Na ja ein letzten kann ich doch noch...
MichalelP. Bist ja wohl so nen feiner Kerl und deswegen sehe ich es jetzt einfach mal so das deine Aussage"Blödsinn" nur dem Anhang "Ausreden nicht gestattet" gilt, ansonsten verstehe ich es nicht oder werte es zur Anstiftung einer Ordnungswidrigkeit... Welches dem Anstiften zu einer Straftat gleich gestellt werden kann...
Und glaubt mal Bloß nicht weil sich einer auf der Autobahn zum Parken stellt das ihr das auch dürft... Aber bei so einem Groben handeln Denkt der Mensch dan ja doch Rational und sagt sich , da währe ja mein eigenes Leben in Gefahr...!
...Also lassen sie es...
Immer nur dem eigenen Vorteil hinter her und das Suckt gewaltig am Deutschen oder dem Fehler-Mensch im Allgemeinen...
Bla,bla SpAß'13...
PS.: ...Pfurz...
Denke Beitrag kann Geschlossen werden.... ODER...
Immer die selbe Leier... Warum gibt es denn nun die NFG Regelung wenn sie so wie so nicht von Nöten ist...
Und noch mal ganz klar selbst das benutzen eines Metalldetektors im Garten ist in NDS nicht gestattet...
