[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

Gehe zu:  
Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99313 mal) 3
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 ... 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 ... 46   Nach unten
Offline
(versteckt)
#195
07. November 2012, um 21:14:37 Uhr

Versuchen, ja. Aber m.E. sind die Erfolgsaussichten äußerst gering.

Offline
(versteckt)
#196
07. November 2012, um 21:20:26 Uhr

Nur reden oder machen? Nur Machen hat Aussicht auf Erfolg! Meine Meinung......

.... außerdem sind "äußerst geringe Erfolgsaussichten" besser als gar keine! Cool

Offline
(versteckt)
#197
07. November 2012, um 23:25:53 Uhr

Winken Nochmal auf " Walters blauen Brief" zu kommen, ist das eine Möglichkeit?
Wenn ja was bewirkt er?

Lg.

Lanze...

Offline
(versteckt)
#198
08. November 2012, um 00:16:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von sunandfly
Hallo @ allMöchte nochmal den Gedanken über die Möglichkeit einer Petition in den Raum werfen.Ist es abwegig so etwas zu versuchen? Kann doch parallel zu allem anderen laufen!Gruß Mike

Wenn du es warst mit der Petition im Bundestag:
Schatzregal und Denkmalschutzgesetze sind Ländersache. Da nützt dir eine Petition im Bundestag garnichts.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#199
08. November 2012, um 00:19:10 Uhr

Wohl aber an die Landesparlamente.

Offline
(versteckt)
#200
08. November 2012, um 18:55:37 Uhr

Moin,

habe den blauen Brief fertig, aber immer wenn ich ihn hier reinkopiere und abschicken will heißt es "Das Textfeld ist nicht ausgefüllt"

Was ist denn jetzt schon wieder???

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#201
08. November 2012, um 18:59:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

habe den blauen Brief fertig, aber immer wenn ich ihn hier reinkopiere und abschicken will heißt es "Das Textfeld ist nicht ausgefüllt"

Was ist denn jetzt schon wieder???

Viele Grüße

Walter
Klick einmal im Editor das "AA" an (deaktiviert WYSIWYG). Dann geht es wieder mit dem Copy & Paste.
Toll, dass du dir die Arbeit gemacht hast, schon mal vorab.
Grüße
Jürgen


Offline
(versteckt)
#202
08. November 2012, um 20:06:07 Uhr

Moin Walter,

ich hatte dieses Problem auch die letzten Tage und  Christian schon informiert.

Als Zwischenlösung habe ich mit so beholfen: Word in Wordpad umwandeln und dann einfügen.

Viele Grüße und Gut Fund!

Hans

PS: Und auch von mir danke für den Entwurf "Blauer Brief" schon mal vorab.

« Letzte Änderung: 08. November 2012, um 20:07:58 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#203
08. November 2012, um 22:58:17 Uhr

----------------------------------------------------------------
zitat rechtsanwalt:
"Der schnellste und vielleicht auch PR-trächtigste Weg dahin wäre vielleicht, wenn man den Findern der Himmelsscheibe ihre Rechte an der Scheibe abkaufte und dann das Land Sachsen-Anhalt auf Herausgabe der Scheibe, hilfsweise Wertersatz, verklagte. Jedoch ist dies m.E. gewagter, als auf einen neuen, unbefangenen Fund zu warten, da hier schon Urteile feststehen."
----------------------------------------------------------------

absolut unwahrscheinlich das irgendein richter, ein seit jahren rechtskräftiges und dermaßen medienpräsentes urteil, anfechten läßt, bzw. eine neuaufnahme zulässt, davon abgesehen daß die finder überhaupt keine rechte mehr haben, die´s abzukaufen gibt.


----------------------------------------------------------------
zitat rechtsanwalt:
"M.E. können wir nur Folgendes tun: Warten. Und vielleicht tatsächlich einen Verein für eben diesen Zweck gründen, der einen Fonds zur Finanzierung eines Prozesses hat. Es sollte vielleicht auch vorstellbar sein, daß dieser Verein dem Finder und dem Grundstückseigentümer die Rechte abkauft, um so das SR zu Fall zu bringen. Wenn das geschehen ist, wird der Verein aufgelöst und etwaiger Überschuß an die Mitglieder ausbezahlt oder gespendet."
----------------------------------------------------------------

ohne kommentar, sorry, aber vielleicht find ich immer cool  Cool

Offline
(versteckt)
#204
09. November 2012, um 00:40:47 Uhr

Ich hatte nie gesagt, daß dies der leichteste oder erfolgsversprechendste Weg ist. Was die Rechte angeht, so wäre das gerade der "casus knacksus". Es wäre nur der schnellste Weg. Nicht mehr oder weniger. Jedoch wäre hier ein "frischer" Fund der bessere Weg, auch weil keine Vorgeschichte daran klebt.

Wenn das passiert, so müssen alle Maßnahmen eingeleitet werden, um das SR zu kippen.

