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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99285 mal) 3
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(versteckt)
#540
02. Dezember 2012, um 17:07:56 Uhr

Schon mal drüber nachgedacht, wie sich so ein "Ankauf von Ansprüchen" an einem Schatzfund in einem Land mit Schatzregal rechtlich auswirken kann?
Für den Verkäufer?
Für die Mitglieder des "Vereins"?



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(versteckt)
#541
02. Dezember 2012, um 18:22:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von sunandfly
Wenn doch, dann wird's nachher umso schwerer gemachte Fehler wieder auszubügeln.

Ich hoffe wir machen viele Fehler ... nur daraus kann man lernen ... Fehler zu machen ist normal und gehört dazu ... wie man aber mit den Herausforderungen (Probleme) dann umgeht ist ne ganz andere sache, da zeigen sich dann die Macher.

dummmel


Hinzugefügt 02. Dezember 2012, um 18:29:19 Uhr:

Und so langsam kommt mir das hier vor, wie so ein Ententeich, mit ganz vielen Enten (Quak, Quak, Quak). Wir brauchen Leute die Machen (just do it) und nicht Leute die darüber reden. Natürlich rede ich selber "auch nur" aber auch nur weil ich nicht in der Materie stecke, ich nicht Kompetent dafür bin. Wenn es aber darum geht Erfolg zu produzieren, dann könnt ihr mich gerne ansprechen.

Also genug geredet, jetzt müssen Taten folgen!!!

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2012, um 18:29:20 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#542
02. Dezember 2012, um 18:44:09 Uhr

Grundsätzlich muss gefragt werden:

Kann man alleine oder zu zweit, eine Art Einzahlungskonto (Fonds) aufmachen, ohne, dass es Probleme gibt? (Ich denke da an Schwarzgeld, ungemeldete Einnahmen, muss das versteuert werden?)
Wie macht unser Admin Christian das z.B. mit den Spenden für das Forum? Zählt sowas als Einnahme und will das Finanzamt was davon haben?

Wenn die Einnahmen also steuerlich geschmählert würden, wäre ein eingetragener Verein wesentlich sinnvoller.

Für einen evtl. e.V. müssen dann 7 Leute dabei sein, die Kosten so gering wie möglich gehalten werden und Spenden anonym oder die Daten nur den Vereinsmitgliedern bekannt werden. Dieser Verein sammelt und gibt das Geld nur für Rechtsproblematiken aus und wird einzig für den Zweck der Abschaffung des SR gegründet. Allerdings würde ich aber auch alle anderen Fälle abdecken, wo Sondler Probleme bekommen. Sei es Bußgeld bei der Eurosuche, Ärger mit dem Förster und und und. Das man gegen solche Fälle auch vorgeht und den Rückhalt vieler Sondler hat.



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#543
02. Dezember 2012, um 19:02:14 Uhr

Moin,

mal der Reihe nach.

Der Text des Blauen Briefes steht hier im Fred, bei meiner PC-Darstellung auf der Seite 11, aber meine Seitensortierung ist wohl etwas anders.

Rudolf Patzwaldt hat bereits hier angekündigt, dass er bei der Grundung mitmacht und deshalb können wir schon mal davon ausgehen, dass alles bestens vorbereitet ist.

Die Eintragungskosten sind viel geringer, wenn wir die Beglaubigungen bei einem Ortsgericht durchführen lassen, statt bei einem Notar. Dort kostet es nur 10 Euro pro Person.

Wenn es denn soweit ist, werden wir hier eine Sammlung durchführen.

Die Gründungsmitglieder sind die, die zur Gründung kommen werden, alles andere findet sich dort.

Satzungsentwurf ist fertig und wird die Tage hier veröffentlicht.

Viele Grüße

Walter

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#544
02. Dezember 2012, um 19:33:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

mal der Reihe nach.

Der Text des Blauen Briefes steht hier im Fred, bei meiner PC-Darstellung auf der Seite 11, aber meine Seitensortierung ist wohl etwas anders.

Rudolf Patzwaldt hat bereits hier angekündigt, dass er bei der Grundung mitmacht und deshalb können wir schon mal davon ausgehen, dass alles bestens vorbereitet ist.

Die Eintragungskosten sind viel geringer, wenn wir die Beglaubigungen bei einem Ortsgericht durchführen lassen, statt bei einem Notar. Dort kostet es nur 10 Euro pro Person.

Wenn es denn soweit ist, werden wir hier eine Sammlung durchführen.

Die Gründungsmitglieder sind die, die zur Gründung kommen werden, alles andere findet sich dort.

Satzungsentwurf ist fertig und wird die Tage hier veröffentlicht.

Viele Grüße

Walter

So wollte ich das hören ... !!!

