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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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(versteckt)
#360
25. November 2012, um 11:19:55 Uhr

Wo steht das mit den 50 cm oder dem Pflug?

Jetzt aber bitte eine Quelle (Gesetz oder Verwatungsvorschrift) und nicht mehr das, was Dir Dein Frisör erzählt hat - ist hier außerdem von der Thematik fehl am Platze.

Habe gelesen, daß sich mächtig viele Sondler zu einem "Schau-Sondeln" für PR-Zwecke treffen würden, abe wohl keine 7 Gründungsmitglieder für einen Verein, der dann auch die Fondverwaltung übernehmen und zu seinen Aufgaben machen könnte?!

masterTHief

« Letzte Änderung: 25. November 2012, um 11:24:51 Uhr von (versteckt) »

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#361
25. November 2012, um 11:28:49 Uhr

Moin,

dem Blauen Brief habe ich jetzt noch die Antwort vom Kulturstaatsminister angefügt.

Wer hat noch Vorschläge?

An die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst


Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Bayerischer Landtag
Max-Planck-Straße 1
81627 München

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen

Hamburgische Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennstraße 1
49053 Schwerin

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt



Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.
Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen Hadrianischen Fundteilung:

1. Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung und der Allgemeinheit verloren.
2. Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu Unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt. So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen:
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen. Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen.

Für das Schatzregal gibt es eine solche Verpflichtung merkwürdigerweise nicht.

Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende Hadrianische Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar offiziell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die 1900 bestehenden Regalien erfassen. Neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahre 1900 aber in Deutschland nur in Teilen Schleswigs und vielleicht auch dem thüringischen Zwergstaat Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Die Gesetzgeber des BGB sind davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und haben es bewusst nicht eingeführt, da sie die Problematik schon vorausgesehen hatten.

Aus diesen Gründen kann das Schatzregal nur aufgrund des Denkmalschutzes eingeführt werden. Hierbei ist aber Art. 14 Abs. 3 GG zu beachten. Dieser schreibt eine Entschädigung vor. Diese muss auch generell die Höhe des Wertes der Fundsache widerspiegeln. Fiskalische Erwägungen finden in der Abwägung der Interessenlage keinerlei Berücksichtigung.

Kulturstaatsminister Neumann hat in seiner Antwort Az.: K 26-331 3Df-2/1 vom 24.07.2007 an den Verband Deutscher Sondengänger und Heimatforscher VDSH mitgeteilt, dass er ein Schatzregal nicht befürwortet, weil es nur zur Fundverheimlichung führt.

Logische Folge dieser verfassungswidrigen Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmel dung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien. Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welches keine Entschädigung vorsieht.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich. England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1996 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gemäss der Hadrianischen Fundteilung.

Wir fordern Sie auf eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindest in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.


Offline
(versteckt)
#362
25. November 2012, um 11:30:43 Uhr

<offtopic>

@masterTHief

Verwaltungsvorschriften haben sogar grundsätzlich keine Außenwirkung (= nur Innenwirkung für die Staatsbediensteten zur Anwendung des betreff. Gesetzes), weshalb auch deren Zitat für uns hier der Friseurmär' gleich kommt.  Zwinkernd


Grüße und Gut Fund!

Sargon

</offtopic>

Offline
(versteckt)
#363
25. November 2012, um 11:32:25 Uhr

 Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus Super

Sehr Gut Walter!!!!auch Mainz Ist Ja Dabei!!!!! Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus
Gruß Alex

Offline
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#364
25. November 2012, um 11:55:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Alex30
Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus Super

Sehr Gut Walter!!!!auch Mainz Ist Ja Dabei!!!!! Applaus  Applaus  Applaus  Applaus  Applaus
Gruß Alex

Danke, aber auch Dominic hat seinen Teil dazu beigetragen, das sollte hier noch dankend erwähnt werden.


So, jetzt sollten wir und den praktischen Dingen zuwenden.

Ich hatte bereits gefragt, ob es zwischen Januar und März irgendwelche Medienaktivitäten geben wird, wegen Sport oder Politik, da wir innerhalb dieser Berichterstättung mit unserem Brief untergehen werden.

Noch ist unklar, mit welchem Organisationsbegriff wir in diesem Brief auftreten sollen.

Wir brauchen auch eine Fondsverwaltung.

Wir brauchen keine weiteren Diskussionen über Pflugtiefen.

Viele Grüße

Walter



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(versteckt)
#365
25. November 2012, um 12:10:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Danke, aber auch Dominic hat seinen Teil dazu beigetragen, das sollte hier noch dankend erwähnt werden.


So, jetzt sollten wir und den praktischen Dingen zuwenden.

Ich hatte bereits gefragt, ob es zwischen Januar und März irgendwelche Medienaktivitäten geben wird, wegen Sport oder Politik, da wir innerhalb dieser Berichterstättung mit unserem Brief untergehen werden.

Noch ist unklar, mit welchem Organisationsbegriff wir in diesem Brief auftreten sollen.

Wir brauchen auch eine Fondsverwaltung.

Wir brauchen keine weiteren Diskussionen über Pflugtiefen.

Viele Grüße

Walter


Hallo Walter,
wie sieht es mit Dir oder Dominic aus für die Fondsverwaltung?
Die andere frage ist,würdet ihr das machen wollen! Winken


Offline
(versteckt)
#366
25. November 2012, um 12:13:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze


Hallo Walter, sehr gut verfasst! Das oben zitierte klingt aber etwas unstimmig da von insgesamt drei Münzschätzen die Rede ist.

L.G.
Micha


« Letzte Änderung: 25. November 2012, um 12:14:57 Uhr von (versteckt) »

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#367
25. November 2012, um 12:17:26 Uhr

@Walter

Ich würde in diesem offiziellen Schreiben schon "echte Sätze" schreiben. Daher hier meine Vorschläge:

statt: 2. Passte ein Schatzregal nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um feudalherrliche Rechtsrelikte handelte.
nunmehr: 2. Ein Schatzregal passte nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um ein feudalherrliches Rechtsrelikt handelte.

statt: Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf Bayern und Nordrhein-Westfalen in Ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche ein Schatzregal einzuführen erfolglos gewesen.
nunmehr: Seit 1974 haben alle Länder bis auf den Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen in ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche, ein Schatzregal einzuführen, erfolglos gewesen.

statt: Im Grunde keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.
nunmehr: Im Grunde ist dies keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Absatz: Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen. Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen.

Problem: In NRW gibte es ja (noch) kein SR. Daher kann das SR hier nicht beobachtet werden. Eine solche Beobachtung wäre ja auch Ländersache und daher nicht per se auf andere Länder übertragbar. Ich würde diesen Absatz daher entweder modifizieren (je nach beabsichtigtem Zweck) oder ganz auslassen.

statt: Wir halten es an der Zeit die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.
nunmehr: Wir halten es an der Zeit, die Wirkungen des Schatzregals kritisch zu überprüfen.


statt: Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende Hadrianische Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdecker/innen dem Bundesrecht zuwider.
nunmehr: Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende Hadrianische Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Länder den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdeckerinnen und Entdecker, dem Bundesrecht zuwider.

statt: Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar offiziell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die 1900 bestehenden Regalien erfassen. Neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahre 1900 aber in Deutschland nur in Teilen Schleswigs und vielleicht auch dem thüringischen Zwergstaat Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Die Gesetzgeber des BGB sind davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und haben es bewusst nicht eingeführt, da sie die Problematik schon vorausgesehen hatten.
nunmehr: Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal, enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar formell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser aus mehreren Gründen nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die im Jahr 1900 bestehenden Regalien erfassen, neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahr 1900 aber in Deutschland allenfalls in Teilen der Provinz Schleswig-Holstein und im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Der Gesetzgeber ist bei der Kodifikation des Privatrechts im BGB davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und hat es auch bewusst nicht eingeführt, da er die Problematik schon vorausgesehen hatte.

statt: Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welches keine Entschädigung vorsieht.
nunmehr: Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welche keine Entschädigung vorsehen.

statt: Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber die Entdecker gemäss der Hadrianischen Fundteilung.
nunmehr: Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber den Entdecker gemäß der Hadrianischen Fundteilung.

statt: Wir fordern Sie auf eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindest in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes dem Schatzregal anzufügen.
nunmehr: Wir appellieren an Sie, eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindest in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes der Regelung des Schatzregals anzufügen.



