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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99273 mal) 3
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#495
01. Dezember 2012, um 02:56:56 Uhr

Moin,

unser kleinster gemeinsammer Nenner war gegen das SR vorzugehen und darauf sollten wir uns auch konzentrieren.

Hier geht es um Bürgerrechte und nicht nur für SG, sondern vom SR ist jeder betroffen, der zufällig etwas wertvolles findet, wie z. B. die Hauserwerber in Rothenburg o. d. T. die unter dem Lehmboden ihres Kellers einen Münzschatz fanden und diesen in Unkenntnis des SR - sie kannten nur den § 984 BGB - diesen der Denkmalschutzbehörde zur Auswertung zur Verfügung stellen wollten. Auf der Denkmalschutzbehörde sagten sie nur: "Danke, der Schatz gehört jetzt uns".

Die Fraktion, die glauben mit Reden bei den Archäologen etwas zu ereichen, sei gesagt, dass diese die falschen Ansprechpartner sind. Für die Einführung und die Abschaffung des SR sind die Parlamente zuständig.

Viele Grüße

Walter

 

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#496
01. Dezember 2012, um 03:00:18 Uhr

das ist die richtige einstelung. endlich mal klar text. das feingespinnerte gelump ist was für die preisn.

Hinzugefügt 01. Dezember 2012, um 03:02:20 Uhr:

ich meine mfb30 der andere hat sich da zwichen geschoben

Hinzugefügt 01. Dezember 2012, um 03:06:50 Uhr:

Geschrieben von Zitat von wurmsonde
ups -- es tut mir ja leid ..aber so ist es    weil ohne Sondeng...er..... Suchen..........------- geht es nicht .... ja  .ja es geht halt nicht ..weil es wird immer auf der Welt Sondendengänger gebeben und nicht nur in :DEUTSCHLAND.. UND SO SEIES  HATT EINER MAL GESCHRIEBEN  Amen ALSO ALLE IN EINEN sack  und gut ists  Narr und alle sind  happy Applaus

das versteh i net

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, um 03:07:35 Uhr von (versteckt) »

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#497
01. Dezember 2012, um 03:16:17 Uhr

@mbfm30

Wenn ich im Recht bin oder mich zumindest im Recht fühle, komme ich nicht als Bittsteller sondern als Antragsteller, auf gleicher Augenhöhe wie die Behörde. Sollte ich auf unberechtigte Gegenwehr stoßen, kämpfe ich für mein Recht mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Aber das ist ja eigentlich nicht Thema dieses Threads.

Versucht doch mal etwas emotionsloser an die Sache ranzugehen. Stellt einen Verein auf die Beine, der erstmal nur die Interessen vertritt und sich dann, wenn es zu Problemen kommt, sich hinter sein Mitglied stellt. Notfalls auch mit anwaltlicher Hilfe des Vereins, um Präzedenzfälle zu schaffen für andere.

Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung sondern Taktik. Davon haben aber die wenigsten scheinbar hier mal was gehört oder Erfahrungen damit gemacht. Fragt mal den User "Rechtsanwalt" Dominic, ob er immer direkt auf Angriff geht oder eher mit Taktik bei rechtlichen Auseinandersetzungen ans Ziel kommt. Ich habe genug Anwälte durch und am meisten haben die Taktiker erreicht. Glaub mir,- ist eine Lebenserfahrung!

Gruß und Gute Nacht ... Mike

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#498
01. Dezember 2012, um 03:26:22 Uhr

Jo Walter hast ja Recht das alle was davon haben wenn das SR fällt aber meinst Du das jeden Tag von irgentwelchen Hauseigentümern ein Schatz gefunden wird? Glaube nicht . Aber wenn mann fragt ob jeden Tag einer Sondeln geht denke ich die Antwort lautet ja . Also für wenn ist es wohl wichtiger sich einzusetzen.
Ausserdem  Hatte ich gedacht @ Rechtsanwalt beantwortet mir meine Fragen auf Seite 33 ,der schläft wohl inzwischen also fals du das kannst wäre schön.
gruß Marko

PS: wie heißt der Thread ? Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen.
Oder ist das nur Mittel zum Zweck?

Hinzugefügt 01. Dezember 2012, um 03:45:20 Uhr:

@sunandfly
Ja manchmal ist Taktik genau das richtige,darin sind wir uns einig.
Es kommt auf die Situation an wie mann reagiert.
Ich Habe mit Rechtsanwäten zu tun gehabt mehr als genug aber damit will ich mich nicht rümen.
Fakt ist das das Sprichwort Rechtsv. nicht von ungefair kommt. Hatte das mal im Forum erwänht ohne böse zu meinen .
Jedoch dein Rechtsanwalt Domenic hats gleich Persönlich genommen.
Urteile über Urteile und nicht alle Gerecht und warum? weil der bessere Anwalt das recht zu seinen gunsten verdreht hat.
Daher stammt der Begriff Rechtsv.
Zum Thema Emutzionslos kann ich nur sagen ,verfolge dein Ziel dann erreicht du was. wenn nicht muss mann mitläufer sein ,Ja und Armen sagen und tief im Arsch vom Chef kriechen.
Ja wir gründen ein Verein ,Wann ? aber so lange es dauert diesmal bleibt er bestehen. Weil wir dann was gemeinsam machen und nicht einzelne Nutznieser sind.
Gruß Marko

PS Lebenserfahrung ist gut wie Alt bist du den ? Wenn mann Fragen darf.


« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, um 03:45:20 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#499
01. Dezember 2012, um 03:49:44 Uhr

Wenn der Brief endlich verschickt ist ,habt Ihr einen Plan wie es weit6er geht?
Wartet Ihr auf Reaktionen falls welche kommen oder wollt Ihr gleich vor Gericht ziehen?
Wenn die Gerüchte Küche ein Teil Wahrheit beinhaltet dann will BW durchsetzen mit hilfe von Försten Waldläufern Archis und andere, ein Gesetzentwurf zur   völligen  Versagung von NFGs´ erwirken. Wenn dann andere Nachziehen ist das SR für Sondler
kein Thema mehr.

Moin Marko,

meinst Du das? Eine Seite 33 habe ich nicht, die gehen bei mir nur bis Seite 20, verm. habe ich mehr Postings pro Seite.

Wir warten auf Reaktionen, die in jedem Fall kommen werden, weil die Ausschüsse uns Antworten werden. Wenn wir den Brief zur richtigen Zeit absenden, werden sich auch die Medien melden.

Um vor Gericht zu ziehen, brauchen wir einen Schatzfunde in einem SR-Bundesland, den jemand meldet und der daraufhin vom Land eingezogen wird.

BW ist im Gegenteil gerade dabei sich Gedanken zu machen, wie sie SG in die Bodendenkmalpflege einbinden können und sie haben sich sogar über das System in England informiert, was die Betreuung der SG durch die Find-Officers angeht. NFG zu versagen geht nicht, das verstößt gegen Art. 5 Abs 3 GG. (siehe Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000)

Viele Grüße

Walter

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#500
01. Dezember 2012, um 04:04:10 Uhr

@ Walter
Danke für die Info .
Ja das Urteil ist rechtskräftig da hat BW ein Problem.
Trotz allem gibt es noch die Hartliner die das auf biegen und brechen durchsetzen wollen.
Ich hoffe das es was wird mit dem Brief steckt ne Menge arbeit drin.
Uterstütze ich gerne . Wenn es tatsäcxhlich noch einen Schatz und ein Finder gibt wäre es Optimal.
Wir werden sehen .
Jetzt muss ich ins Bett schon spät.
Also gutes gelingen.
gruß Marko
PS lese bitte die anderen Postings was die Fondverwaltung angeht.
Vieleicht geht ja was.

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#501
01. Dezember 2012, um 04:11:41 Uhr

Hallo Marco,

der Dominic ist nicht mein Rechtsanwalt. Das nur mal vorweg. Vielleicht wird er es ja mal.  Zwinkernd

Rechtsverdreher ist in meinen Augen sicher kein Schimpfwort, sondern eher ein umgangssprachlicher Ausdruck für die Fähigkeit eines Anwaltes, das Gesetz zur Umsetzung der Interessenverfolgung zu nutzen. Also eher ein Kompliment.

