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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Schatzregal in NRW

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Avatar  Schatzregal in NRW  (Gelesen 4260 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Februar 2015, um 18:49:04 Uhr

Ich habe eine Frage mit dem Schatzregal in NRW. Wenn ich eine Genehmigung beantrage und meine Funde danach abgebe wie viele Funde behält die LWL davon. Ich habe gerade einen offenen Brief der LWL an die Sondengänger gelesen und da steht dass die meisten Funde an den Finder zurück gegeben werden und dann die alte Regel gilt die eine Hälfte für den Finder und die andere Hälfte an den Besitzer. Hat jemand Erfahrung damit gemacht, das die Sachen an den Finder zurück gegeben werden.

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#1
18. Februar 2015, um 04:17:16 Uhr

Wo findet man den sogenannten "offenen Brief" der - so wie geschildert - völlig am Denkmalschutzgesetz NW vorbei geht, in dem Das Schatzregal geregelt ist?
Und was heißt "die meisten Funde" würden zurück gegeben - welche warum denn nicht?
Wo soll das geregelt sein?
Das Schatzregal in NW besagt, daß die Gegenstände mit der Entdeckung Eigentum des Landes werden.

Hier der entsprechende Paragraph des Denkmalschutzgesetzes

"§ 17 (Fn 11)
Schatzregal

(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

(2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“

Alles andere ist Blödsinn.

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#2
18. Februar 2015, um 06:33:08 Uhr

Ich habe dieses Schreiben vom LWL auch bekommen und auch mit meinem zuständigem Archi drüber gesprochen! Es wird so verfahren wie es im Schreiben steht! Du bekommst Deine Funde zurück und es gilt hier weiterhin die 50/50 Regel! Es sei denn, der Fund ist von hoher Wissenschaftlicher bzw. Historischer Bedeutung!
Einen römischen Follis den Du zB in Köln findest, wirst Du zurückbekommen, da haben sie eh schon den Keller voll mit! Ein Tüllenbeil aus der BZ wirst Du nicht zurückbekommen, sondern erhältst eine angemessene Entschädigung!
So und nicht anders läuft es, zumindest bei mir!
LG,
Dreamkiter

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#3
18. Februar 2015, um 12:27:58 Uhr

Genau richtig erklärt Dreamkiter.

Verstehe nicht, warum direkt manche an zu schreien fangen.

Wir sind Sklaven des Staates und jede Musketenkugel und vergammelter Reichspfennig ist bitte unverzüglich persönlich beim landschaftsverband abzugeben. Denn alles was wir finden, gehört ja automatisch dem Staat.
Auch jede Patronenhülse, Granatsplitter etc, welche wir doch in unserem schönen NRW so selten finden, gehen automatisch in dem Besitz unseres Staates über. 
Bin mir sicher, dass die diese auch nur allzugerne haben möchten, da wissenschaftlich ja so bedeutsam. Dann möchte ich gerne mal deren Lagerhalle für die ganzen eingezogenen Funde sehen...

Achtung Ironie aus

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
18. Februar 2015, um 18:35:17 Uhr

Hier könnt ihr den offenen Brief der LWL lesen
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Offener Brief der LWL


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#5
18. Februar 2015, um 18:57:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dreamkiter
Ich habe dieses Schreiben vom LWL auch bekommen und auch mit meinem zuständigem Archi drüber gesprochen! Es wird so verfahren wie es im Schreiben steht! Du bekommst Deine Funde zurück und es gilt hier weiterhin die 50/50 Regel! Es sei denn, der Fund ist von hoher Wissenschaftlicher bzw. Historischer Bedeutung!
Einen römischen Follis den Du zB in Köln findest, wirst Du zurückbekommen, da haben sie eh schon den Keller voll mit! Ein Tüllenbeil aus der BZ wirst Du nicht zurückbekommen, sondern erhältst eine angemessene Entschädigung!
So und nicht anders läuft es, zumindest bei mir!
LG,
Dreamkiter
Auch ich kann das aus Erfahrung bestätigen...

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#6
19. Februar 2015, um 04:37:27 Uhr

Daß es z. B. einer besonderen wissenschaftlichen Bedeutung der Fundgegenstände bedarf, damit das Schatzregal mitdem Eigentumsvorbehalt des Landes zum Tragen käme, davon steht im Denkmalschutzesetz des Landes NW NICHTS.
So wird das Gesetz auch nicht vom LWL in dem offenen Schreiben wiedergegeben.