Es sind nur Kleinigkeiten, aber schon einige kleine nicht-sachbezogene Fehler können die Adressaten mißmutig stimmen...


Grüße und Gut Fund!

Sargon


P.S.: Vielen Dank Walter, für deine Mühe und den großartigen Einsatz für unsere Sache!  Applaus

Offline
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#368
25. November 2012, um 12:27:22 Uhr

Jetzt muß ich mich doch mal einbringen.

Die Idee an sich ist in Ordnung. Einen Advokaten dafür zu gewinnen - KLASSE.

Aber: Wenn in diesem Brief so etwas steht











..

















Geschrieben von {author}

So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmeldung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien.




..
und











..

















Geschrieben von {author}

Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden und in der Wetterau je ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.




..

wird sich die Behörde, welche zur weiteren Bearbeitung/Stellungnahme dieses Briefes (Im Regelfall die auf Landesebene zuständige oberste  Denkmalschutzbehörde) selbstverständlich freuen. Beides in Schatzregalländern. Das ist doch eine Steilvorlage.  Oder denkt ihr wirklich irgendein Referatsleiter in irgendeinem Ministerium wird sich hierfür die Finger dreckig machen.  Und bei solchen Aussagen würde ich als Denkmalschutzbehörde auf jedem Fall versuchen das Landeskriminalamt mit einzubeziehen.

Walter schrieb von den eingeschmolzenen Keltischen Münzen  schon im Sucherforum (anscheinend sind ihm die mutmaßlichen Täter bekannt - war es Farschweiler Walter - berichtige mich) und zuletzt sogar im Schatzsuchermagazin. Die Entdecker der Münzschätze - vermutlich sind die ihm auch bekannt - wer weiß das schon außer Walter. Was soll dieser Brief dann noch bewirken.
Einer der Schreiber deckt ..................- was auch immer.

Meiner Meinung nach stachelt dies noch weiter gegen Sucher auf. Und bei der Einbeziehung von einem solchen Fundverhalten, durchaus auch noch verständlich. Es geht hier schließlich nicht um z.B ein Regenbogenschüsselchen als Streufund oder ein mittelalterliches Münzchen. Selbst da wird in manchen Behörden schon der Untergang der deutschen Geschichte gesehen.

War nur so ein Gedanke.






Offline
(versteckt)
#369
25. November 2012, um 12:41:36 Uhr

Hallo Sargon,

danke für die Aufklärung - war mir klar, wollte auch nur damit andeuten, daß es außerhalb der Gesetze nichts von 50 cm und Pflugtiefe gibt.

Gruß
masterTHief

Offline
(versteckt)
#370
25. November 2012, um 15:01:57 Uhr

Danke Sargon und Michael,

ich habe Eure Ergänzungen, Änderungen usw. eingearbeitet:

An die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst


Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart

Bayerischer Landtag
Max-Planck-Straße 1
81627 München

Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

Landtag Brandenburg
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Bremische Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen

Hamburgische Bürgerschaft
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg

Hessischer Landtag
Schlossplatz 1
65183 Wiesbaden

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Landtag Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 12
55116 Mainz

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennstraße 1
49053 Schwerin

Niedersächsischer Landtag
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1
30159 Hannover

Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken

Sächsischer Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg

Schleswig-Holsteinischer Landtag
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt



Auswirkungen des Schatzregals im Denkmalschutz


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Reichstag hat mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum 01. Januar 1900 die teilweise in den Ländern vorhandenen Schatzregale durch die Einfügung des § 984 in das BGB ersetzt.
Zwei Gründe veranlassten den Reichstag zur Einführung des § 984 BGB mit seiner im Gesetz enthaltenen Hadrianischen Fundteilung:

1. Aufgrund des zuvor geltenden Schatzregals wurden Schatzfunde und archäologisch/wissenschaftlich bedeutende Funde vor den Denkmalschutzbehörden verheimlicht und gingen so der archäologischen Forschung und der Allgemeinheit verloren.
2. Ein Schatzregal passte nicht mehr zur bürgerlichen Gesetzgebung, da es sich hierbei um ein feudalherrliches Rechtsrelikt handelte.

