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16. März 2015, um 14:54:57 Uhr
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Moin in die Runde,
ich habe da mal eine bescheidene Frage.
Wie beantragt ihr eine Genehmigung?
Jetzt habe ich beide Kurse (Theorie und Praxis) für Niedersachsen absolviert und wollte meine Genehmigung beantragen. Nun wurde mir gesagt ich möchte mich beim Katasteramt um eine Karte bemühen auf der ich die Gemarkung erkennen kann. Müsst ihr das auch? Dachte die Denkmalschutzbehörde stellt einem eine Karte mit dem Bereich den man besondeln darf nach kurzer Absprache zur Verfügung.
Und das ganze muss ich bei der Gemeinde beantragen, die wiederum reichen es weiter zur Denkmalschutzbehörde.
Sehr kompliziert und umständlich das ganze!
Gruß Jo Pep
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16. März 2015, um 14:56:57 Uhr
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Denke mal deine Frage richtet sich an  aus Niedersachsen 
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16. März 2015, um 15:02:42 Uhr
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Richtig, ich habe bzw möchte eine Antrag in Niedersachsen stellen.
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16. März 2015, um 15:13:46 Uhr
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Wir haben leider erst am 23.3 ein Termin bei unserer Archäologin bekommen . Sie sagte heute nur wir möchten doch bitte die Teilnahme Bescheinigungen der Beiden Kurse mitbringen und Kartenmaterial von Google earth wo sie unsere Felder sehen kann ! mehr nicht .....
Gruß Manu
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16. März 2015, um 15:22:58 Uhr
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Moin Jo Pep,
ich habe auch beide Lehrgänge absolviert. Vorher habe ich mich beim Archäologen vorgestellt.
Ich "arbeite" sehr eng mit meinem Archäologen zusammen, er bittet mich manchmal bestimmte Flächen für ihn abzusuchen, was ich auch gerne mach. Wenn ich auf eigene Faust suchen möchte, sag ich ihm das, frag den Bauern und los geht es.
Also, erstmal mit dem Archäologen sprechen.
LG von der Küste Niedersachsens. Ralf
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16. März 2015, um 16:32:45 Uhr
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Ich habe mit meiner zuständigen Archäologin telefoniert und sie möchte eben eine Karte vom Katasteramt haben. Ich bin leider und zum Glück der erste Sondengänger der bei ihr einen Antrag stellt, somit weiß sie selber nicht genau was sie benötigt. Denke mal Dienst nach Vorschrift. Wollte nur mal hören ob das bei euch auch so ist.
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16. März 2015, um 16:44:36 Uhr
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Hallo nochmal,
wenn sie das gern möchte, dann machs halt. Wird sich mit der Zeit bestimmt entspannen. Biete ihr auch ruhig Deine Hilfe an, vor Ausgrabungen den Bereich mit der Sone abgehen..........
LG von der Küste Ralf
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16. März 2015, um 17:28:36 Uhr
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Lad sie doch mal zum Essen ein  Weiber wollen doch hofiert werden, nichts schmeichelt denen mehr, die richtige Aufmerksamkeit zur rechten Zeit- ein Dosenöffner 
« Letzte Änderung: 16. März 2015, um 17:30:08 Uhr von (versteckt) »
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16. März 2015, um 18:10:29 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von Andi68 Lad sie doch mal zum Essen ein  Weiber wollen doch hofiert werden, nichts schmeichelt denen mehr, die richtige Aufmerksamkeit zur rechten Zeit- ein Dosenöffner 
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...was jetzt schon mal nicht mehr geht- sie liest hier garantiert mit... Gruß Zeitzer
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16. März 2015, um 18:10:59 Uhr
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Andi....das klappt nur bei denen aus unserer Generation. Die von heute sind da anders..... 
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16. März 2015, um 19:04:08 Uhr
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Steini, die von heute sin überhaupt nicht mehr zufrieden zu stellen 
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16. März 2015, um 19:11:44 Uhr
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Eeecht  Nur gut, dass ich noch eine von damals erwischt habe und sie mir schon 28 Jahre erhalten konnte.
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16. März 2015, um 19:20:55 Uhr
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| | Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte Eeecht  Nur gut, dass ich noch eine von damals erwischt habe und sie mir schon 28 Jahre erhalten konnte.
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ich auch...:  Gruß Zeitzer
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16. März 2015, um 20:10:23 Uhr
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Um auf das Thema zurückzukommen: Ein vorzulegender Katasterplan ist etwas merkwürdig - normalerweise reicht auch ein Auszug aus Google Earth oder dem Niedersachsenviewer, auf dem die Suchflächen zu erkennen sind. Eine Genehmigung der Flächen wird dann beim zuständigen Kommunalarchäologen/Unterer Denkmalschutzbehörde beantragt - die Gemeinde hat da nichts zu wollen.
Waldflächen und Bodendenkmale sind in Niedersachsen für die freie Jagd tabu.
Dann würde ich auf jeden Fall noch die Grundstückseigentümer/Pächter um Erlaubnis fragen.
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20. März 2017, um 14:01:53 Uhr
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Kinder was wird denn hier wieder erzählt ? Lediglich das zielgerichtete graben nach bodendenkmälern oder das graben in grabungsschutzgebieten bedarf einer amtlichen genehmigung . Das suchen nach schätzen und wertegenständen,das ausgraben von schätzen und wertgegenständen sowie das heben von schätzen und wertgegenständen bedarf KEINER AMTLICHEN GENEHMIGUNG : ( Nur in Schleswig-Holstein ist der einsatz eines metalldetektors genehmigungspflichtig ) Gruß aus dem Hunsrück .
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