In dem offenen Brief wird es aber so ausgelegt - ob das auch in dem Landschaftsverband Rheinland, der ja nun auch zu Nordrhein-Westfalen gehört, so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

Das Gesetz sieht diese Handhabung - wie vom LWL geschildert - eigentlich nicht vor und man kann sich fragen, ...
... ob diese Handhabung bei Ablieferung sich nur mit dem - genannten - Mangel an Ausführungsbestimmungen zum Gesetz ableiten läßt und
... wozu die Gesetzesänderung und das Schatzregal, wenn sich "doch eigentlich" nichts ändert und
...warum in Denkmalschutzgesetzen andrer Bundesländer mit Schatzregal zum Eigentumsvorbehalt desLandes ausdrücklich der besondere wissenschaftliche Wert gefordert wird, hingegen davon in NW keine Rede ist ?

Die im offenen Brief des LWL genannte Handhabung der Eigentumsregelung scheint Ausfluß eines - nicht gesetzeskonformen - "Good Will" zu sein.
Möge es dabei bleiben und Meldungen und Ablieferungen verstärken.

Gruß
masterTHief

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#7
19. Februar 2015, um 07:50:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Apfelbaum
Ich habe eine Frage mit dem Schatzregal in NRW. Wenn ich eine Genehmigung beantrage und meine Funde danach abgebe wie viele Funde behält die LWL davon. Ich habe gerade einen offenen Brief der LWL an die Sondengänger gelesen und da steht dass die meisten Funde an den Finder zurück gegeben werden und dann die alte Regel gilt die eine Hälfte für den Finder und die andere Hälfte an den Besitzer. Hat jemand Erfahrung damit gemacht, das die Sachen an den Finder zurück gegeben werden.

Da ich eine NFG in NRW habe und schon einiges an Funden dem Amt vorgelegt habe weiß ich auch das man alles wieder bekommt außer man hat einen Fund gemacht wie den Babarenschatz.
Es wird immer schlimmer dargestellt als es eigentlich ist, ich komme Super mit dem Amt Wollersheim klar und Frau Tutlies die Leiterin ist völlig unkompliziert.

« Letzte Änderung: 19. Februar 2015, um 07:51:23 Uhr von (versteckt) »

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#8
19. Februar 2015, um 10:13:04 Uhr

Hallo Markus,

danke für Dein Posting.
Damit sieht es so aus,als würde sich der Landschaftsverband Rheinland auch so verhalten
wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe seinen Umgang mit dem Schatzregal und de Eigentumsregelung vorgibt.

In den Fällen, in denen das Land NW von seinem Eigentumsanspruch keinen Gebrauch macht,
wäre somit gegenüber der - nicht mehr geltenden - Regelung des § 984 BGB alleine der Grundeigentümer
benachteiligt, da der Entdecker ihm gegenüber auch keine Fundunterschlagung mehr tätigt und das Alleineigentum
erhält.

Gruß von München nach Köln
masterTHief


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#9
19. Februar 2015, um 11:38:51 Uhr

Hallo Master THief,

es wird viel Unsinn verbreitet was die Neureglung des Schatzregals angeht so zumindest hier bei uns im Rheinland "Eifel". Ich hatte nach der Neureglung ein Gespräch mit Frau Tutlies,
kurz vorweg Frau Tutlies ist die Leiterin der Unteren Denkmalbehörde Nideggen "Wollersheim" . Ich fragte sie wie es denn jetzt nach der Einführung des Schatzregal weiter gehen würde mit dem verbleib der gemachten Funde, sie sagte mir es bleibt soweit alles beim alten alle von ihnen gemeldeten Funde bekommen sie wieder sobald sie Protokoliert und Ausgewertet wurden,
sollte aber mal ein Fund von ihnen gemacht werden, der Wissenschaftlich hoch Interessant für uns ist, wird man natürlich einen weg finden wo beide Seiten von Profitieren. Sie sagte mir auch noch das sie nicht glücklich wäre mit dem neuen Gesetzt so wie auch einige Mitarbeiter der Dienststelle, da man jetzt befürchten müsste das nur noch ein Bruchteil gemeldet wird.
Ich kann ganz klar dazu sagen, ihr könnt dort alles Melden ihr bekommt alles wieder, ich habe so einige schöne Funde dort gemeldet auch Gold und alles ohne Komplikationen wieder erhalten.

Wer ein Interesse am Legalen Suchen hat und nicht weiß wie er dort eine Suchgenehmigung beantragt, kann gerne mich zu rate ziehen und auch bei Tutlies meinen Namen Nennen.
Ihr könnt auch gerne zu unserem Stammtisch nach Köln kommen, der zumeist immer am ersten Freitag im Monat statt findet, dort bekommt ihr dann alles zu hören was man zur einer Suchgenehmigung braucht.