Seit 1974 haben alle Bundesländer bis auf den Freistaat Bayern und Nordrhein-Westfalen in ihren Denkmalschutzgesetzen Schatzregale eingeführt. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind die Versuche, ein Schatzregal einzuführen, erfolglos gewesen.

Von einem Gesetz wird - nicht zu Unrecht - erwartet, dass es bestimmte Bedingungen erfüllt. So soll ein Gesetz die beabsichtigte Wirkung erbringen und bei den Bürgerinnen und Bürgern die beabsichtigte Akzeptanz zeigen.

Beides ist beim Schatzregal nicht der Fall.
Ein Beispiel aus dem hessischen Rhein-Main-Gebiet soll dies verdeutlichen:
In den Jahren 1998 bis 2010 wurden im Taunus 12 Münzschätze mit über 8000 Silbermünzen und 17 Goldmünzen entdeckt und dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden gemeldet und zur wissenschaftlichen Auswertung übergeben. Seit der Einführung des Schatzregals in Hessen wurden bei Wiesbaden ein Silbermünzenschatz aus dem 13. Jahrhundert und in der Wetterau ein umfangreicher Goldmünzenschatz aus dem 17. Jahrhundert entdeckt, beide Schätze wurden aber aufgrund des 2011 eingeführten Schatzregals nicht gemeldet.

Im Grunde ist dies keine neue Erfahrung, sondern das bekannte Verhalten der Bevölkerung, wie es sich auch bis 1900 überall im Reichsgebiet zeigte.

Im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) wurde im § 14 festgelegt, die Auswirkungen des Gesetzes nach zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände zu überprüfen. Den öffentlichen Stellen wurde die Verpflichtung auferlegt eine Statistik zu führen. Ein derartiger Zusatz fehlt in allen Schatzregalen.

Wir halten es an der Zeit, in allen Bundesländern mit Schatzregal dessen Auswirkungen kritisch zu überprüfen.

Das Schatzregal in all seinen Facetten - schließlich leistet sich fast jedes Bundesland ein anders formuliertes Schatzregal - hebt die nach Bundesrecht bestehende Hadrianische Fundteilung zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf. Wenn sich die Bundesländer den durchaus berechtigten Zugriff auf entdeckte Bodendenkmäler per Gesetz sichern wollen, dann läuft die bisher damit verbundene, real existierende Enteignung der Entdeckerinnen und Entdecker dem Bundesrecht zuwider.

Kein anderes Gesetz, außer dem Schatzregal enteignet Bürgerinnen und Bürger ohne gleichzeitig eine gerechte Entschädigung zu garantieren. Damit verstößt es gegen Art. 14 Abs. 3 GG. Das Schatzregal wird zwar offiziell über Art. 73 EGBGB eingeführt, jedoch kann dieser aus mehreren Gründen nicht herangezogen werden. Zum einen ist das moderne Schatzregal kein Schatzregal im historischen Sinn, sondern ein Altertumsregal. Als solches darf es aber nicht über Art. 73 EGBGB eingeführt werden. Zudem sollte Art. 73 EGBGB nur die 1900 bestehenden Regalien erfassen, neue sollten aber nicht dazu kommen. Zum anderen gab es im Jahre 1900 aber in Deutschland allenfalls in Teilen der Provinz Schleswig-Hostein und vielleicht auch im thüringischen Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt solche Schatzregalien. Der Gesetzgeber ist bei der Kodifikation des Privatrechts im BGB davon ausgegangen, dass kein Schatzregal mehr existiert und haben es auch bewusst nicht eingeführt, da sie die Problematik schon vorausgesehen hatten.

Aus diesen Gründen kann das Schatzregal nur aufgrund des Denkmalschutzes eingeführt werden. Hierbei ist aber Art. 14 Abs. 3 GG zu beachten. Dieser schreibt eine Entschädigung vor. Diese muss auch generell die Höhe des Wertes der Fundsache widerspiegeln. Fiskalische Erwägungen finden in der Abwägung der Interessenlage keinerlei Berücksichtigung.

