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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Landschaftsbaumassnahmen. getrost absuchen?

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Avatar  Landschaftsbaumassnahmen. getrost absuchen?  (Gelesen 1644 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Dezember 2013, um 23:27:40 Uhr

Hallo,
wir wollen nichts kaputtmachen, keine archäologischen Flächen sabotieren und nicht auf bestellten Äckern sondeln, ist klar.
Wie sieht es aber aus mit Flächen, auf welchem ohnhin gerade der Bagger wütet, oder Caterpillar?

Bei uns in der Nähe werden öfters Erdarbeiten grossflächig durchgeführt, z.B. zur Vorbereitung eines neuen Autobahnzubringers,
oder es wird eine Rohrleitung von einem Dorf zum anderen verlegt. Ich habe nicht den Eindruck, dass der jeweilige Baggerführer
sehr sensibel vorgeht oder etwa sich Gedanken macht über Bodendenkmäler.
Wenn jetzt am Wochenende dort Arbeitspause ist:  kann man getrost die dort aufgerissene Erde mal absoldeln ?
was will man schliesslich dort potentiell zerstören.?
Oder kann auch dies Mecker geben ?
Hat jemand Erfahrung mit solchen Flächen ? lohnt sich der Gedanke überhaupt ?   Gruss Birke

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Verwarnt
#1
31. Dezember 2013, um 09:54:48 Uhr

Es ist nicht auszuschließen, dass gerade diese Flächen vom Denkmalamt
besonders untersucht werden,ohne dass es der "Normalbürger" mitbekommt.
In BW werden solche Flächen teilweise sogar von Ehrenamtlichen des Denkmalamts begangen.

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#2
31. Dezember 2013, um 10:20:03 Uhr

Ja Richtig... Bei solch Großen Baumaßnahmen ist der Archäologe mit Sicherheit dabei...

Und du musst die Bauspezis nicht unterschätzen die sind auch geschult darin das Geschiebe und seine Boden Verfärbungen zu Lesen z.B. auf ein Grab oder sogar Siedlung...

Besorgte dir eine NFG und du darfst Offiziell auch auf solchen Flächen suchen...
So ist es zumindest in NDS...

Gruß SpAß'13...

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#3
31. Dezember 2013, um 10:25:55 Uhr

..am besten den zuständigen Bauleiter fragen...der kann die dann auch meistens weiter helfen

Gruß und guten Rutsch ins Neue

deSchneider

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#4
31. Dezember 2013, um 10:28:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13
Besorgte dir eine NFG und du darfst Offiziell auch auf solchen Flächen suchen...
So ist es zumindest in NDS...

Gruß SpAß'13...
Mit einer NFG darfst du nicht überall offiziell rumsuchen sondern nur auf den dir zugeteilten Flächen.

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#5
31. Dezember 2013, um 11:42:59 Uhr

Mein Gott, Michael P. Also ich darf immer und Überall Suchen ganz egal wo ich in dem einzug Bereich meines Archäologen suchen will ich muss mir nur die Genehmigung des Besitzers holen... UND GUT... Dazu gehören auch Geschiebe (Baustellen) und alle Grundstücke auf denen Erdumbruch stattfindet...

Ich Finde es zum Kotzen das ich mit meiner NFG wieder belehrt werden muss...
Als ob ich zu Dumm zur Umsetzung meines Vertrags mit dem Denkmalamt währe...

Frohes Neues Jahr...

Gruß SpAß'13...

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#6
31. Dezember 2013, um 11:56:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Mit einer NFG darfst du nicht überall offiziell rumsuchen sondern nur auf den dir zugeteilten Flächen.
Das ist nicht überall so, Michael.

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#7
31. Dezember 2013, um 18:02:44 Uhr

[quote author=SpAßNutZer´13 link=topic=70459.msg684313#msg684313

Als ob ich zu Dumm zur Umsetzung meines Vertrags mit dem Denkmalamt währe...

Frohes Neues Jahr...

Gruß SpAß'13...
[/quote]

Wie soll ich es sagen!? Dein schreiben bezüglich der NFG (und div. andere Weisheiten die du von dir gibtst)  unterstreicht leider das 5. Wort in aus deinem letzten Satz!

Sorry

Und wieder bittebich dich! Denk mal darüber nach!!!

Sauber bleiben!

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#8
22. Januar 2014, um 16:46:15 Uhr

Hallo
Wenn man eine NFG für das betreffende Gebiet besitzt und das Museum seine Arbeiten abgeschlossen hat  ,ist dies  (befor die Bagger kommen und alles zerstören)  möglich.Ich hatte eine persöhnliche Anfrage an meine Kontaktperson gerichtet für ein sensibles Gebiet (Gräberfeld). die positiv beschieden wurde.Natürlich muss man die Funde vorlegen.
gut fund spinning

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#9
22. Januar 2014, um 17:50:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13
Mein Gott, Michael P. Also ich darf immer und Überall Suchen ganz egal wo ich in dem einzug Bereich meines Archäologen suchen will ich muss mir nur die Genehmigung des Besitzers holen... UND GUT... Dazu gehören auch Geschiebe (Baustellen) und alle Grundstücke auf denen Erdumbruch stattfindet...

