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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln in Sachsen

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Avatar  Sondeln in Sachsen  (Gelesen 809 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. März 2014, um 11:09:51 Uhr

Kann mir einer da die Gesetzeslage erklären ?

Das ich auf Spielplätzen sondeln darf und auf Ackerflächen mit Erlaubniss des Besitzers hab ich jetzt schon mit bekommen.

Darf ich das auch ohne diese komische Bescheinigung ? Oder muß man die eigentlich immer dabei haben ?

Was sollte man noch als Anfänger diesbezüglich beachten?

Lg Dream  Reiter

Offline
(versteckt)
#1
06. März 2014, um 11:13:17 Uhr

Wenn du in die Suchfunktion "Sondeln Sachsen" eingibst, müsstest du eigentlich genug Infos bekommen.

Gruß Michael

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
06. März 2014, um 12:16:44 Uhr

ja Micha, hab da was gefunden und das beruhigt mich ungemein. Das werd ich auch in Zukunft mit nehmen. Hoffe es hilft...   Smiley da ich weder auf der Suche , noch darauf aus bin Denkmäler oder ähnliches zu finden!

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich darf Ihnen zusammenfassend darlegen, was bei der Suche nach archäologischen Kulturdenkmalen oder Funden (»bewegliche Kulturdenkmale«) in Sachsen zu beachten ist:·         Genehmigungspflicht:Nach § 12 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG darf ein Kulturdenkmal  - hierzu zählen auch Funde - nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde aus seiner Umgebung entfernt, zerstört oder beseitigt werden.Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14  Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
   
      

Das ist schon mal falsch. Die Landesarchäolen erweitern das Gesetz gerne mal. Das dürfen sie aber nicht! Als Behörde sind sie an geltendes Recht gebunden und dürfen dieses nicht ausweiten.

In § 14 steht:

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit
dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der
Genehmigung der zuständigen Landesoberbehörde für
den Denkmalschutz. § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs.2 bis 5 gilt
entsprechend.

Von jedwedem Fund ist grade nicht die Rede. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Kulturdenkmale zu schützen. Wenn Du also eine Suche nach Euros, Reichsmünzen und so einem Kram machst, bedarf das nicht der Genehmigung. Willst Du aber Römisches oder Mittelalterliches oder Militaria aus bestimmten Zielgebieten suchen brauchst Du eine Genehmigung.
Die Landesarchäologen überschreiten hier ihre Befugnisse und bewegen sich am Rand des Amtsmissbrauchs. (Sie wollen Sondler abschrecken)

Den Nachforschungsschein kann man umgehen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du fachliche Kompetenzen in Sachen ausgrabungen besitzt, können sie nicht verlangen, dass Du den Schein machst. Bist Du z.B. Mitgleid in einem archäologischen Verein o.ä. und hast aktiv bei Ausgrabungen teilgenommen und kennst Dich mit Fundsicherung aus, genügt das. Du brauchst heirzu aber Nachweise, wie ein Schreiben o.ä..

Ansonsten stell den Antrag nur für die Gebiete, in denen Du wirklich nach Kulturdenkmalen suchen willst. Wenn Du Gesammtgebiete angibst, wird das wohl nicht akzeptiert. Ist, wie oben ausgeführt, ja auch nicht notwendig.

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