Mit emotionsloserem Vorgehen meine ich, schon seine Interessen verfolgen aber egal wie es kommt oder was gesagt wird, einfach COOL BLEIBEN  Cool
Nicht gleich bei jedem Gegenwind in die Luft gehen!

Ich bin 48 Jahre alt und habe Erfahrungen sowohl als Beklagter als auch als Kläger.

Gruß Mike

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#502
01. Dezember 2012, um 10:03:07 Uhr

könnte mann zum thema zurück gehen das geplaper macht nur  Rundumschlag Brutal

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, um 10:12:43 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#503
01. Dezember 2012, um 12:29:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sergeant
könnte mann zum thema zurück gehen das geplaper macht nur  Rundumschlag Brutal
Wie war das Thema?Ach  ja einen anerkannten Verein gründen. Also weiter im Text.
Ich selber komme aus dem Rhein Main Gebiet und suche Leute in  der nähe die mann jederzeit kontaktieren
kann um das Organisatorische zu regeln. Leider Geht das schlecht wenn die Leute 150 Km weg wohnen.
Mache aber in nähster Zeit einen neuen Thtead mit genauer Beschreibung auf.
So muss jatzt weg.
Gruß Marko 

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#504
01. Dezember 2012, um 13:28:59 Uhr

Ich werfe jetzt noch etwas Neues in die Diskussion ein (ist ja schon ein Multi-Themen-Thread!): Wie seht ihr die Verknüpfung des Vorgehens gegen SR und Veranlasserprinzip? Könnte man da nicht auch im weiteren Kreise Verbündete finden? Die Kostenbelastung bei x-beliebigen Eingriffen in den Boden verbunden mit "Entdeckungen" ist jedenfalls für die Bauherren oder Grundeigentümer nicht gerade schmackhaft. Zumindest müßte das VP klar sein und nicht unverhältnismäßig belastend wirken.


Grüße und Gut Fund!

Sargon

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, um 13:42:30 Uhr von (versteckt) »

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#505
01. Dezember 2012, um 13:40:41 Uhr

oder eine fundbrämie wo der was vom staat kriegt der was findet. mit preisen für den schönsten fund Küsschen

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#506
01. Dezember 2012, um 14:33:39 Uhr

Irgendwie habe ich das Gefühl, einige kennen die Konvention von Malta noch nicht und träumen so in den Himmel hinein.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/143.htm


Deutschland hat diese Konvention 1992 unterschrieben, 2003 ratifiziert und am 23.07.2003 ist sie Inkraftgetreten.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=143&CM=1&DF=&CL=GER


Gruß
Oetti1

(versteckt)
#507
01. Dezember 2012, um 15:14:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Irgendwie habe ich das Gefühl, einige kennen die Konvention von Malta noch nicht und träumen so in den Himmel hinein.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/143.htm


Deutschland hat diese Konvention 1992 unterschrieben, 2003 ratifiziert und am 23.07.2003 ist sie Inkraftgetreten.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://conventions.coe.int/Treaty/Commun/ChercheSig.asp?NT=143&CM=1&DF=&CL=GER


Gruß
Oetti1


was hat denn Malta mit SR zu tun .....ach ich weiß, das SR verhindert die durch Unterzeichnung von Maltap.... angestrebte Meldung und Zurverfügungstellung von Teilen des "archäologischen Erbes" und die Lokation von ner Menge potentieller neuer Schutzzonen was  Lächelnd

man gut wir haben hier gesundes innerstaatliches Grundgesetz .....MD verbieten ......pff....

« Letzte Änderung: 01. Dezember 2012, um 15:16:45 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#508
01. Dezember 2012, um 15:21:32 Uhr

@Oetti1

Auf die unmittelbare Wirkung und den Stellenwert von völkerrechtlichen Verträgen gem. Art. 25 GG (siehe nur Solange-I Entscheidung des BVerfG!) werde ich hier nicht eingehen. Dafür sei hier hingewiesen auf die schwammigen, z.T. sehr allgemeinen, Formulierungen (z.B. "verpflichtet sich"), fehlenden konkreten Sanktionen bei Nichteinhaltung, Kulturhoheit der Länder, Möglichkeit der Kündigung des Vertrags und folgende Passagen:

Art. 2

[...]

iii) sie verpflichtet den Entdecker eines zufälligen Fundes von Elementen archäologischen Erbes, den Fund den zuständigen Behörden zu melden, und stellt den Fund zu Untersuchungszwecken zur Verfügung.

[...]


-> Nix SR

Art. 3

Zur Bewahrung des archäologischen Erbes und um die wissenschaftliche Bedeutung archäologischer Forschungsarbeit zu gewährleisten, verpflichtet sich jede Vertragspartei,

i) Verfahren zur Genehmigung und Überwachung von Ausgrabungen und sonstigen archäologischen Tätigkeiten so anzuwenden,

a. daß jede unerlaubte (-> nicht definiert) Ausgrabung oder Beseitigung von Elementen des archäologischen Erbes verhindert wird;

b. daß archäologische Ausgrabungen und Erkundungen in wissenschaftlicher Weise und mit der Massgabe vorgenommen werden,

– daß soweit möglich zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden angewandt werden;

– daß die Elemente des archäologischen Erbes nicht freigelegt werden oder während oder nach der Ausgrabung freigelegt bleiben, ohne daß für ihre sachgemässe Bewahrung, Erhaltung und Behandlung Vorkehrungen getroffen worden sind;

ii) sicherzustellen, daß Ausgrabungen und andere möglicherweise zerstörende technische Verfahren nur von fachlich geeigneten, besonders ermächtigten Personen durchgeführt werden;

iii) den Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig zu machen, soweit das innerstaatliche Recht des Staates dies vorsieht.

-> Schlupflöcher en masse

Art. 6

Jede Vertragspartei verpflichtet sich:

i) für die öffentliche finanzielle Unterstützung der archäologischen Forschung durch die gesamtstaatlichen, regionalen und kommunalen Behörden entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit zu sorgen;

ii) die materiellen Mittel für archäologische Rettungsmassnahmen zu erhöhenGrinsend Grinsend Grinsend

a. indem sie geeignete Massnahmen trifft, um sicherzustellen, daß die Deckung der Gesamtkosten etwaiger notwendiger archäologischer Arbeiten im Zusammenhang mit grossangelegten öffentlichen oder privaten Erschliessungsvorhaben aus Mitteln der öffentlichen Hand beziehungsweise der Privatwirtschaft vorgesehen ist;

b. indem sie im Voranschlag dieser Vorhaben eine vorausgehende archäologische Untersuchung und Erkundung, eine wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung und Aufzeichnung der Ergebnisse ebenso vorsieht wie die als Vorsorgemassnahmen in bezug auf Umwelt und Regionalplanung erforderlichen Verträglichkeitsprüfungen.

-> Nix Zwang zu Veranlasserprinzip


Grüße und Gut Fund!

Sargon

Offline
(versteckt)
#509
01. Dezember 2012, um 15:24:16 Uhr

Moin,

die Konvention von La Valletta ist hinreichend bekannt, wir haben ja mehrere Berichte darüber in der DSM geschrieben.

Sie greift an keiner Stelle in Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger ein.

Sie besagt, dass die Vertragspartner BD-Kataster anzulegen haben.

Sie besagt, dass nur qualifizierte Personen eine NFG erhalten sollen.

Sie besagt, dass die Vertragspartner ausreichend Geld für den Schutz von BD zur Verfügung stellen sollen.

Die Konvention steht unserer Forderung nach Abschaffung des SR nicht entgegen, schließlich sind ja auch GB und DK Vertragspartner und beide Staaten zahlen ihren Bürgerinnen und Bürger eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes.

Viele Grüße

Walter

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