Ich Finde es zum Kotzen das ich mit meiner NFG wieder belehrt werden muss...
Als ob ich zu Dumm zur Umsetzung meines Vertrags mit dem Denkmalamt währe...

Frohes Neues Jahr...

Gruß SpAß'13...

Nicht der BESITZER sondern der EIGENTÜMER das auch noch schriftlich. Je nach dem wer die Baustelle(Straße,Autobahn) betreibt muß auch eine Genehmigung vom Bund oder Land vorliegen. So eine Begehung muß offiziell beantragt werden, der Grund dafür ist auch ein Versicherungstechnischer.

Scheint wohl so als wenn die NFGs teilweise verlost werden, ohne die Sachkenntnis zu Prüfen.
 

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#10
22. Januar 2014, um 18:12:01 Uhr

Zudem darf man auf der Autobahn nur in Fahrtrichtung sondieren. Der Grund dafür ist ein Straßenverkehrsrechtlicher.

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#11
22. Januar 2014, um 18:40:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Janzee
Zudem darf man auf der Autobahn nur in Fahrtrichtung sondieren. Der Grund dafür ist ein Straßenverkehrsrechtlicher.
Geistersondler! Habe ich auch schon gesehen. Zwinkernd

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(versteckt)
#12
22. Januar 2014, um 18:56:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13
Ja Richtig... Bei solch Großen Baumaßnahmen ist der Archäologe mit Sicherheit dabei...

Und du musst die Bauspezis nicht unterschätzen die sind auch geschult darin das Geschiebe und seine Boden Verfärbungen zu Lesen z.B. auf ein Grab oder sogar Siedlung...

Besorgte dir eine NFG und du darfst Offiziell auch auf solchen Flächen suchen...
So ist es zumindest in NDS...

Gruß SpAß'13...

  Der Bauleiter betet mit denen jeden morgen: Wenn die Erde dunkle Veränderungen zeigt, schnell und tief ausheben. Und keine Mittagspause an diesem Tag!

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#13
23. Januar 2014, um 20:29:06 Uhr

Also ihr super Profis... Dr. Cox würde deinen Namen ja gerne auf Deutsch schreiben und Sternenstahl... Der für mich ja auch irgend wie das Selbe Pferd sattelt...
So etwas brauche ich mir von euch die ja immer noch Schwarz Sondlern nicht sagen lassen...
Ihr habt so den Durchblick das ihr es noch nicht mal schnallt wenn die die Wahrheit vor euch steht...

Aber O.K. Wir in NDS sind halt nicht so voll Bürokraten wie in Bayern oder Baden-Württemberg... Da brauchst du nicht alles Doppelt und dreifach nur um einen einfachen schritt auszuführen...

Kommt doch einfach mal Klar...
Aber solche Forums Quertreiber muss es immer geben...

Ich sage geiler *Klugscheißermodus*
Einfach mal Schnauze halten wenn man keine NFG hat... O.K.

Gruuuuß....

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(versteckt)
#14
23. Januar 2014, um 20:41:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von SpAßNutZer´13
Also ihr super Profis... Dr. Cox würde deinen Namen ja gerne auf Deutsch schreiben und Sternenstahl... Der für mich ja auch irgend wie das Selbe Pferd sattelt...
So etwas brauche ich mir von euch die ja immer noch Schwarz Sondlern nicht sagen lassen...
Ihr habt so den Durchblick das ihr es noch nicht mal schnallt wenn die die Wahrheit vor euch steht...

Aber O.K. Wir in NDS sind halt nicht so voll Bürokraten wie in Bayern oder Baden-Württemberg... Da brauchst du nicht alles Doppelt und dreifach nur um einen einfachen schritt auszuführen...

Kommt doch einfach mal Klar...
Aber solche Forums Quertreiber muss es immer geben...

Ich sage geiler *Klugscheißermodus*
Einfach mal Schnauze halten wenn man keine NFG hat... O.K.

Gruuuuß....

Du immer mit deiner NFG ! Als ob du der einzige mit NFG bist  Irre

Du erzählst einfach Müll,  wenn du sagst,  dass du mit deiner NFG in ganz NDS einfach so suchen darfst!!!

Dann komm mal zu uns suchen, mal schauen was unser Archi dazu sagt.

Bleib auf dem Teppich junge und vorallem Realist

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