,

danke für Deine Nachfrage. Der Termin steht am 10. November. Michael wird von RA Hofmann aus Schweinfurt vertreten, der ist Fachmann dafür. Einen besseren RA wird er nicht bekommen können, doch auf See und vor Gericht sind alle in Gottes Hand.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 31. Oktober 2010, um 18:57:36 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Arda

"Was glauben sie was die Reinigung kostet? Wer bezahlt die Arbeit die wir damit haben? "

Gehts noch?


Gruß, Arda

Hallo Arda,

in RP liegt die Sache noch anderes, deshalb ist nicht nachvollziehbar was das soll. Die 60 kg Münzen gehörden aufgrund des SR dem Land RP. Es ist daher auch Sache von RP die Reinigung zu bezahlen. Wenn ihnen das zu teuer ist, können sie die Münzen ja dem Entdecker schenken.

Da ist so, als wenn Du einen sagen wir teueren Ledemantel findest und gibst ihm beim Fundbüro ab. Der Eigentümer bekankt sich für die Rückgabe, verlangt aber von die noch die Chemische Reinigung zu bezahlen, weil der Mantel ja sauber war, als er ihn verloren hat.

So eine Haltung ist hochgradig krank. Kein Verwaltungsrichter wird dem Land das durchgehen lassen. Leider ist der Streitwert sehr hoch und wir haben keine Interessenvertretung, die z. B. mit einem Rechtshilfefonds, dem Entdecker unter die Arme greifen könnte.

Eine Interessenvertretung wird von den SG nicht gewünscht.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2010, um 18:57:36 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Seiten:  Prev 1 2 3
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor