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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99334 mal) 3
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(versteckt)
#255
12. November 2012, um 22:00:50 Uhr

Interessanter Link. Ich werde hoffentlich morgen dazu kommen, meinen Senf dazuzugeben.

Dominic

Offline
(versteckt)
#256
12. November 2012, um 23:08:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Neben den Wissenschaftausschüssen sollte der Brief noch an die Medien gesteuert werden.
Gibt es dazu Vorschläge an wen oder an wen auf keinen Fall?


Bei Wikipedia  könnte ein Link zu dem  "Blauen Brief"  eventuell auch nicht schaden.

Die Befürworter der Schatzregal-Regelung waren hier schon längst aktiv.
Da steht ( ganz unten bei Weblinks ) :

Weblinks
2011: Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) unterstützt die Einführung des Schatzregals in Hessen
Mai 2012: Stellungnahmen der Parteien zur Einführung des Schatzregals in NRW

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal



Ein weiterer Weblink zum  "Blauen Brief" wäre sicherlich für die neutrale Leserschaft bei Wikipedia recht informativ,
und würde deren Urteilsfindung über das Schatzregal erleichtern.


Gruß C-R-B


Offline
(versteckt)
#257
12. November 2012, um 23:16:26 Uhr

Hoppla, Super das Dir das aufgefallen ist. Das sollte allerdings schleunigst ausführlich ergänzt werden!

Hier gibt es noch Material und weiterführende links:

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http://archiv.twoday.net/stories/11552973/


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http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal


« Letzte Änderung: 12. November 2012, um 23:23:04 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#258
13. November 2012, um 00:16:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Cola-Rot-Biker
Bei Wikipedia  könnte ein Link zu dem  "Blauen Brief"  eventuell auch nicht schaden.

Die Befürworter der Schatzregal-Regelung waren hier schon längst aktiv.
Da steht ( ganz unten bei Weblinks ) :

Weblinks
2011: Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) unterstützt die Einführung des Schatzregals in Hessen
Mai 2012: Stellungnahmen der Parteien zur Einführung des Schatzregals in NRW

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal



Ein weiterer Weblink zum  "Blauen Brief" wäre sicherlich für die neutrale Leserschaft bei Wikipedia recht informativ,
und würde deren Urteilsfindung über das Schatzregal erleichtern.


Gruß C-R-B


Hälst du dass bitte im Auge und übernimmst die Änderungen, wenn es so weit ist?
Grüße
Jürgen

Offline
(versteckt)
#259
13. November 2012, um 01:29:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Interessanter Link. Ich werde hoffentlich morgen dazu kommen, meinen Senf dazuzugeben.

Dominic

Yep,

habs auch nur überflogen, heute komm ich zu nix mehr, eventuell morgen nach der Arbeit.
Dann werd ich mirs mal genauer anschaun...

Pheryllt

Offline
(versteckt)
#260
13. November 2012, um 01:34:12 Uhr

Ich glaube im gesamten gab es um die 20 Stellungnahmen!

Offline
(versteckt)
#261
13. November 2012, um 16:04:33 Uhr

An die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst


Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Bayerischer Landtag
Max-Plank-Straße 1
81627 München

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20
.28195 Bremen

Hamburgische Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landstags 1
40221 Düsseldorf

Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz

Landtag Meckenburg-Vorpommern
Lenn6straße 1
49053 Schwerin

Niedersächischer Landtag
Hinrich.Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Sachsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Landtag von Sachen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt




Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,


der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.

Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen Hadrianischen Fundteilung:

1 Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung verloren.
2. Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt. So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen.
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen.

Für das Schatzregal gibt es eine solche Verpflichtung merkwürdigerweise nicht.

Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende hadrian'sche Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar offiziell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die 1900 bestehenden Regalien erfassen. Neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahre 1900 aber in Deutschland nur in Teilen Schleswigs und vielleicht auch dem thüringischen Zwergstaat Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Die Gesetzgeber des BGB sind davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und haben es bewusst nicht eingeführt, da sie die Problematik schon vorausgesehen hatten.

Aus diesen Gründen kann das Schatzregal nur aufgrund des Denkmalschutzes eingeführt werden. Hierbei ist aber Art. 14 Abs. 3 GG zu beachten. Dieser schreibt eine Entschädigung vor. Diese muss auch generell die Höhe des Wertes der Fundsache widerspiegeln. Fiskalische Erwägungen finden in der Abwägung der Interessenlage keinerlei Berücksichtigung.

