Hi...
Der nachfolgende Text ist vielleicht ganz interessant zu lesen.
Gruß von der Silberdistel
Schatzsucher oder Raubgräber?
Marburg
Ohne Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde eigenmächtig mit Metallsonde
und Schaufel nach Bodenschätzen suchen, solche finden und behalten
kann sehr teuer werden. Es besteht der Verdacht der Unterschlagung
und eines Verstoßes gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz, das
erhebliche Geldbußen nach sich zieht.
Mit diesen Umständen muss sich seit Samstag, 19. März nun ein
45-jähriger Marburger auseinandersetzen.
Ein Spaziergänger hatte der Polizei Marburg einen Mann gemeldet, der
am Waldrand von Moischt mit einer Metallsonde den Boden absucht und
mit einem Spaten gräbt. Der Mitteiler, selbst Archäologe, befürchtete
die Zerstörung von Bodendenkmälern durch einen Raubgräber. Dank der
Aufmerksamkeit des Anrufers ermittelte die Polizei den beobachteten
Mann. Die Polizei durchsuchte auf Anordnung der
Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Marburg die Wohnung des
45-jährigen Marburgers und stellte die Metallsonde, Grabwerkzeug und
mutmaßliche Fundstücke, zwei Münzen, ein Messer und weitere nicht
erkennbare Metallgegenstände von unbekanntem Wert sicher.
Die Polizei Marburg weist darauf hin, dass bereits die eigenmächtige
Suche nach Bodenfunden ohne Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde
verboten ist. Wer sich Fundstücke aneignet macht sich erst recht
strafbar. Unsachgemäß ausgegrabene Bodenfunde verlieren in der Regel
ihren wissenschaftlichen Wert. Dem steht ein meist geringer
materieller Wert der Fundstücke gegenüber, die man weder behalten
noch weiter veräußern darf. Den Schatzsucher erwartet ein
Strafverfahren wegen Unterschlagung. Ferner muss er mit einer
empfindlichen Geldbuße nach dem Denkmalschutzgesetz rechnen. Da
fällte die Einziehung seiner Gerätschaften im Wert von mehreren
hundert Euro wohl kaum noch ins Gewicht.
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