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#545
02. Dezember 2012, um 19:35:50 Uhr

Der Verein sollte für alle Gruppen Interessierter offen stehen, nicht nur für SG, aber auch Fossiliensammler, Bauern usw.

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#546
02. Dezember 2012, um 20:12:53 Uhr

Nur zur Info, oder falls es irgendwann mal relevant sein sollte, der hessische Bauernpraesident hat seinen Betrieb bzw seinen Sitz hier bei uns, also in unmittelbarer Naehe der Ronneburg.

Gruss Tom

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#547
02. Dezember 2012, um 20:28:03 Uhr

@ Ernte AG

Du kannst zu zweit einen Verein gründen der nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Vergleiche das mit der Gründung einer GbR. Wenn dieser Verein dann ein Konto bei einer Bank eröffnet, können darauf auch die Mitgliedsbeiträge und Spenden eingezahlt werden. Reine Mitgliedsbeiträge oder Spenden unterliegen nicht der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Einnahmen aus Geschäften z.b. Sondlertreffen mit Bewirtung o.ä., müssen versteuert werden. Somit unterliegen auch nicht eingetragene Vereine der Pflicht zu einer ordentlichen Buchführung nach den Grundsätzen der Einnahme/Ausgabe/Überschussrechnung.

Viel wichtiger bei der Wahl ist aber bei dem angestrebten Vereinsziel die richtige Wahl der Haftungsbeschränkung. Diese ist bei einem e.V auf das Vereinsvermögen beschränkt und greift nicht u.U. wie bei einem nicht eingetragenen Verein, auf den Vereinsvorstand durch. Deshalb kommt, wenn Klagen mit dem damit verbundenen Prozessrisiko verbunden sind, m.E. hier besser ein e.V. in Frage.

Es sei denn, jemand will u.U. mit seinem Privatvermögen haften. Dann kann man aber auch gleich selber klagen, ohne die Rechte am Fund vorher zu veräußern.

Sollte ich in meinem Beitrag einen Fehler haben, bitte ich Dominic um Korrektur.

Gruß Mike

Hinzugefügt 02. Dezember 2012, um 21:18:19 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Rechtsanwalt
"Erst mal vor Gericht ziehen und sehen was passiert." Nun das ist manchmal eine gute Strategie. Ich sagte übrigens MANCHMAL. Wie dem auch sei, sollte jemand einen Fund gemacht haben, so kann eine entsprechende Klage in sehr kurzer Zeit geschrieben werden. Das ist hioer kein so großes Problem. Übrigens wäre es auch kein Problem, wenn jetzt jemand aufträte und sagte, er würde seine Rechte am Schatzfund verkaufen. Selbst wenn es keinen Verein gibt, so können sich doch Gesellschaften bürgerlichen Rechts bilden, die dann die Klage erst einmal durchführen. Wer wirklich interessiert ist, das SR zu Fall zu bringen UND seine Rechte abgegen will, der kann das ohne Probleme jetzt schon tun. Er bekommt ja auch einen Gegenwert. Und wer nur am Gegenwert interessiert ist, nun ja, dem wird es egal sein, wer ihm Geld gibt, der Staat, ein Verein oder eine GbR.

Viele Grüße

Dominic

Welche Rechte sollen denn hier abgegeben werden dürfen? Solange es ein Schatzregal gibt, gehört der Schatz erstmal Vater Staat. Dagegen kann man klagen, wenn's einem nicht passt. Verkaufe ich als Finder den Schatz als solches, geht's ja schon langsam in Richtung Hehlerei. Liege ich da richtig oder falsch?

Gruß Mike

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2012, um 21:18:19 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#548
02. Dezember 2012, um 21:47:20 Uhr

Fast richtig: Der Hehlerei würde sich der Käufer schuldig machen.

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(versteckt)
#549
02. Dezember 2012, um 21:51:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von sunandfly
Welche Rechte sollen denn hier abgegeben werden dürfen? Solange es ein Schatzregal gibt, gehört der Schatz erstmal Vater Staat. Dagegen kann man klagen, wenn's einem nicht passt. Verkaufe ich als Finder den Schatz als solches, geht's ja schon langsam in Richtung Hehlerei. Liege ich da richtig oder falsch?
Geschrieben von Zitat von sunandfly
@ Ernte AG

Du kannst zu zweit einen Verein gründen der nicht im Vereinsregister eingetragen ist. Vergleiche das mit der Gründung einer GbR. Wenn dieser Verein dann ein Konto bei einer Bank eröffnet, können darauf auch die Mitgliedsbeiträge und Spenden eingezahlt werden. Reine Mitgliedsbeiträge oder Spenden unterliegen nicht der Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer. Einnahmen aus Geschäften z.b. Sondlertreffen mit Bewirtung o.ä., müssen versteuert werden. Somit unterliegen auch nicht eingetragene Vereine der Pflicht zu einer ordentlichen Buchführung nach den Grundsätzen der Einnahme/Ausgabe/Überschussrechnung.

Viel wichtiger bei der Wahl ist aber bei dem angestrebten Vereinsziel die richtige Wahl der Haftungsbeschränkung. Diese ist bei einem e.V auf das Vereinsvermögen beschränkt und greift nicht u.U. wie bei einem nicht eingetragenen Verein, auf den Vereinsvorstand durch. Deshalb kommt, wenn Klagen mit dem damit verbundenen Prozessrisiko verbunden sind, m.E. hier besser ein e.V. in Frage.

Es sei denn, jemand will u.U. mit seinem Privatvermögen haften. Dann kann man aber auch gleich selber klagen, ohne die Rechte am Fund vorher zu veräußern.

Sollte ich in meinem Beitrag einen Fehler haben, bitte ich Dominic um Korrektur.

Gruß Mike

Hinzugefügt 02. Dezember 2012, um 21:18:19 Uhr:

Welche Rechte sollen denn hier abgegeben werden dürfen? Solange es ein Schatzregal gibt, gehört der Schatz erstmal Vater Staat. Dagegen kann man klagen, wenn's einem nicht passt. Verkaufe ich als Finder den Schatz als solches, geht's ja schon langsam in Richtung Hehlerei. Liege ich da richtig oder falsch?

Gruß Mike
Hallo Mike,
Soweit wie ich es verstanden habe sollen nur Rechte von dem eventuellen Fund erworben werden und nicht der Fund selbst.
Würde ja auch nicht gehen,weil der Fund ja bei den Archis liegt und die ihn wegen dem SR nicht wieder rausgeben wollen.
Gruß Claus


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#550
02. Dezember 2012, um 22:02:59 Uhr

@ Janzee

Absolut richtig! Ich meinte damit auch das sich der Käufer u.U. der Hehlerei strafbar macht. Hab mich im Schreibfluss missverständlich ausgedrückt.  Verlegen

Gruß Mike

Hinzugefügt 02. Dezember 2012, um 22:41:13 Uhr:

Hallo Claus,

was bitte sollen denn Rechte von einem Fund sein? Das ist der Punkt den ich noch nicht verstehe  Nono
Meinst Du etwa das Recht gegen die Behörden zu klagen, weil Du der Aufassung bist, das weil der Fund mit Hilfe des Schatzregal kassiert wurde, dies rechtswidrig ist?

Gruß Mike

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2012, um 22:42:17 Uhr von (versteckt), Grund: Rechtschreibfehler »

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#551
02. Dezember 2012, um 23:05:08 Uhr

Publikationsrechte würden mir da noch einfallen.
Die wären möglicherweise unabhängig vom Eigentum an dem Fund.
Aber darum soll es in der Klage wohl eher nicht gehen.

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#552
02. Dezember 2012, um 23:55:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Fast richtig: Der Hehlerei würde sich der Käufer schuldig machen.

Nein, so ist es nicht gemeint. Der Schatz wird gemeldet und bei der Denkmalschutzbehörde abgegeben. Danach verkauft der Entdecker seine Entdeckerrechte an den Verein, bzw. überschreibt sie dem Verein, der dann auf Herausgabebzw. auf Entschädigung klagt. Das ist keine Hehlerei, weil sich der Schatz selbst ja in Obhut der Behörde befindet.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#553
03. Dezember 2012, um 00:31:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Nein, so ist es nicht gemeint. Der Schatz wird gemeldet und bei der Denkmalschutzbehörde abgegeben. Danach verkauft der Entdecker seine Entdeckerrechte an den Verein, bzw. überschreibt sie dem Verein, der dann auf Herausgabebzw. auf Entschädigung klagt. Das ist keine Hehlerei, weil sich der Schatz selbst ja in Obhut der Behörde befindet.

Viele Grüße

Walter

Das Problem ist das der Entdecker momentan keine Rechte hat, sondern eher Angeklagt wird von Vater Staat. Also, was soll er dann dem Verein verkaufen? Wer entscheidet was wieviel Wert hat? Was hast der Verein von den "Rechten"? Fragen über Fragen. Das Malheur bei der Sache "wie kann man etwas verkaufen, was einem nicht gehört" Huch

dummmel

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(versteckt)
#554
03. Dezember 2012, um 00:33:59 Uhr

Welche Entdeckerrechte sollen das denn sein?

Eigentumsrechte hat er keine, solange es das Schatzregal gibt, also kann er die auch nicht veräußern.
Und ohne Eigentumsrechte auf Herausgabe klagen?

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