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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen

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Avatar  Der einzige Weg, einen mehrheitlich anerkannten Sondengängerverein zu gründen  (Gelesen 99292 mal) 3
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#555
03. Dezember 2012, um 00:36:33 Uhr

Walter hat recht. Auf diesem Wege, den ich bereits genannt habe, ist es keine Hehlerei. Desweiteren ist es zwar richtig, daß bei einer GbR die Gesellschafter mit ihrem Vermögen für die Schulden der GbR haften, jedoch ist dieses Risiko hier insofern übersichtlich. Denn hier wird es "nur" folgende Kosten geben:

a) Kaufpreis der Ansprüche
b) Prozeßkosten

Weitere Kosten fallen nicht an. Und ja, diesen Weg zu beschreiten ist nur eine Notlösung für den Fall, daß jetzt ein Finder auftaucht und kein Verein bis dahin gegründet worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dominic

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#556
03. Dezember 2012, um 00:37:50 Uhr

des is hier an schmarrn

kongretes bitte

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#557
03. Dezember 2012, um 02:10:26 Uhr

@ Rechtsanwalt

Dominic,- geh doch bitte mal auf die Frage ein, um was für Rechte es hier geht, die an den Verein vom Entdecker übertragen werden sollen.

Eine Entdeckerrecht kann ich im Zivilrecht zumindest beim besten willen nicht finden.  Nono

Gruß Mike

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#558
03. Dezember 2012, um 03:19:01 Uhr

@sunandfly
bin grade von der Arbeit zurück und wenn ich lese was Lanzelot & Co schreiben müsste ich mich aufregen.

Aber meine Hochachtung an Dir du schreibst das was ich auch denke und zum Ausdruck bringen will.
Danke , spart mir die schreiberei.


@Lanzelot
nur kurz zur Info Ich bin für die Klage gegen das SR was anderes habe ich nie behauptet.oder geschrieben. Ich Kritisiere jedoch die Reihenfolge in der vorgegangen wird.  Bitte genau lesen.
 ABER IN ERSTER LINIE STEHT FÜR MICH EINE VEREINS GRÜNDUNG UM EINE BREITE LOBBY ZU SCHAFEN UM DIE GRUNDLAGE ZU HABEN UM SOLCHE AKTIONEN DURCHFÜHREN ZU KÖNNEN:

Das das Persönliche wichtiger als das anonyme schreiben im Internet ist ,ist wohl war.Ohne persönliches Kenenlernen kann ein Verein nicht auf die Beine gestellt werden. Wenn willst du den wählen ,einen anonymen Namen der aus 001100110 besteht?
Denkst Du ich hätte das so vor? Sicher nicht so do... bin ich nicht.
Aber du warst ja bei Gründungen dabei;
DANN HAST DU JA GESEHEN WAS DARAUF GEWORDEN IST. Ist das das Ergebnis deiner Aussage ?
Zitat:
Im übrigen, wer erwartet den schon einen bis ins letzte Detail ausgearbeitete Vereinsgründung?
Der Anfang muss gemacht sein, der Rest ergibt sich beim ersten Treffen (so meine bisherigen Vereins- Erfahrungen).


Und Du verstehst nicht was ich will und für was nicht?In allen Threads schreibe ich von Gründung und schaffung eines Grundgerüst damit es Klappt. das hat auch nichts mit Perfektion zu tun nur Grundregel.
Ausserdem lies mal die Überschrift des Threads. Merkste was? Steht da etwa SR ? Nein deshalb habe ich gesagt das das Thema SR eigentlich nicht hier her gehört. Das heißt wür Dich das ich dagegen bin.  Manomanoman.

@ Alex30
Ob wir neu hier sind oder nich wer sagt Dir das ? Vielleicht neuer Name HuchHuch? Aber das Weist Du ja weil :


Ja und was Bitte??
In Mainz bekommt man keine NFG vom LDA!!!
Gruß Alex


Sorry ,aber das was du vom Stapel lässt ist nicht grade Konform. Sieht man schon daran das Walter Sagt Treffen in Ronneburg
und du das ein paar Threads später schon vergessen hast. Ausserdem kommt es mir vor als wenn du der jasager von Lanzelot bist, braucht er diese Bestätigung von Dir oder hast du keine eigene Meinung.
Tschau bis bald

PS Ach was ich noch sagen wollte, ein neuer Verein unter der Feder derer die es schon zweimal in Sand gesetzt haben möchte ich selber nich , dann lieber einen 1Mann Verein .
Vielleicht könnte ich den 1 Mann Verein als Verbesserungs-Vorschlag im Bundesrat  einbringen. Es gibt ja auch eine 1 Mann Firma (Kleinunternehmer )
So jetzt aber schluß




Hinzugefügt 03. Dezember 2012, um 04:06:38 Uhr:

Also das mit dem Kaufen und verkaufen ist lustig.
Verkaufe Rechte von Sachen die mir nicht gehören(Fantasierecht)
Verkaufe den Fund der mir nicht Gehört ,da SR und beim Denkmalamt liegt (Heler)
Grabe den Schatz nicht aus sondern lasse Ihn ausgraben und verwirke mein Recht am Verkehrswert. ( Bergungskosten)
Grabe Ihn aus und werde Verklagt und Schatz beschlagnahmt.(Beschädigung eines BD und Unsachgemäßes Bergen eines Beweglichen BD) Das eigendliche Recht bei einen Fund ist nur die nenung als Finder,ODER?
Ist das daß Recht was ich den Verein verkaufe oder überschreibe.
Was ist wenn der Schatz ausgewertet ist und es um die Entschädigung geht? Der Grundbesitzer hat auch ein Anteil am Schatz .Verkauft der Auch oder zält der nicht.Was wenn das LDA kein Interesse Hat und den Fund zu Gleichen Teilen dem Finder zurück gibt ,so muß er mit dem Eigentümer halbe halbe machen.Viele Fragen und nur schwer zu erklären  bzw nachzuvollzirhen.

Ich würdce Sagen die Rechtslage ist hier sehr zwiespaltig .
gruß

« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 04:06:38 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#559
03. Dezember 2012, um 08:35:54 Uhr

Moin,

ob der Schatz selbst ausgegraben wird, oder man ihn vom Landesamt ausgraben lasst ist ohne Belang, als Entdecker hat man gem. § 984 BGB den hälftigen Anteil daran erworben. Das ist Bundesrecht. Ob die Länder nun ein SR haben interessiert uns nicht, weil wir es für verfassungswidrig halten.

Die Entdeckerrechte gem. § 984 BGB bleiben auch bestehen, wenn das Landesamt den Fund birgt (OVG Urteil Düsseldorf in Sachen römisches Gräberfeld, OVG München Vergleich in Sachen fränkisches Gräberfeld von Fridolin Beßler).

Ob der Grundstückseigentümer seinen hälftigen Eigentumsanteil am Fund dem Verein verkauft oder überschreibt ist ebenfalls ohne Belang. Uns genügt der Entdeckeranteil am Fund (50% gem. § 984 BGB).

Ob der Entdecker eventuell illegal gesucht hat ist gem. § 984 BGB ebenfalls ohne Belang. Es dürfte aber fast klar sein, dass ein Sucher ohne NFG uns kaum die Entdeckerechte überschreibt.

Wenn das LDA den Fund nach der Auswertung zurück gibt, weil es den Rechtstreit fürchtet, sind Entdecker und Grundstückseigentümer, bzw. im Falle der Abtretung der Verein und der Grundstückseigentümer halftige Eigentümer am Schatz. Das ist aber ohnehin so, deshalb verstehe ich Deine Frage nicht.
Oder meinst Du, was wenn der Grundeigentümer seine Rechte nicht an den Verein verkauft?
Nun, wir wollen und werden seinen Anteil nicht ankaufen, es geht und nur um die Häfte an Schatz, die dem Entdecker zustehen.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#560
03. Dezember 2012, um 09:43:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von sunandfly
@ Rechtsanwalt

Dominic,- geh doch bitte mal auf die Frage ein, um was für Rechte es hier geht, die an den Verein vom Entdecker übertragen werden sollen.

Eine Entdeckerrecht kann ich im Zivilrecht zumindest beim besten willen nicht finden.  Nono

Gruß Mike


Sagt mal Ihr Leute wollt Ihr`s nicht verstehen oder könnt Ihr nicht?
Es geht nach wie vor um das Entdeckerrecht nach dem BGB das an den "Verein" abgetreten werden sollte!