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(versteckt)Themen Schreiber
#10
19. Februar 2015, um 18:57:31 Uhr

Hallo Markus! Wie ist das denn, mit den Stellen auf denen man sondeln möchte, stimmt es denn das man nur uninteressant Felder begehen darf . Ich möchte auch eine Genehmigung beantragen, aber habe gehört das man dann nur noch auf die Felder gehen darf die mir vom Archäölogen vorgegeben werden. Wie ist das denn bei dir .


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#11
19. Februar 2015, um 19:23:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Apfelbaum
Hallo Markus! Wie ist das denn, mit den Stellen auf denen man sondeln möchte, stimmt es denn das man nur uninteressant Felder begehen darf . Ich möchte auch eine Genehmigung beantragen, aber habe gehört das man dann nur noch auf die Felder gehen darf die mir vom Archäölogen vorgegeben werden. Wie ist das denn bei dir .


Hallo Apfelbaum,

Nein das Stimmt nicht, meine ganzen Stellen die ich Genehmigt bekommen habe sind Römische Villen, Gutshöfe und Siedlungen sowie Mittelalterliche Siedlungsstellen, es gibt zwar auch Stellen wo das Amt mir sagte da bitte nicht aber damit kann ich leben.
Also du muß zuerst dir mal Gedanken machen wo du suchen möchtest dann dir dazu das Kartenmaterial besorgen, ich habe dazu die 1:50.000 Kreiskarte genommen, dann umrandest du die Felder worauf du suchen möchtest, am Anfang rate ich dir nicht so viele zu nehmen, da sie dich erst kennen lernen müßen ob du auch Vertrauenswürdig bist, also zu Anfangs nicht mehr als 50 Felder. Wenn du das dann hast machst du einen Termin mit der unteren Denkmalbehörde aus und bringst diese Karte mit, dann werden die Stellen die du eingezeichnet hast ausgewertet, das heißt man überprüft ob auf einer Stelle eine Grabung geplant ist ob der Eigentümer im Vorfeld sagt ich möchte das nicht oder eben ob es als Kulturdenkmal eingetragen ist. Sollte das alles nicht auf die Stellen zutreffen bekommt man die Flächen frei gegeben.
Da nach wird der Antrag auf Erlaubnis mit einem Metalldetektor zu suchen an den Kreis weiter gegeben und dort dann an die einzelnen Gemeinden, wenn du dann nach etwa 6 Wochen einen Bescheid erhälst zu meist ein Gebührenschein mit dabei, wo du Aufgefordert wirst eine Summe zu Zahlen "etwa 75,-€" je nach Kreis und Gemeinde ist es eine andere Summe.
Wenn du dann gezahlt hast, kannst du suchen gehen. Die Genehmigung ist zu Anfangs auf ein Jahr Ausgestellt und muß vor Ablauf verlängert werden. Bis du einige Zeit dabei und Vertrauenswürdig, wird dann die Genehmigung auf zwei Jahre verlängert. Das war es.

Gruß Markus
Gruß Markus

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#12
19. Februar 2015, um 20:34:24 Uhr

Ich habe bei meiner NFG sofort das ganze Kreisgebiet (1201 km²) genehmigt bekommen. Mußte meinen Antrag über die obere Denkmalbehörde einreichen. Bin da einfach hingefahren und im Büro vorstellig geworden.
Zu den Auflagen gehört, daß ich Flächen, die ich begehen möchte mind. 1 Woche vorher genehmigen lassen muß. Das ist aber recht einfach, nimmst einfach eine Karte, makierst sämtliche Felder (falls noch keine Erlaubnis vom Bauern vorliegt, das kann ja noch kommen), teilst sie in Suchgebiet 1, 2, 3...usw und reichst das über die untere Denkmalbehörde ein. Da wird nur geprüft, ob sich dort ein BD befindet oder so. Dann kriegst deine Karten zurück mit ggf Vermerk: Die Grabungserlaubnis für die makierten Bereiche wird widerrufen. Dann wurden die BDs markiert. Alle anderen Flächen (außer Wald und Wiesen) darfst du dann besondeln.
Hier eine Mail zum Schatzregal und dem Verbleib der Funde:

> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hallenkamp-Lumpe Julia
> Gesendet: Fr. 21.11.2014 14:47
> An: Sebastian xxx ,
> Betreff: Ihre bei Herrn Haneke eingereichten Funde
>
> Sehr geehrter Herr xxx,
>
> bei der Durchsicht Ihrer mir von Herrn Haneke weitergeleiteten Funde
> habe ich festgestellt, dass etliche Münzen dabei sind; diese werde ich
> zuständigkeitshalber zur Bestimmung an das Münzkabinett weiterleiten.
> Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber danach erhalten Sie die
> Funde selbstverständlich wieder von mir zurück.
>
> Eine Bitte/Frage für die Zukunft wäre, ob Sie die Fundkoordinaten wohl
> auch direkt in Gauß-Krüger angeben könnten, da dies in unserer
> Fundpunktverwaltung verwendet wird und andere Koordinaten immer erst
> zeitaufwändig umgerechnet werden müssen? Hilfreich bei der Bearbeitung
> wäre außerdem eine Ortsangabe für die Funde, damit man direkt in den
> richtigen Kartenabschnitt der Datenbank gehen kann.
>
> Besten Dank für Ihre Fundmeldung und freundliche Grüße,
>
> i. A.
> Dr. Julia Hallenkamp-Lumpe
> Wissenschaftliche Referentin
>
> ---------------------------------------------
> LWL-Archäologie für Westfalen
> Außenstelle Bielefeld
> Am Stadtholz 24a
> 33609 Bielefeld
>
> Tel.: 0251 591-8969
> Fax: 0251 591-8989
> E-Mail: julia.hallenkamp-lumpe@lwl.org
>
> Besuchen Sie uns im Internet: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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> Entdecken Sie unsere Museen in Westfalen:
> LWL-Museum für Archäologie, Herne
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www.landesmuseum-herne.de
) LWL-Römermuseum, Haltern am See

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www.lwl-roemermuseum-haltern.de
) Museum in der Kaiserpfalz, Paderborn

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> Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als
> Kommunalverband mit mehr als 16.000 Beschäftigten für die 8,2
> Millionen Menschen in der Region.
> Der LWL betreibt 35 Förderschulen,
> 21 Krankenhäuser, 17 Museen und ist einer der größten Hilfezahler für
> Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen
> Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und
> in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden.
> Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen
> Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in
> Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und
> finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit
> 106 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.
>
> Der LWL auf Facebook:
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Hinzugefügt 19. Februar 2015, um 20:36:46 Uhr:

Zitat aus der Mail:

> Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen, aber danach erhalten Sie die
> Funde selbstverständlich wieder von mir zurück

Das ist wohl die Aussage, um die sich dieser Tread in der Hauptsache dreht....

« Letzte Änderung: 19. Februar 2015, um 20:36:46 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
19. Februar 2015, um 21:12:17 Uhr

Vielen dank für eure Infos. Das hört sich sehr gut an und ich werde jetzt so schnell es geht eine Genehmigung beantragen.

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(versteckt)
#14
21. Februar 2015, um 01:47:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Markus
Hallo Apfelbaum,

Nein das Stimmt nicht, meine ganzen Stellen die ich Genehmigt bekommen habe sind Römische Villen, Gutshöfe und Siedlungen sowie Mittelalterliche Siedlungsstellen, es gibt zwar auch Stellen wo das Amt mir sagte da bitte nicht aber damit kann ich leben.
Also du muß zuerst dir mal Gedanken machen wo du suchen möchtest dann dir dazu das Kartenmaterial besorgen, ich habe dazu die 1:50.000 Kreiskarte genommen, dann umrandest du die Felder worauf du suchen möchtest, am Anfang rate ich dir nicht so viele zu nehmen, da sie dich erst kennen lernen müßen ob du auch Vertrauenswürdig bist, also zu Anfangs nicht mehr als 50 Felder. Wenn du das dann hast machst du einen Termin mit der unteren Denkmalbehörde aus und bringst diese Karte mit, dann werden die Stellen die du eingezeichnet hast ausgewertet, das heißt man überprüft ob auf einer Stelle eine Grabung geplant ist ob der Eigentümer im Vorfeld sagt ich möchte das nicht oder eben ob es als Kulturdenkmal eingetragen ist. Sollte das alles nicht auf die Stellen zutreffen bekommt man die Flächen frei gegeben.
Da nach wird der Antrag auf Erlaubnis mit einem Metalldetektor zu suchen an den Kreis weiter gegeben und dort dann an die einzelnen Gemeinden, wenn du dann nach etwa 6 Wochen einen Bescheid erhälst zu meist ein Gebührenschein mit dabei, wo du Aufgefordert wirst eine Summe zu Zahlen "etwa 75,-€" je nach Kreis und Gemeinde ist es eine andere Summe.
Wenn du dann gezahlt hast, kannst du suchen gehen. Die Genehmigung ist zu Anfangs auf ein Jahr Ausgestellt und muß vor Ablauf verlängert werden. Bis du einige Zeit dabei und Vertrauenswürdig, wird dann die Genehmigung auf zwei Jahre verlängert. Das war es.

Gruß Markus
Gruß Markus

Wie geht denn das, wenn die Frau Morscheiser grade im Video 2mal gesagt hat man bekommt keine Flächen mit bekanntem BD genehmigt? Die sitzt doch auch in NRW

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