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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99312 mal) 3
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#180
06. November 2012, um 22:58:39 Uhr

zitat rechtsanwalt
P.S.: Wenn jemand in BW Probleme hat, eine Grabungsgenehmigung zu bekommen, kann er sich mal bei mir melden. Solche Behörden habe ich zum Fressen gern...

wenn ihr jetzt aber anfangt über einzelne grabungsgenehmigungen zu prozessieren, muß der rechtsmittelfond aber exorbitant sein. sorry, wollt net stören, halt mich zukünftig eigentlich auch raus, aber soll das der weg sein??
schließlich unterliegt eine grabungsgehnemigung auch div. pflichten und beschränkt sich eigentlich nur auf bestimmte beantragte/zugewiesene flächen, ergo auf bds, soviel ich weiß. haut mich wenn ich falsch liegen sollte, aber nirgends in der brd gibt es ein generelles grabungsverbot, eben ausser auf bds oder nach bds.

« Letzte Änderung: 06. November 2012, um 23:00:12 Uhr von (versteckt) »

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#181
06. November 2012, um 22:59:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Der Fiskus ist kein Grundstückseignetümer i.S.d. § 984 BGB.


Das verstehe ich ehrlich gesagt noch weniger.
Irgendjemandem muss dieses Grundstück,  in dem die Himmelscheibe gefunden wurde, doch gehören?
Wo ist der Unterschied, ob es sich hierbei um Privateigentum, oder das Eigentum einer Gemeinde, oder des Landes Sachsen- Anhalt handelt?

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#182
07. November 2012, um 08:09:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von mamue
zitat rechtsanwalt
P.S.: Wenn jemand in BW Probleme hat, eine Grabungsgenehmigung zu bekommen, kann er sich mal bei mir melden. Solche Behörden habe ich zum Fressen gern...

wenn ihr jetzt aber anfangt über einzelne grabungsgenehmigungen zu prozessieren, muß der rechtsmittelfond aber exorbitant sein. sorry, wollt net stören, halt mich zukünftig eigentlich auch raus, aber soll das der weg sein??
schließlich unterliegt eine grabungsgehnemigung auch div. pflichten und beschränkt sich eigentlich nur auf bestimmte beantragte/zugewiesene flächen, ergo auf bds, soviel ich weiß. haut mich wenn ich falsch liegen sollte, aber nirgends in der brd gibt es ein generelles grabungsverbot, eben ausser auf bds oder nach bds.


Moin,

ein "Musterprozess" in BW ist völlig ausreichend, dann fallen die anderen Länder, die bisher noch NFG verweigern, um. Nach einem gewonnenen Prozess in BW wird es kein Bundesland mehr geben, dass eine NFG verweigert.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 07. November 2012, um 08:12:50 Uhr:

Geschrieben von Zitat von insurgent
Zeiten können sich auch ohne Prozesse ändern  Cool

Archäologen sind oft flexibler als Sondengänger, aber wenn man vorgefertigte Meinungen hat ist es für einige nicht erfahrbar.


Träum weiter. Wir sind jetzt fast im Jahre 13 nachdem das VG Wiesbaden entschieden hat, dass es einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer NFG gibt. WIe viele Jahrzehnte sollen die SG in den Betonkopfländern denn noch warten?

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 07. November 2012, um 08:12:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#183
07. November 2012, um 11:13:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Zeiten können sich auch ohne Prozesse ändern  Cool

Archäologen sind oft flexibler als Sondengänger, aber wenn man vorgefertigte Meinungen hat ist es für einige nicht erfahrbar.

Richtig ! .................und wenn jemand näheres erfahren möchte dann schreibe er mich an.
In Sachen BW.

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#184
07. November 2012, um 13:15:24 Uhr

Smiley Hi,  Smiley
Fonds finde ich o.k. Geld sichert die Handlungsfähigkeit.
Vors Verfassungsgericht ziehen? Kann vielleicht richtig sein, oder auch nicht.
Es besteht das Risiko, nachher schlechter da zu stehen als vorher, also was tun?
Den Stier bei den Hörner packen  Rundumschlag
Bei der ganzen Thematik SR, SG, LDGA, Archis und Politik geht es doch (meiner Meinung nach) Hauptsächlich um Geld bzw. um Wirtschaftliche Vorteile (welches gleichzusetzen ist).
Bevor jetzt wieder Aufschreie kommen , ich suche selber in erster Linie aus Spaß und Spannungsgründen.
Möchte aber gerne die Gewissheit haben, bei einem (Materiellen) wertvollen Fund nicht enteignet zu werden und oben drein noch zu gucken zu müssen, wie andere sich an meinem Fund bereichern.
Also möchte auch ich eine Anerkennung meiner erbrachten Leistung, in Form von Geld.

Jetzt wieder zum Thema:
kann ein Sondengängerverein das SR abschaffen?
Darum geht es doch bezüglich der Diskussion über eine Vereinsbildung?
Ich denke schon, ist aber eher Langfristig von Erfolg gekrönt.
Gibt es Alternativen?
Ja, wo ich wieder bei dem Stier   Rundumschlag bin.
Wonach trachtet es den gemeinen Politiker am meisten?
Macht und Geld (ersteres bekommt er durch zweiteres).
Wer ist für die Umsätzung/ Einführung und auch Absätzung des SR zuständig?
Die Politiker, richtig?
Also, was liegt näher als den Herren Politiker ein Gutachten oder Statistiken vorzulegen (bezahlt aus den Fond),
aus dem ganz deutlich der wirtschaftliche Verlust durch das SR hervorgeht (Verkauf von Funden im Ausland, Fundunterschlagung usw.).
Ließt sich dann vielleicht so:

SR.
Einkommen           ist Wert      10.000€                     Fund Wert          150.000€
                        soll Wert      75.000€ (durch Teilung 50:50)
       Verlusst                      -  65.00€
-------------------------------------------------------------------------------------
ohne SR.
Einkommen          ist Wert       70.000€                     Fund Wert          150.000     
                       soll Wert       75.000€ (kann nicht alle SG  Engel sprechen)
-------------------------------------------------------------------------------------
Dem Politiker erklären, er habe Gute Absichten gehabt mit der Einführung des SR (schön lieb, kein Politiker hört gerne er habe Mist gebaut), leider ist die Umsetzung etwas unglücklich und geht am Ziel (Geldgewinn) vorbei und bedarf einiger Verbesserungen die dann auch den SG betreffen (siehe England).
So wäre das SR sogar ein wertvoller Bestandteil (bei Teilung 50:50 oder ähnlich) für uns SG an unser Recht zu kommen. So wollten es schon die alten Römer   Küsschen  Super

Eine Frage noch (ist mir echt   Verlegen  ) was meint Ihr mit blauen Brief?
und wird Walter ihn schreiben?

Lg.

Lanzelot  Reiter

  Applaus das geht an Micha, bin völlig Deiner Meinung

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#185
07. November 2012, um 13:34:25 Uhr

Lanzelot, das Problem ist, dass die Politiker in diesem Fall nicht sehr gewillt sind, das SR ändern zu lassen. Denn für sie bedeutet es nur Vorteile, besonders für die Finanzpolitiker, da sie keine Millionen zahlen müssen, sondern nur einen "Appel und ein Ei". Dort, wo es große Lobbyarbeit von Großgrundbesitzern gibt, kann man schon etwas machen. Nur leider ist Bayern da so ziemlich das beste Beispiel, und hier gibt es kein SR. Woanders ist der Druck nicht so groß. Auch das Interesse der Bauern- und Grundbesitzvertreter nicht. Du wirst also mit den Rechnungen kaum Erfolg haben. Lobbyarbeit zur Abschaffung des SR ist immer noch in der pränatalen Phase! Daran wird sich so schnell nichts ändern. Es ist immer schwerer, ein bestehendes Gesetz zu kippen, als ein nichtbestehendes zu verhindern. Somit bleibt m.E. nur der beschwerliche Weg nach Karlsruhe/Straßburg.

Der schnellste und vielleicht auch PR-trächtigste Weg dahin wäre vielleicht, wenn man den Findern der Himmelsscheibe ihre Rechte an der Scheibe abkaufte und dann das Land Sachsen-Anhalt auf Herausgabe der Scheibe, hilfsweise Wertersatz, verklagte. Jedoch ist dies m.E. gewagter, als auf einen neuen, unbefangenen Fund zu warten, da hier schon Urteile feststehen.

M.E. können wir nur Folgendes tun: Warten. Und vielleicht tatsächlich einen Verein für eben diesen Zweck gründen, der einen Fonds zur Finanzierung eines Prozesses hat. Es sollte vielleicht auch vorstellbar sein, daß dieser Verein dem Finder und dem Grundstückseigentümer die Rechte abkauft, um so das SR zu Fall zu bringen. Wenn das geschehen ist, wird der Verein aufgelöst und etwaiger Überschuß an die Mitglieder ausbezahlt oder gespendet.

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#186
07. November 2012, um 14:01:25 Uhr

Moin Rechtsanwalt,

die SPD und die Grünen wollen jetzt wegen des Betreuungsgeldes nach Karlsruhe ziehen, weil sie das Betreuungsgeld als verfassungswidrig ansehen.

Wir brauchen dagegen erst einen Schatzfund um wegen der Verfassungswidrigkeit des SR Klage zu erheben.

Dass wir - weil es ein Landesgesetz ist - nicht direkt in Karlsruhe ansetzen können, ist mir klar, aber warum brauchen wir einen Schatz? Warum können wir nicht ohne einen Schatz eine Klage vor einem Landesverfassungsgericht einreichen?

Viele Grüße

Walter

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#187
07. November 2012, um 14:16:45 Uhr

Verfassungsgericht sind keine "Superrevisionsinstanzen". Sie können nicht angerufen werden, nur weil einem ein Gesetz nicht gefällt und man es für verfassungswidrig hält. Man muß konkret belastet sein UND den Rechtsweg einhalten. Das kann nur dann abgekürzt werden, wenn a) man entweder selber sich einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit strafbar machen würde, wenn das Gesetz so erlassen werden würde (Beispiel: Prostitution würde ein Verbrechen werden oder Straßenmusik eine Ordnungswidrigkeit) oder b) im Rechtszug ein Gericht haben, das einer Meinung mit dem Kläger ist und dem Verfassungsgericht vorlegt.

Zudem wäre nur einem Land geholfen, nicht aber den übrigen 13.

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#188
07. November 2012, um 14:58:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
das Land Sachsen-Anhalt auf Herausgabe der Scheibe, hilfsweise Wertersatz, verklagte
na das wär ja was bei 100Millionen Versicherungswert  Lächelnd Die Finder sollen wirklich die rechtmäßigen Eigentümer sein, obwohl sie die Scheibe illigal auf einem Bodendenkmal ausgegraben haben ? Schockiert

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#189
07. November 2012, um 15:09:38 Uhr

Ausrasten Jetzt hab ich mir hier nen Wolf geschrieben und beim abschicken ist alles weg   Platt Also nochmal kurz Version.
Was ist mit Verfassungsbeschwerde, gilt da das selbe?2. Schritt meiner Überlegung wäre:
jetzt an die Öffentlichkeit zu gehen in Form des Fernsehens (kein Sensations Sender wie RTL II oder so).
Denke da an Aspekte oder Monitor. Fachlich top, Politisch kritisch, sachlich.
Den Rechtsanwalt hier gleich mitgenommen   Küssen (scheint sich gut aus zu kennen) und schon geht die Wahrheit des Sonden- Suchers   Suchen übern Sender. Den Bürger interessiert es (gerade bei einer Finanzkrise) ungemein, wo hin seine Steuergelder verschwinden bzw. wie Erfolgreich vielleicht gerade Archäologen damit umgehen   Teufel
Der Politiker , der zu Gast ist sollte natürlich gefragt werden, ob er weiß wieviele SG (Wähler) es in Deutschland gibt? 
Also, kostet alles auch nur nen Appel und Ei (oder nur einen Anruf bei ARD oder ZDF, natürlich gut vorbereitet).
Zu Naiv? zu unrealistisch?

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#190
07. November 2012, um 17:00:54 Uhr

@ Lanzelot

Bei 64 Millionen Wahberechtigten und vielleicht 30000 Sondlern, spielen Wählerstimmen bei Entscheidungen überhaupt keine Rolle.

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 07. November 2012, um 17:03:01 Uhr von (versteckt) »

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#191
07. November 2012, um 18:33:29 Uhr

Na, es sind schon Wahlen wegen weniger Stimmen verloren worden  Narr
aber hast ja recht macht den Hahn nicht fett.
Aber was sagst ihr zu der Idee der Berichterstattung durch Akte 2012 oder ähnliche?
Ist die Idee so abwegig?  Weinen

Gruss Lanzelot  Winken

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#192
07. November 2012, um 20:18:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lanzelot
Na, es sind schon Wahlen wegen weniger Stimmen verloren worden  Narr
aber hast ja recht macht den Hahn nicht fett.
Aber was sagst ihr zu der Idee der Berichterstattung durch Akte 2012 oder ähnliche?
Ist die Idee so abwegig?  Weinen

Gruss Lanzelot  Winken

Glaubst du tatsächlich das die sich für uns Interessieren!
Cool

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#193
07. November 2012, um 20:59:21 Uhr

Da ich gerade gefragt wurde: Ich kann natürlich bundesweit tätig werden!

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#194
07. November 2012, um 21:13:08 Uhr

Hallo @ all

Möchte nochmal den Gedanken über die Möglichkeit einer Petition in den Raum werfen.

Ist es abwegig so etwas zu versuchen? Kann doch parallel zu allem anderen laufen!

Gruß Mike

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