Kulturstaatsminister Neumann hat in seiner Antwort Az.: K 26-331 3Df-2/1 vom 24.07.2007 an den Verband Deutscher Sondengänger und Heimatforscher VDSH mitgeteilt, dass er ein Schatzregal nicht befürwortet, weil es nur zur Fundverheimlichung führt.

Logische Folge dieser verfassungswidrigen Enteignungen ist die Verheimlichung der Funde bis hin zur Vernichtung. So wurde ein im Jahre 2008 ein in Baden-Württemberg entdeckter keltischer Goldmünzenschatz mit 823 Münzen von den Entdeckern eingeschmolzen, weil eine Fundmeldung aufgrund des Schatzregals nicht in Frage kam, ein Verkauf der Münzen den Entdeckern zu riskant erschien. Diese Problematik findet sich in allen Ländern mit einem Schatzregal, welche keine Entschädigung vorsehen.

Die Staaten der Europäischen Union verfahren in dieser Frage völlig unterschiedlich. England und Wales haben aus den o. a. Gründen das Schatzregal im Jahre 1996 abgeschafft und erleben seitdem eine stetig steigende Ablieferungsquote an archäologischen Funden. Dänemark hält dagegen das Schatzregal aufrecht, entschädigt aber den Entdecker gemäß der Hadrianischen Fundteilung.

Wir appellieren an Sie, eine kritische Überprüfung der Wirksamkeit und der Folgen des Schatzregals durchzuführen und - zumindest in einem ersten Schritt - eine gesetzlich festgelegte Entschädigung von Entdeckern und Grundeigentümern in Höhe des Verkehrswertes des entdeckten Schatzes der Regelung des Schatzregals anzufügen.


Hinzugefügt 25. November 2012, um 15:12:37 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Pfälzer
Aber: Wenn in diesem Brief so etwas steht und
wird sich die Behörde, welche zur weiteren Bearbeitung/Stellungnahme dieses Briefes (Im Regelfall die auf Landesebene zuständige oberste  Denkmalschutzbehörde) selbstverständlich freuen. Beides in Schatzregalländern. Das ist doch eine Steilvorlage.  Oder denkt ihr wirklich irgendein Referatsleiter in irgendeinem Ministerium wird sich hierfür die Finger dreckig machen.  Und bei solchen Aussagen würde ich als Denkmalschutzbehörde auf jedem Fall versuchen das Landeskriminalamt mit einzubeziehen.

Walter schrieb von den eingeschmolzenen Keltischen Münzen  schon im Sucherforum (anscheinend sind ihm die mutmaßlichen Täter bekannt - war es Farschweiler Walter - berichtige mich) und zuletzt sogar im Schatzsuchermagazin. Die Entdecker der Münzschätze - vermutlich sind die ihm auch bekannt - wer weiß das schon außer Walter. Was soll dieser Brief dann noch bewirken.
Einer der Schreiber deckt ..................- was auch immer.

Meiner Meinung nach stachelt dies noch weiter gegen Sucher auf. Und bei der Einbeziehung von einem solchen Fundverhalten, durchaus auch noch verständlich. Es geht hier schließlich nicht um z.B ein Regenbogenschüsselchen als Streufund oder ein mittelalterliches Münzchen. Selbst da wird in manchen Behörden schon der Untergang der deutschen Geschichte gesehen.

War nur so ein Gedanke.

Moin Jürgen,

von den drei möglichen "Tätern" kenne ich nur den vom Silbermünzschatz, die anderen sind mir nicht bekannt. In Farschweiler habe ich vom Keltenschatz erfahren. Täter in Anführungszeichen, weil das Gesetz selbst verfassunsgwidrig ist und eine Abgabe somit für den Entdecker nicht zumutbar ist.

Deine Frage sollten wir aber hier diskutieren.

Macht es Sinn den Angehörigen der Ausschüsse durch Schatzfundmeldungen massiv die Auswirkungen ihrer Gesetze vor Augen zu führen?


Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 25. November 2012, um 15:12:37 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
Verwarnt
#371
25. November 2012, um 15:22:02 Uhr

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.archaeologie-online.de/magazin/nachrichten/archaeologische-kommission-baden-wuerttemberg-tagt-zum-thema-illegale-ausgrabungen-23995/

Hier wird man sich über Deine Beispiele sehr freuen.
Dürfte zumindest die aufkeimende positive Stimmung,meldewilligen Sondengängern gegenüber,kippen lassen.

Offline
(versteckt)
#372
25. November 2012, um 15:40:39 Uhr

Wie will man denn gegen das Schatzregal argumentieren, wenn im kleinen Schleswig- Holstein (mit Schatzregal) mehr Funde gemeldet werden als im großen Bayern (ohne Schatzregal)?
Dieses Dilemma könnt ihr nicht einfach ignorieren.
So wird das ein gigantisches Eigentor!

Offline
(versteckt)
#373
25. November 2012, um 15:56:44 Uhr

Servus Walter

Schön, dass du das richtig gestellt hast. Mit dem Kennen der "Täter" meine ich. Problem, vielleicht war es überhaupt nicht so. Behauptungen ohne Fakten bringen in so einem Brief nicht viel. Das Unterstellen von Taten oder gesetzlichen Verfehlungen und verdrehen der Rechtslage ist doch die BUNDESWEIT oft angewandte Masche von einigen Denkmalschützern. Das funktioniert zwar ganz gut bei gutgläubigen Bürgern, wird aber im Einzelfall vor Gericht oft schon eher zur Nullnummer bzw. Lachnummer. Schilda lässt grüßen.  Nono

Bringt es allerdings etwas, sich auf die gleiche Ebene der Lügen und Verdächtigungen zu heben oder ist dies eher kontraproduktiv ?

@watzmann
 












..

















Geschrieben von {author}

Zitat einfügen
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

http://www.archaeologie-online.de/magazin/nachrichten/archaeologische-kommission-baden-wuerttemberg-tagt-zum-thema-illegale-ausgrabungen-23995/

Hier wird man sich über Deine Beispiele sehr freuen.
Dürfte zumindest die aufkeimende positive Stimmung,meldewilligen Sondengängern gegenüber,kippen lassen.



..


Ich denke Daniel - diejenigen wissen sehr wohl zu unterscheiden - ich hoffe es wenigstens.  Cool

@ Janzee

Wer sagt eigentlich, daß in Bayern weniger gemeldet wird ? Derjenige, welcher es behauptet, hat der eigentlich eine offizielle Statistik der Fundmeldungen vorgelegt oder hat er überhaupt eine solche in Auftrag gegeben ? Meines Wissens eben nicht. Denjenigen Verantworlichen kotzt es an - dass das Schatzregal in Bayern nicht eingeführt wurde - in seinem "Heimatland" gibt es doch eins und er wollte doch auch eines. Man könnte dies auch als Verschleierung der Tatsachen darlegen. Keine statistischen Erhebungen mehr und schon kann man behaupten was man will. Kann ja schließlich keiner das Gegenteil behaupten.

Allerdings: Wenn keiner der bayrischen Sucher in der Öffentlichkeit durch Vorlage seiner offiziell eingereichten Fundmeldungen genau diese vermutlichen Lügen torpediert oder sich an die bayrische Staatskanzlei wendet; nun ja - dann ist das deren Problem. Da kann man in diesem Land sowieso keinem mehr helfen.


(versteckt)
#374
25. November 2012, um 15:59:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Wie will man denn gegen das Schatzregal argumentieren, wenn im kleinen Schleswig- Holstein (mit Schatzregal) mehr Funde gemeldet werden als im großen Bayern (ohne Schatzregal)?
Dieses Dilemma könnt ihr nicht einfach ignorieren.
So wird das ein gigantisches Eigentor!

in Bayern wird gemeldet ! nur weils Amt warum auch immer bei gemeldeten Funden nicht dazu schreibt " wurde von einem Sondengänger gefunden" heißt es ja nicht das nix von Sondengängern gemeldet wird !

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