Offline
(versteckt)
#561
03. Dezember 2012, um 10:06:43 Uhr

Moin Mike,

Entdeckerrecht gem. § 984 BGB ist gemeint.



Viele Grüße

Walter



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(versteckt)
#562
03. Dezember 2012, um 12:30:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche

Sagt mal Ihr Leute wollt Ihr`s nicht verstehen oder könnt Ihr nicht?
Es geht nach wie vor um das Entdeckerrecht nach dem BGB das an den "Verein" abgetreten werden sollte!

Das hat nicht mit NICHT verstehen zu tun es geht darum um offene Fragen zu klären.Ist logisch das sich niemand meldet
solange Unsicherheit besteht.
@Walter
Danke für deine Ausführung . Siehst ich bin zufrieden mit deiner Antwort . Nur zwei Fragen noch.
1. Wenn das Endeckerrecht laut §984 im BGB geregelt ist   und somit über dem HDschG steht müsste doch eine Klage immer
im sinne des Finders entschieden werden ,Da dem nicht so ist belegen ja verschiedene Urteile in dem nicht richtig bzw. garnicht entschädigt wurde. Woher kommen diese Fehlurteile wenn es doch eigentlich laugt BGB geregelt ist. Am SR kann das ja nicht liegen,oder steht im SR ein Gesetz der überlegenheit zum BGB.Huch?
2. In deinen  Schreiben höre ich immer einen Nebenklang zwischen den Zeilen im Bezug auf nicht NFG Besitzer. Sollte mann nicht alle in ein Boot
kriegen? Hörte klaube mal von Dir das es ca. 3000 SDs in Hessen gibt und nur 120 hätten eine NFG. Also wenn mann deren Unterstützung haben möchte auch im Bezug auf eine Fundabtretung sollte mann nicht ständig gegen diese schießen. Nicht jeder verweigert die zusammenarbeit oder machen Ihr einenes Ding.
So wie es viele schreiben, hat jeder was davon wenn das SR fällt. Also wenn auch bei der Vereinsgründung gegen die nicht NFG Besitzer geschossen wird , dann kannste das gleich Sagen da kann mann sich den weg nach Ronneburg sparen.

Akzeptanz ist auch eine Art von Respekt .
Sonnst endet der Verein nach der ersten Klage so wie alle anderen geendet haben.
Gruß Marko

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(versteckt)
#563
03. Dezember 2012, um 12:39:08 Uhr

Genau. Das Entdeckerrecht am Fund gem. § 984 BGB. Dieses gibt dem Finder hälftiges Miteigentum an der Fundsache. Dabei ist es gleichgültig, ob der Fund durch einen "legalen" Finder mit NFG, einen Zufallsfund oder durch einen "Raubgräber" gemacht wurde. Die andere Häfte des Eigentums vom Grundstückseigentümer zu erwerben ist kein Muß (mag aber u.U. angezeigt sein).

@mbfm 30: Nochmal erklärt: § 984 BGB ist der Grundsatz. Dieser Grundsatz der sog. Hadrianischen Teilung wird von den meisten Bundesländern aber ausgehebelt. So rechtfertigen sie dies mit Artt. 73, 1 Abs. 2 EGBGB. Hiernach bleiben die Vorschriften über die landesrechtlichen Regalien unberührt und können auch neu geregelt werden (Art. 1 Abs. 2 EGBGB). Ich habe bereits gezeigt, warum diese Argumentation nicht zutrifft und diese Regelung verfassungswidrig ist. Ich habe leider nicht die Zeit, das hier nochmals zu wiederholen. Einfach mal hier nachlesen.

Viele Grüße

Dominic

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#564
03. Dezember 2012, um 12:56:50 Uhr

@rechtsanwalt
Hallo ,danke für die Erläuterung, da ich mich vorher nie mit solchen Gesetzen auseinander gesetzt habe steltte ich die Fragen.
Die Erklärung Steht ja im Blauen Brief der hier schon veröffentlicht wurde.
Was die ganze Auslegung der vorhandenen Gesetze angeht Dreht sie Jeder so hehr rum wie er es braucht. 
Es muss eine eindeutige Rechtslage geschaffen werden , was aber auf Grund der Anzahl von Gesetzen, Verordnungen usw. unmöglich ist. Leider können wir das nicht ändern.
Ist ja auch egal ich denke du kennst meine Meinung zum Thema Rechtsverdrehung dazu.
Gruß Marko



Hinzugefügt 03. Dezember 2012, um 13:06:54 Uhr:

Mal ne Fage Walter

Zitat:
Rudolf Patzwaldt hat bereits hier angekündigt, dass er bei der Grundung mitmacht und deshalb können wir schon mal davon ausgehen, dass alles bestens vorbereitet ist.
...........................................................................
Wer ist denn der Herr, ich kenne Ihn nicht. Was hat er mit der Vereinsgründung gemein?
Ist das ein Altgenosse aus den voran gegangenen Vereinsgründungen.
Oder ist er ein Leitendes Organisation Talent.
Nicht falsch verstehen bin nur Neugierig. 
Gruß marko


« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 13:06:54 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#565
03. Dezember 2012, um 13:21:26 Uhr

Du könntest viele Deiner Fragen auch ergoogeln oder die Antworten über die Suchfunktion des Forums finden!

Zu R. Patzwald:

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http://www.xing.com/profile/Rudolf_Patzwaldt


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« Letzte Änderung: 03. Dezember 2012, um 13:25:32 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#566
03. Dezember 2012, um 14:03:30 Uhr

Danke Michael  Smiley


@ Marko,

wenn ich bezüglich des Schatzfundes die NFG anführe, dann nur deshalb, weil ein SG ohne NFG zwar rechtlich dem Entdecker eines Schatzes was die Entdeckerrechte angeht gleichgestellt ist, er aber - je nach Fundumstand - gegen denkmalrechtliche Belange verstoßen haben könnte, deren Ahndung durch ein OWi-Verfahren er sich nicht aussetzen möchte und deshalb kaum gewillt sein wird, seinen Schatzfund zu melden.

Daraus folgt, dass wir einen Schatzfinder suchen, der sowohl einen Schatz findet, eine NFG besitzt und entweder selbst und mit Unterstützung des noch zu gründenden Vereins, oder durch Übertragung der Entdeckerrechte bereit ist, gegen das SR vorzugehen oder vorgehen zu lassen.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#567
03. Dezember 2012, um 14:12:49 Uhr

Theoretisch könnte aber auch ein nicht-NFG SG seinen Fund uns mitteilen. Er könnte dies bspw. bei mir als Rechtsanwalt tun, ohne daß irgendjemand Gefahr liefe, bekannt zu werden. Ich würde daß dann dem Verein weiterleiten. Zudem muß hier auch gesagt werden, daß aufgrund des verfassungswidrigen SR m.E. ein Entschuldigungsgrund vorliegt, der auch im OWi-Verfahren anzuwenden ist. Wenn nämlich das SR den Staat in verfassungswidrigerweise bereichert, ist man wenigstens entschuldigt, wenn mand den Fund nicht meldet. Auch auf diese Weise kann das SR angegriffen werden. Jedoch ist dieser Weg nicht so gut wie ein Fund!

Viele Grüße

Dominic

Offline
(versteckt)
#568
03. Dezember 2012, um 15:46:17 Uhr

den potenziellen Schatzfinder wird interessieren:
-um welchen Schatzwert soll es sich ca. handeln, was denkt ihr ist durch Spenden realisierbar ?
-wer bestimmt den konkreten Wert?
-sind strafrechtliche/finanzielle Konsequenzen für ihn absolut ausgeschlossen?

das Schatzregal ist nach Dominics Auslegung verfassungswidrig, ist es nicht leicht möglich das es das Gericht anders sieht? Wer ist dann der einzige der an der Klage verdient hat?  Huch

Offline
(versteckt)
#569
03. Dezember 2012, um 16:09:52 Uhr

@Andvari,
seit langem die besten Fragen Applaus

Zitat(sind strafrechtliche/finanzielle Konsequenzen für ihn absolut ausgeschlossen?) auf die Antwort bin ich gespannt!

G.S

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