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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99118 mal) 3
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#210
09. November 2012, um 15:31:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Wenn es nicht so wäre, dann wären ALLE SR auch verfassungswidrig! Für den Fall der Finder bedeutete das, daß sie sich keiner Unterschlagung strafbar gemacht haben, da die Fundsache ihnen gehörte!
Also gelten sämtliche Denkmalschutzgesetze nicht mehr wenn das SR verfassungwiedrig ist? Man darf Gräber plündern, die Sachen auf dem Schwarzmarkt anbieten und macht sich keiner Unterschlagung strafbar? Schockiert

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#211
09. November 2012, um 15:33:00 Uhr

Guter Entwurf. Ich würde auch noch die verfassungsrechtlichen Probleme anfügen, genauso wie die faktischen Probleme (Stichwort Fundtourismus oder Nichtmeldung von Funden).

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#212
09. November 2012, um 15:41:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Guter Entwurf. Ich würde auch noch die verfassungsrechtlichen Probleme anfügen, genauso wie die faktischen Probleme (Stichwort Fundtourismus oder Nichtmeldung von Funden).

Moin Rechtsanwalt,

die Einfügung mit dem Verfassungsrechtlichen Problemen könntst Du vielleicht formulieren.

Ein Fundtourismus findet real nicht statt, das ist eine Erfindung der Archäologen um Druck auf die Parlamentarier in den regalfreien Ländern auszuüben.

Das Nichtmelden der Fund habe ich angeführt, die Funde werden verheimlicht.

Das Nichtmelden der Funde die nicht unter das SR fallen hat seine Ursache darin, dass die Sucher/innen keine NFG haben und deshalb nichts melden.

Viele Grüße

Walter

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#213
09. November 2012, um 15:42:49 Uhr

Mach ich. Aber wahrscheinlich nicht heute.

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#214
09. November 2012, um 15:58:13 Uhr

@Walter:  Super Applaus Super Applaus Super

Gefällt mir sehr gut. Könnte wohl noch etwas ausgebaut werden, sollte aber auch nicht zu aufgebläht sein. Ggf. auch noch mehr Beispiele, damit die Thematik für Außenstehende noch greifbarer wird.

Grüße
Jürgen

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#215
09. November 2012, um 16:12:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

Das Nichtmelden der Funde die nicht unter das SR fallen hat seine Ursache darin, dass die Sucher/innen keine NFG haben und deshalb nichts melden.


meinst nicht dass es viel mehr daran liegt ,das Funde anschließend dann weg sind ? 
kannst ja auch ohne NFG was finden und meist bedenkenlos melden, aber wer macht das schon, wenn daraufhin gute Aussicht auf Enteignung besteht ? 
lest mal die Leserkommentare von Nichtsondlern zu gewissen Pressemeldungen - die Masse weiß nicht mal was ne NFG ist und würd einzig aus dem Grund nix melden, weil nicht eingesehen wird, das von Staats wegen einfach enteignet wird !

aber netter blauer Brief,Walter.........als mit der Materie unvertrauter, gewöhnlicher Abgeordneter, würd ich allerdings dauernd was von Extrakosten zwischen den Zeilen lesen und das vielleicht in dem Maße, das  bürgerliches Rechtsverständnis von der Aussicht jener haushaltsbelastener Kosten, ins Abseits gedrängt wird und mein Urteil dann letztendlich so a la "nö, is nich ! " daherkommen könnte .........Entscheidungsträger und die Bereitstellung von Geldern = heikles Thema !


vielleicht etwas mehr die angeführten Massen archäologischer Funde von den unters Regal fallenden Schätzen trennen - ist ja in der Tat kein Altertümerregal bei dessen Abschaffung dann tausende von Klumpfunden aufgekauft werden müssten Zwinkernd
müsst mal nach England auf die PAS-Seite schauen was da alles vom TreasureAct betroffen ist = so gut wie nichts !

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#216
09. November 2012, um 18:09:34 Uhr

Sehr schöner Brief. Gut gemacht Walter!
Hab mir mal die Freiheit genommen, ein paar Grammatik/Rechtschreibfehler zu korrigieren.

Desweiteren wurde der Treasure Act in England/Wales doch 1996 eingeführt, oder irre ich mich da? Habs jedenfalls mal geändert.