Logische Folge dieser verfassungswidrigen Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmeidung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien. Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welches keine Enschädigung vorsieht.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich. England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1998 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gem. der Hadrianischen Fundteilung.

Wir fordern Sie auf eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzufahren und - zumindestens in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.




Initiative der Nutzerinnen und Nutzer der Internetplattform "Detektorforum.de"


Meine Änderungsvorschläge sind fettgedruckt.

Kommentare?

Dominic

[size=10]Hinzugefügt 13. November 2012, um 16:10:31 Uhr:[/size]

Ich habe mir gerade die Mühe gemacht, den Text durchzulesen, den die Numismatiker gemacht haben. Chapeau! Dieser ist sehr professionell geschrieben und wissenschaftlich durchdacht. Die Frage ist, ob wir das auch machen sollten.

Was meint Ihr?

Viele Grüße

Dominic

« Letzte Änderung: 13. November 2012, um 17:19:43 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#262
13. November 2012, um 16:34:37 Uhr

Winken @ Rechtsanwalt
  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus

Bin beeindruckt   Schockiert

Ich weiß zwar nicht genau was Du davon hast, aber trotzdem nochmal ein dickes Danke   Küssen
für bis jetzt geleistete Arbeit. Ist der richtige Schritt nach vorne.

Lanzelot  findet's   Super

Hinzugefügt 13. November 2012, um 17:00:24 Uhr:



Hinzugefügt 13. November 2012, um 17:06:10 Uhr:



« Letzte Änderung: 13. November 2012, um 17:06:10 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#263
13. November 2012, um 17:18:43 Uhr

Prima, liest sich gut!
Ein kleines `l` fehlt bei Schleswig.

nur in Teilen Scheswigs und

Viele Grüße
Micha

Offline
(versteckt)
#264
13. November 2012, um 20:12:18 Uhr

An alle Verfasser dieses "Blauen Briefes"

kriege ich die Erlaubnis das Schreiben  auf Facebook und Youtube zu veröffentlichen ?

Offline
(versteckt)
#265
13. November 2012, um 23:05:44 Uhr

Grundsätzlich von mir aus, sofern Du die Autorenschaft zitierst. Allerdings müssen wir uns vorher im Klaren sein, was wir wollen. Eine kurze Petition wie diese hier, oder eine fast wissenschaftliche, in der alle Argumente aufgeführt werden. Um es gleich vorweg zu nehmen, hierfür hätte ich nicht die Zeit! Wenigstens könnte ich das nicht umsonst machen.

Viele Grüße

Dominic

Offline
(versteckt)
#266
13. November 2012, um 23:20:43 Uhr

Was würde das denn ungefähr kosten?

Offline
(versteckt)
#267
13. November 2012, um 23:57:56 Uhr

Ui, das sind einige Wochen an Arbeit.
Da würde ich mich auch nicht umsonst drum reißen.

viele Grüße
Micha

Offline
(versteckt)
#268
14. November 2012, um 01:10:17 Uhr

Hi, hab mir erlaubt ein paar grammatikalische und logische Fehler zu berichtigen.Hab das schonmal gemacht, ging aber anscheinend unter ^^
Der Treasure Act war doch 96 und nicht 98, oder?

Pheryllt


1) 'Max-Planck' mit 'c'
2) '.' entfernt vor '28195 Bremen'
3) 's' entfernt aus 'Landstags'
4) 'l' eingefügt in 'Mecklenburg'
5) '6' entfernt aus 'Lenn6straße'
6) 'is' vertauscht und 's' eingefügt in 'Niedersächischer Landtag'
7) '.' durch '-' ersetzt bei 'Hinrich-Wilhelm'
8 ) 'a' durch 'ä' ersetzt bei 'Sächsischer Landtag'
9)  's' eingefügt in 'Sachsen-Anhalt'
10) 'und der Allgemeinheit' ergänzt. Ich sehe das als wichtigen Faktor. Meinungen??
11) 'Unrecht' wird grossgeschrieben
12) '.' durch ':' ersetzt hinter 'verdeutlichen'
13) '.' eingefügt zwischen 'überprüfen' und 'Den'
14) 'hadrian'sche' durch 'Hadrianische' ersetzt
15) 'Fundmeidung' durch 'Fundmeldung' ersetzt
16) '1998' durch '1996' ersetzt. Der Treasure Act wurde doch 1996 eingeführt??
17) 'gem' durch 'gemäss' ersetzt (Konsistenz)
18 ) 'durchzufahren' durch 'durchzuführen' ersetzt
19) 'zumindestens' durch 'zumindest' ersetzt. Wort existiert nicht im Deutschen.


An die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst


Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Bayerischer Landtag
Max-Planck-Straße 1
81627 München

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen

Hamburgische Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennstraße 1
49053 Schwerin

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt



Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.
Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen Hadrianischen Fundteilung:

1. Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung und der Allgemeinheit verloren.
2. Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu Unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt. So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen:
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen. Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen.

Für das Schatzregal gibt es eine solche Verpflichtung merkwürdigerweise nicht.

Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende Hadrianische Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar offiziell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die 1900 bestehenden Regalien erfassen. Neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahre 1900 aber in Deutschland nur in Teilen Schleswigs und vielleicht auch dem thüringischen Zwergstaat Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Die Gesetzgeber des BGB sind davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und haben es bewusst nicht eingeführt, da sie die Problematik schon vorausgesehen hatten.

Aus diesen Gründen kann das Schatzregal nur aufgrund des Denkmalschutzes eingeführt werden. Hierbei ist aber Art. 14 Abs. 3 GG zu beachten. Dieser schreibt eine Entschädigung vor. Diese muss auch generell die Höhe des Wertes der Fundsache widerspiegeln. Fiskalische Erwägungen finden in der Abwägung der Interessenlage keinerlei Berücksichtigung.

Logische Folge dieser verfassungswidrigen Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmel dung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien. Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welches keine Enschädigung vorsieht.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich. England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1996 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gemäss der Hadrianischen Fundteilung.

Wir fordern Sie auf eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindest in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.

Initiative der Nutzerinnen und Nutzer der Internetplattform "Detektorforum.de"

« Letzte Änderung: 14. November 2012, um 01:36:05 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#269
14. November 2012, um 01:35:48 Uhr

Tja, kosten. Das ist eine gute Frage. Mein Stundensatz ist normalerweise 250 Mäuse. Selbst zu einem Freundschaftspreis von 150 Euronen (zzgl. MwSt.!) käme wohl schnell ein Wert von 1.500 bis 3.000 Euros (ohne MwSt.!) zusammen. Tut mir Leid, aber DAS kann ich nicht umsonst machen, da hier viel zu viel Zeit verloren geht. Ich schätze, daß ich hierfür 20-30 Stunden inkl. Arbeit in der Bibliothek benötigte. Ich habe zwar schon vieles zusammen, müßte aber hier und da noch nachforschen, zusammenschreiben, etc. Dafür müßte andere Arbeit warten. Nein, ich kann es wirklich nicht umsonst machen, so sehr ich es auch wollte.

Ich denke, das Vernünftigste wäre es, erst einmal diese Petition abzusenden. Ich hoffe, wir bekommen dann eine Rückmeldung. In der Zwischenzeit versuche ich, meinen Aufsatz zu veröffentlichen. WENN wir eine Rückmeldung bekämen, so sollten wir dann handeln.

Das bedeutete aber auch, daß wir uns ZUVOR über die Strategie im Klaren sein sollten. Meine Meinung wäre, tatsächlich jemanden zu engagieren, der einen solchen Schriftsatz aufsetzen kann. Ich hoffe, daß ich es bin, aber das muß nicht sein, so lange der Schriftsatz von einem Profi kommt, der sich damit auskennt. Nur sollte dann alles klar sein! Wir dürfen nicht den Anschein machen, nur ein Zusammenschluß von irgendwelchen Chaoten zu sein, sondern von Profis. Und das kostet. Habt Ihr den Schriftsatz der Numismatiker gesehen? Der war bestimmt auch nicht billig. Aber die sind auch sehr viel besser organisiert als wir hier.

Also hier noch mal in Kürze:

a) Petition los senden
b) Aufsatz veröffentlichen (hoffentlich nimmt eine Zeitung ihn an!)
c) Auf Rückmeldung warten und hoffen
d) Wissenschaftliche Antwort geben

Was meint Ihr? Ihr könnt gerne anderer Meinung sein, aber diese Problematik sollte lieber jetzt geklärt sein, als später. Ansonsten können wir es gleich vergessen!

Viele Grüße

Dominic

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