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 Frage an die Bayern

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Avatar  Frage an die Bayern  (Gelesen 1465 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. September 2010, um 05:31:47 Uhr

Moin,

es könnte so ca. 2 Jahre her sein, da gab es folgende Meldung:

Junge Frau entdeckt am Rand einer Kiesgrube eine Verfärbung in der Abbruchkante und schließt daraus, dass es sich um ein Grab oder eine Grube handelt, jedenfalls etwas für die Archäologie.

Die meldet ihre Entdeckung. Das Landesamt gräbt es aus und findet wertvolle Funde.

Davon möchte die junge Frau die Hälfte haben (§ 984 BGB), doch die BEhörde sagt ihr, dann hätte sie es selbst ausgraben müssen, so bekäme sie nichts.

Wer kennt die Geschichte und weiß wie es weiter ging?

Vielen Dank

Walter

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(versteckt)
#1
02. September 2010, um 06:44:31 Uhr

Hallo Walter !

Ja, die Frau hat das Gräberfeld bzw. dunkle und merkwürdig auffallende Verfärbungen bei Augsburg bemerkt. Bei den Stichworten " Augsburg " und " Gräberfeld "
oder " Ausgrabungen " könntest du bei google etwas finden. Jedenfalls verweigert der bayerische Staat der Frau ihre 50% so wie es das Gesetzt vorsieht. Aus
welchem Grund ist völlig schleierhaft ( ich selbst nehme an, dass die Kassen leer sind ). Die Funde aus dem Gräberfeld waren angeblich überragend und sogar aus
einigen Epochen. Der anzusetzende Schätzwert dürfte also sehr hoch sein.

Die betreffende Frau hat geklagt, über den Ausgang weis ich leider selbst nichts. Der Ausgang müsste aber eigentlich eindeutig sein: Der Entdecker erhält 50%, egal
wie er Entdeckt - ob er gräbt oder mit bloßem Auge etwas entdeckt. Ich denke da sind wir uns sicher einig.

Dein Engagement beim TV-Auftritt hat mir übrigens gut gefallen. Wenn du beim nächsten Verstärkung brauchst gib Bescheid. Ich denke und weiss aus Erfahrung, dass
ich bei den Herrn Doktoren  Zwinkernd aufgrund meines Profils ( mehr dazu in einer PN ) von Anfang ganz anders und für unser Hobby bestimmt vorteilhaft wahrgenommen werde.

GUT FUND !


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#2
02. September 2010, um 10:38:26 Uhr

hab da was

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.welt.de/wissenschaft/article1055599/Jahrtausende_altes_Graeberfeld_bei_Bobingen_freigelegt.html


mfg nibbler145


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#3
02. September 2010, um 11:29:48 Uhr

hallo ja kenne auch die geschichte.habe damals einen Leserbrief geschrieben an die augsburger allgemeine zeitung,wurde aber nie veröffentlicht.Weil es ging ja gegen die Archäologen und soetwas schreiben sie nicht in ihrer zeitung.Die arbeiten alle zusammen ,nur positive meldungen über archäologen werden veröffentlicht.gruss

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#4
02. September 2010, um 11:34:05 Uhr

Also, natürlich wollen die der Entdeckerin jetzt nicht kampflos 3 Millionen Euro ( werfe ich
einfch mal so in den Raum ohne Hintergrund ) überweisen.

Ich denke, dass die Taktik in Richtung " Vergleich " geht. Leider mahlen die Mühlen des
Rechts sehr, sehr langsam. Das will sich der bayerische Staat wohl zu nutze machen.

Letztendlich und nach vielen, vielen Jahren wird man sich auf eine Summe X einigen
und der Frau einen kleinen Brocken zum fressen hinwerfen. Wenn die Frau nach vielen
Jahren fertig mit den Nerven ist, wird sie den Brocken nehmen und ihr inzwischen ge-
langweilter Anwalt wird ihr dazu raten.

Ende vom Lied: für den bayerischen Freistaat hat sich die Taktik gelohnt  und so wird
der Fund für Bayern zum Schnäppchen !

Ja, so funktioniert die Welt. Recht haben bedeutet leider nicht Recht bekommen ...

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#5
02. September 2010, um 16:34:53 Uhr

Die Frau hat leider nur eine Erdverfärbung entdeckt, Schätze hat sie selber nicht mal erahnt - hätte weiterbuddeln müssen.
Der Staat ist im Recht und Entdecker.

masterTHief


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#6
02. September 2010, um 19:44:29 Uhr

Mit Freude habe ich die dem Artikel nachfolgenden Lesermeinungen gelesen.
So denken neutrale Bürger und "Die Welt" Leser!
An den wenigen Beiträgen hier aus dem Forum kann man aber auch wieder sehen
das es die meisten wohl nicht interessiert!
Leider.

schönen Gruß
Micha

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#7
02. September 2010, um 20:37:54 Uhr

Die Denkmalschutzbehörde sollte sich was schämen. Anstandshalber müsste die "Entdeckerin" belohnt werden, alles andere wirft ein schlechtes Licht auf die Archis, manchmal denke ich die Beamten leben in ihrer eigenen Welt, legen sich Gesetze zurecht wie es ihnen passt, ignorieren Gerichtsurteile und machen was und wie sie wollen., schon traurig.  Unentschlossen

Die Frau hätte VOR dem nennen des Platzes ihre Bedingungen dem Amt aufdrücken müssen. Entdeckt werden die ganzen bedeutenden Funde der letzten 60 Jahre doch sowieso nur von Laien, sogenannte "Spaziergägner" (Sondler, historisch interessierte, Bauarbeiter etc.), was haben denn die Archäologen in dem Zeitraum entdeckt? Schämen sollen sie sich! Eigentlich müssten die Archis ganz lieb und brav zu solchen Leuten sein und sie nicht noch übers Ohr hauen.   Ausrasten

So, genug geschimpft für heute, jetzt bin ich wieder brav Lächelnd

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#8
03. September 2010, um 05:15:54 Uhr

Hallo kaOz,

nicht alles, was "rechtens" ist, muß richtig sein.
Moralisch bedenkenswertes Verhalten der Denkmalbehörde.
Dem Verhältnis und Verständnis zwischen Entdeckern und Denkmalschützern nicht förderlich.

masterTHief


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#9
03. September 2010, um 08:10:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Die Frau hat leider nur eine Erdverfärbung entdeckt, Schätze hat sie selber nicht mal erahnt - hätte weiterbuddeln müssen.
Der Staat ist im Recht und Entdecker.

masterTHief


Entdecken heisst entdecken. Also wer den Hinweis gibt. Nicht das Graben ist entscheidend sondern alleine der Hinweis ! So sehe ich das jedenfalls ...

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#10
03. September 2010, um 14:41:17 Uhr

Unsinn!

§ 984 nennt den Entdecker eines Gegenstandes (der zudem die entsprechende Schatzeignung hat).

Eine Bodenverfärbung ist doch kein Gegenstand (der auch noch infolge langer Verborgenheit keinem Eigentumer zugewiesen werden kann).

Gruß

masterTHief

PS: so sieht der Gesetzgeber das

« Letzte Änderung: 03. September 2010, um 14:43:21 Uhr von (versteckt) »

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#11
04. September 2010, um 12:08:51 Uhr

Ich kenne ja die Motivation der Frau nicht, sucherin, intressiert, irgendwo das mit den Verfärbungen mitbekommen, oder...
Eines dürfte allerdings klar sein, nach der Sache wird sie sich schwer tun nochmal irgendwas zu melden, villeicht auch einige die diese Geschichte verfolgt haben. Ehrlichkeit sollte belohnt werden, wenn das im Gesetz nicht vorgesehen ist, dann sollte soetwas zumindest der Anstand regeln.

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