Zu Punkt 1 (zur Einführung des § 984 BGB) hab ich noch folgendes ergänzt: "und damit auch der Allgemeinheit".
Die will ja schliesslich auch was davon haben.

Kritik gerne gesehen.

PHERYLLT



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Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.

Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen hadrian'schen Fundteilung:

1    Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung und damit auch der Allgemeinheit verloren.
2.    Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche, ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu Unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt.  So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen:
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt. Beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen. Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt, eine Statistik zu führen.

Für das Schatzregal gibt es eine solche Verpflichtung merkwürdigerweise nicht.

Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende hadrian'sche Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger, ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren.

Logische Folge dieser Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmeldung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam und ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich.  England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1996 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gemäss der hadrian'schen Fundteilung.

Wir fordern Sie auf, eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindestens in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.




Initiative der Nutzerinnen und Nutzer der Internetplattform "Detektorforum.de"

« Letzte Änderung: 09. November 2012, um 18:10:40 Uhr von (versteckt) »

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#217
09. November 2012, um 19:11:30 Uhr

@rechtsanwalt

Kannst du dich bitte nochmal dazu äußern, warum das Land Sachsen- Anhalt als Grundstückseigentümer deiner Auffassung nach nicht von der hadrianischen Fundteilung profitieren könnte?

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#218
09. November 2012, um 19:32:17 Uhr

Auf jedem herrenlosen Grundstück gehört der Schatz nur dem, der ihn Findet. Der Fiskus hat kein Recht, als quasi Besitzer, die Hälfte sich anzueignen. Soweit ich gehört habe, war es kein staatseigenes Gebiet (Truppenübungsplatz, Staatsforst o.ä.), sondern öffentlicher Wald.

Ich muß insofern mich klarer ausdrücken: Der Fiskus kann nur dort Eigentümer i.S.d. § 984 BGB sein, wenn er positiv auch Eigentümer des Grundstücks ist.

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#219
09. November 2012, um 20:46:12 Uhr

Also mamue echt, für was bist du eigentlich hier  Down

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#220
09. November 2012, um 21:24:21 Uhr

die sache fängt an mir zu gefallen(sehr sogar)

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#221
09. November 2012, um 21:30:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Auf jedem herrenlosen Grundstück gehört der Schatz nur dem, der ihn Findet. Der Fiskus hat kein Recht, als quasi Besitzer, die Hälfte sich anzueignen. Soweit ich gehört habe, war es kein staatseigenes Gebiet (Truppenübungsplatz, Staatsforst o.ä.), sondern öffentlicher Wald.

Herrenloses Grundstück? Gibt es wirklich noch ein paar Quadratmeter, die keinem gehören?
Öffentlicher Wald sagt ja nichts über die Besitzverhältnisse aus. Er kann ja trotzdem dem Bund, dem Land, der Kommune oder einer Kirche gehören.

Gruß
Oetti1

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#222
09. November 2012, um 21:31:57 Uhr

ALSO ich sehe es mal so ..ganz einfach  Smiley eine KLEINE GEMEINSCHAFT  ODER EINE GROSSE  kann immer etwas Bewegen ,,gerade in der Öffentlichkeit   Polizei und bei den Arbeiten die immer gemollgen werdern .....oder ist das ...nicht  Rundumschlag... richtig

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#223
09. November 2012, um 21:37:46 Uhr

In dem Entwurf des Briefes heißt es:
"Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren"

Um enteignet zu werden, muss man erst mal Eigentümer (und nicht nur Besitzer) eines Fundes sein. Unter welchen Unständen ist dies der Fall? Nur, wenn man den Fund auf dem eigenen Grundstück findet oder immer?

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#224
09. November 2012, um 22:13:18 Uhr

enteignet zu werdern ist für Vater staaatttt ganz einfach  Lächelnd  Grinsend ..weil die Bezahlen nur das was sie müssen  oder Besser was sie wollen und das das ist -70% des wertes  ... wei ich weis es und das ist so  und so ist mein boden kleiner geworden wegen einer Straße  und die 70% - sind auch noch nicht  alles was die sich erlauben ...... die Komunisten::::   IN DER.... BRD......es lebe die DDR oder so in Deutschland  Weinen  Weinen NULL RECHTE FÜR sondler und Gartenlauben  Super

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