Offline
(versteckt)
#205
09. November 2012, um 02:22:39 Uhr

nochmal sorry, wie kann ein jahrelang bestätigtes urteil der schnelleste weg sein, geschweige den ein "casus cnactus" (schaut zwar besser aus, gibts aber trotzdem nicht, der begriff ist eine reine neuzeiterfindung) sein,  um das bestehende sr anzugreifen??
ein frischer fund würde das ganze nat. aufrollen, aber in welche richtung??

du bist sicher anwalt? nur weil meine mutter ne steckdose anschließen kann, is sie auch kein elektroinstallateur.

« Letzte Änderung: 09. November 2012, um 02:32:22 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#206
09. November 2012, um 13:01:29 Uhr

Ganz schön frech, mamue. Wenn man schon so ist, sollte man etwas von dem verstehen, was man schreibt und keine dumm-frechen Aussagen machen, wenn man von Tuten und Blasen keine Ahnung hat. Allerdings bin ich heute freundlich aufgelegt und gebe Dir juristische Nachhilfe, die Du ja benötigst:

Im Strafrecht gibt es die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens, selbst dann, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Ja, um es vorneweg zu nehmen, ein solches Verfahren findet sehr selten statt. Deswegen sind die Erfolgsaussichten, was ich von Anfang an gesagt habe, schlechter, zumal man auch bedenken muß, daß die Richter voreingenommen sind, als bei einem "frischen" Fall.

Jedoch: Sollte sich einer der beiden Finder entschließen, diesen Weg zu bestreiten, so kann er sofort den Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Wenn der, was höchstwahrscheinlich ist, abgelehnt wird, kann er zum BVerfG gehen und dort den Fall vortragen. Dann sind wir dort, wo wir hin wollen. Denn dort wird dann zumindest inzident gerpüft, ob das SR verfassungskonform ist. Wenn es nicht so wäre, dann wären ALLE SR auch verfassungswidrig! Für den Fall der Finder bedeutete das, daß sie sich keiner Unterschlagung strafbar gemacht haben, da die Fundsache ihnen gehörte! Zudem muß dann das Land Sachsen-Anhalt ihnen Schadensersatz und Wertersatz zahlen.

Also gilt der Rat, daß man vorher nachdenken sollte, bevor man etwas sagt, wovon man keine Ahnung hat. Sofern man überhaupt denken kann.

Offline
(versteckt)
#207
09. November 2012, um 14:00:05 Uhr

So weit so gut und noch dazu klar verständlich.

Danke Herr Rechtsanwalt!

Welche Kosten entstehen?

Offline
(versteckt)
#208
09. November 2012, um 14:18:00 Uhr

Standardspruch der Juristen: Es kommt drauf an! Und zwar vom Wert des Fundes. Es gibt Prozeßkostenrechner wie hier: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://foris-prozessfinanzierung.de/Prozesskostenrechner
 Verwaltungsrechtliche Verfahren sind den zivilrechtlichen fast gleich zu setzen, kostenmäßig, so daß man wenigstens in etwa eine Ahnung bekommt. Sollte die Sache tatsächlich zum BVerfG wandern, so sind die Kosten der Revisionsinstanz noch einmal zu veranschlagen. Allerdings ist in der ersten Instanz die behörde nur sehr selten anwaltlich vertreten, so daß die Kosten hierfür geringer sind. Hierfür erhöhen sich jedoch die eigenen Anwaltskosten, wenn der Anwalt bereits im Widerspruchverfahren tätig wird.

Sollte man bspw. einen Schatz im Wert von 10.000 € finden, so ergäben sich, für den Fall, daß man den Fall vor dem BVerfG verliert, Kosten i.H.v. ca. 19.000 €, bei 100.000 € ca. 60.000 €, bei 1.000.000,- ca. 220.000,- €!

Otto Normalfinder wird das so kaum auftreiben können.

Offline
(versteckt)
#209
09. November 2012, um 15:29:58 Uhr

An die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst


Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Bayerischer Landtag
Max-Plank-Straße 1
81627 München

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20
.28195 Bremen

Hamburgische Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landstags 1
40221 Düsseldorf

Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz

Landtag Meckenburg-Vorpommern
Lenn6straße 1
49053 Schwerin

Niedersächischer Landtag
Hinrich.Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Sachsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Landtag von Sachen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt




Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.

Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen hadrian'schen Fundteilung:

1    Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung verloren.
2.    Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt.  In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt.  So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen.
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen.

Für das Schatzregal gibt es eine solche Verpflichtung merkwürdigerweise nicht.

Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende hadrian'sche Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren.

Logische Folge dieser Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmeidung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich.  England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1998 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gem. der hadriän'schen Fundteilung.

Wir fordern Sie auf eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzufahren und - zumindestens in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.




Initiative der Nutzerinnen und Nutzer der Internetplattform "Detektorforum.de"

Seiten:  Prev 1 ... 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 ... 46
Achtung!

Achtung: Dieses Thema wurde geschlossen. Es können deshalb derzeit keine neuen Antworten mehr geschrieben werden

Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor