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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99126 mal) 3
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(versteckt)
#315
18. November 2012, um 17:57:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

das stimmt, Archäologen sammeln Funde ohne Sammler im eigentlichen Sinne zu sein.

Viele Grüße

Walter

Auch das ist falsch Lächelnd

Der Begriff Sammler passt nicht zu Archäologen, da sie nicht sammeln.

Offline
(versteckt)
#316
18. November 2012, um 18:11:31 Uhr

Auch das ist falsch {alt}

Der Begriff Sammler passt nicht zu Archäologen, da sie nicht sammeln.



Hast Recht. Der Begriff "Horten" ist da eher angebracht!

« Letzte Änderung: 18. November 2012, um 18:39:51 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#317
18. November 2012, um 18:32:25 Uhr

... horten, auch nach Art von Müller-Karpen !

Viele Grüße

Walter


Gut, aber jetzt wieder zurück zum Thema
 Smiley


Viele Grüße

Walter

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#318
20. November 2012, um 20:39:01 Uhr

Ich bin Enttäucht
Traurig
1127 mal wurde der Beitrag gelesen und nur 60 machen mit.
Ärgerlich
Haben die alle keinen Arsch in der Hose oder haben die nur Angst das sie nen € geben sollen? Ausrasten

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#319
20. November 2012, um 22:01:45 Uhr

Hatten wir denn schon mal mehr bei solchen Aktionen?  Grinsend
Ich finde das bisherige Ergebnis schon nicht schlecht.

« Letzte Änderung: 20. November 2012, um 22:02:51 Uhr von (versteckt) »

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#320
20. November 2012, um 23:21:58 Uhr

Sollte man zuerst nicht mal den Versuch starten die Sucher mit einer NFG und die ohne NFG hier unter einem friedlichen Hut zu bekommen, dann vervielfältigt sich die Zahl derer die mitmachen möchten recht schnell.
Gruß
Plinus

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#321
21. November 2012, um 00:17:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Plinus
Sollte man zuerst nicht mal den Versuch starten die Sucher mit einer NFG und die ohne NFG hier unter einem friedlichen Hut zu bekommen, dann vervielfältigt sich die Zahl derer die mitmachen möchten recht schnell.
Gruß
Plinus

Kompromisse finden und Mittelweg wurde schon einige Male versucht - kommt nix bei rum ! 
erst mal auf grundlegenden gemeinsamen Nenner beschränken hat da eher Aussichten auf Erfolg !

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#322
21. November 2012, um 01:23:21 Uhr

Hallo
Ich hätte da mal ne Frage.
Also wenn es laut Rechtsanwalt das Wort Raubgräber nicht gibt könnte mann dies niemanden vorwerfen.
Was es nicht gibt kann mann doch dann deffinieren. Also gibt es den Begriff Sondelgänger? Wenn ja,Was macht der?
Ich nehme an Metall suchen da er eine Metallsonde benutzt. Ist das Illegal? Ich denke nicht.Wir sind doch eigentlich alle Hobby Archäologen mit oder ohne NFG. Der unterschied ist nur ob ich auf ein BD suche oder nicht.
Mit NFG ist legal ohne ist illegal.Handelt es sich um kein BD so ist es legal ohne und mit NFG.
Also könnten alle Hobby Archäologen mit oder ohne NFG automatisch Raubgräber sein. 
Nein weil es keine gibt, wenn es hier was gibt dann sind das Hobby Archäologen die Illegal Ihre Funde nicht Melden sondern unterschlagen. Und das ist Strafbar.
Die Achis nutzen die Beiträge wo sich illegale auf Plattformen austauschen als Hetzkampagne.
Was wichtiger wäre als auf die Hetzkampagne zu reagieren ,sollte mann agieren und vielmehr alle
Funde raussuchen die gemeldet wurden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.
Mehr Information mit Hilfe des netz verbreiten um endlich mal gegenzuwirken .
Das würde  auch den blauen Brief unterstützen und vielleicht die Ansicht andersdenkende.
Gruß Marko

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(versteckt)
#323
21. November 2012, um 09:49:03 Uhr

Moin Marko,

hast Du Dir mal ein Denkmalschutzgesetz durchgelesen? Nach dem was Du schreibst vermutlich nicht. Im Gesetz geht es NICHT darum, ob Du auf einem BD suchst oder NICHT auf einem BD, sondern es geht nur darum, nach was Du suchst. Je nach Bundesland werden bis zu 98 % aller möglichen Funde als BD bezeichnet, das geht in einigen Bundesländern bis zur Kondomdose der Wehrmacht.

Das ist hier aber nicht Gegenstand dieser Diskussion, das Thema war schon Gegenstand von zig Diskussionen, allerdings hält sich hartnäckig die Mär, dass nur auf BD nicht gesucht werden dürfte, es darf aber nach BD nicht ohne NFG gesucht werden.

Dein Vorschlag, man sollte mehr Funde melden und veröffentlichen ist super, aber Du hast wohl selbst keine NFG, sonst wüsstest Du, dass die Inhaber von NFG ihre Funde in der Masse nicht veröffentlichen, weil sie sonst befürchten, keine NFG mehr zu bekommen. Den Inhabern von NFG in Sachsen ist es z. B. verboten auch nur in einem SG/Fundforum zu schreiben. Hessen wollte sogar mal ein Publikationsverbot für die Inhaber von NFG durchzusetzen, ist aber am Widerstand der IG HISTORY e. V. (Das Schatzsucher Magazin) gescheitert. Das Landesamt hat daraufhin vom Ministerium eins auf die Mütze bekommen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#324
21. November 2012, um 11:52:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Marko,

hast Du Dir mal ein Denkmalschutzgesetz durchgelesen? Nach dem was Du schreibst vermutlich nicht. Im Gesetz geht es NICHT darum, ob Du auf einem BD suchst oder NICHT auf einem BD, sondern es geht nur darum, nach was Du suchst. Je nach Bundesland werden bis zu 98 % aller möglichen Funde als BD bezeichnet, das geht in einigen Bundesländern bis zur Kondomdose der Wehrmacht. 

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter
Ich kenne das DschG sehr gut habe mich mit auseinandergesetzt und liegt jetzt sogar im auto damit ich bei eine kontrolle der Polizei das zeigen kann, die kennen meist nicht das Gesetz sondern nur die regel das suchen verboten ist.Wenn mann agumentieren kann wird auch die Polizei einsichtig.
Habe mich letzte Woche 2,5 Stunden mit der Polizei unterhalten (nach kontrolle meiner Angelpapiere)die das Gesetz
auch nicht auswendig kannten. Die haben mir erklärt das sie gegen das Sondeln nichts haben,wenn du nicht nach BD suchst denn das verbietet das Gesetz so wie Du ja auch schreibst.Wenn du die Taschen bei einer kontrolle lehr machst und da nicht drin ist was auf ein bewegliches BD schliesen lässt , ist alles ok und kannst weiter suchen.
Was Du schreibst Stimmt es geht darum was du suchst. Hast mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt .Es ging darum ob mann sich absichtlich auf ein BD befindet oder nicht.

Geschrieben von Zitat von Walter
[/u]
Moin Marko,


Dein Vorschlag, man sollte mehr Funde melden und veröffentlichen ist super, aber Du hast wohl selbst keine NFG, sonst wüsstest Du, dass die Inhaber von NFG ihre Funde in der Masse nicht veröffentlichen, weil sie sonst befürchten, keine NFG mehr zu bekommen. Den Inhabern von NFG in Sachsen ist es z. B. verboten auch nur in einem SG/Fundforum zu schreiben. Hessen wollte sogar mal ein Publikationsverbot für die Inhaber von NFG durchzusetzen, ist aber am Widerstand der IG HISTORY e. V. (Das Schatzsucher Magazin) gescheitert. Das Landesamt hat daraufhin vom Ministerium eins auf die Mütze bekommen.

[/u]


Das jeder seine Funde Melden sollte ist doch klar,klar ist auch das ich keine NFG habe aber das weist du ja wohl, bin ja grade dabei alles zu Regeln. Das sollte mich aber nicht abhalten einen Fund zu melden. Und nein die die reglung kenne ich nicht das mann Funde nicht Veröffentlichen darf.
Ist doch wohl kein wunder das Bilder von Raubgräber in der Öffentlichkeit publik gemacht weder und die Gegenseite keine Möglichkeit hat gegenzusteuern
Laut Rechtssprache müssen beide Parteien gehört werden ,also verstösst das oben genannte gegen die Grundrechte.
Ich habe aber gemeint das mann bereits gemeldete Fund zusammenfasst und dem Gericht bzw. der Öffentlichkeit 
zu kommen lässt .Die Fund zu veröffentlichen kann nicht untersagt werden.Die Fundstellen, geheim zuhalten um Illegale Sucher fernzuhalten würde ich ja noch verstehen. ist ja nicht verboten da es vom Ministerium abgelehnt wurde.

Trotz alle dem is das Hauptübel nun mal die Klärung was ist ein BD und was nicht. Kannst mich gerne verbessern aber ich hörte mal das die BD und Altertümer Denkmäler auf das Jahr 1674 beziffert wurde alles danach wäre Neuzeitliche Geschichte und unterliegen nicht den Verbot dort zu Sondeln.
Natürlich wäre den Archis lieber wenn ganz Deutschland deklariert werden würde.
 naja .

Nur meine Meinung, jeder so wie er es braucht Gruß Marko

PS Habe mir das Mythos Urteil und die Vereine Phönix und andere IG angeschaut und mir meine Meinung gebildet.
     Die Zeitung DSM ist jetzt auch klar, Ebay lässt Grüßen

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#325
21. November 2012, um 13:23:01 Uhr

Ich denke mal das es nicht bei dem SR bleibt, sondern sich die Gesetze in den nächsten Jahren noch verschärfen werden! Wenn das Sondeln erstmal eine Straftat ist, worauf es doch letztentlich hinausläuft, wird der Staat noch ein paar Bewährungshelfer einstellen müssen.
OK wir haben dann wenigstens ein paar Arbeitsplätze geschaffen, aber das war es dann auch schon.
Fakt ist auch das der Staat kein Geld mehr hat und die Amtsarchäologie immer weniger wird und so einige Angst um ihren Arbeitsplatz haben.
Ich denke mal das wenn die Öffentlichkeit erstmal feststellt das es nicht nur " Raubgräber" gibt sonder auch Sondler die Durchaus intresse an der Gesichte haben und die Obendrein in 10 Jahren mehr finden als ein Archi in seinem ganzen Berufsleben, aus was für Gründen auch immer werden sie sich eines tages fragen warum sie Steuergelder verschwenden sollen wenn sie es auch Umsonst haben können.
Ich gehe mal davon aus das hier im Forum so 80% Eintagsfliegen sind die mal so paar Monate rumsondeln und dann kein Bock mehr haben und sich auch deswegen nicht für unser Anliegen interessieren! Nur das sich genau wegen diese Scheißegalsondler das Eis für uns auch immer dünner wird wollen sie nicht einsehen.
So nach dem Motto mein Arsch ist mir am Nächsten!

mfg
Claus
Ps:
Wenn sich jetzt jemand Beleidigt fühlt, so war es nicht meine Absicht.
Wem dieser Schuh passt, der soll ihn sich auch anziehen.

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#326
21. November 2012, um 13:28:23 Uhr

Daß Sondeln zu einer Straftat wird, wird m.E. nicht passieren. Denn das würde auch vorm BVerfG keinen Bestand haben. Zudem gibt es in der Rechtsprechung erste Urteile, in denen die Amtsarchäologen einen auf den Deckel bekommen haben, weil NFGs nicht erteilt wurden.

Was wir eigentlich bräuchten, wäre jemand, der einen großen Fund gemacht hat UND dies meldet. Wenn dann das SR eingriffe, könnte man das SR endlich gerichtlich angreifen.

Dominic

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#327
21. November 2012, um 13:37:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
Daß Sondeln zu einer Straftat wird, wird m.E. nicht passieren. ..


In SH ist Sondeln auf einem BD, auch ohne zu graben, eine Straftat!

$ 24

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=FFE3A9AA0CA52E2A0C05D31842E1A3F6.jpj4?quelle=jlink&query=DSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSchGSH2012pP24


Und in SH werden NFG vergeben.

Offline
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#328
21. November 2012, um 13:39:15 Uhr

Ich meinte natürlich Sondeln per se!

Dominic

Offline
(versteckt)
#329
21. November 2012, um 15:34:39 Uhr

Hallo 
genau das ist das weis ich meine (@ Rechtsanwalt), ein schöner Fund der gemeldet wurde.
Den  groß aufziehen und der breiten Masse bekannt machen. Zugleich beobachten wie die Sache zwecks entschädigung und so ,vom SR geregelt wird. damit könnte mann gerichtlich vorgehen. So wie @ Rechtsanwalt das schon schieb. Gibt es vieleicht von Moderator die möglichkeit das Forum zu durchforsten nach solchen Fund.
Oder der Aufruf wem sowas passiert ist. Schlieslich hilft das uns alle.

@insurgent
Du hast recht nur das problem ist das dir nimand sagen kann ob es ein BD ist wo du grade Sondeln gehst.
Wie schon gesagt könnte ja jeder Acker ein BD sein wer entscheidet das?
Du bekommst auf anfrage nach BD keine auskunft. 
Was das Graben angeht müsste jeder der auf wald und Wiese unterwegs ist ein Raubgräber sein ob mit oder ohne Sonde.
Auch der Opa der sich Maulwurfserde fürn Garten von der Wiese holt.
Gruß Marko

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