Moin aus Wiesbaden,
schön, dass Du diese Frage stellst und besser spät als nie.

Du glaubst, es ist in Hessen erlaubt mit einer Sonde zu suchen, wenn man nur von Bodendenkmälern weg bleibt?
Das ist leider eine weit verbreitete Falschinformation. Ein Blick in das hesische Denkmalschutzgesetz hilft in diesem Fall weiter. Du darfst in ganz Hessen nicht ohne NFG suchen, wenn Dein Ziel der Suche Bodendenkmäler sind. Bodendenkmäler sind nazu alles dass, nach dem es sich zu suchen lohnt. Im Umkehrschluss darf man also nach Dingen suchen, die keine Bodendenkmäler sind. Richtig.
Problem
Jeder der keine NFG hat, sagt: "Ich suche nicht nach Bodendenkmälern".
Wie geht man mit diesem Problem in Hessen um?
Jeder Sondengänger, der irgendwo in Hessen mit einem Metalldetektor gesichtet wird und der keine NFG hat, erhält eine Strafanzeige wegen Verdacht der Unterschlagung - das mag jetzt rechtlich fragwürdig sein, keine Frage, ist aber trotzdem so. Folge dieser Strafanzeige ist eine Hausdurchsuchung. Morgens um 6 Uhr mit drei Streifenwagen vor Deiner Wohnung die dann folgende Dinge sicherstellen: Alle Suchgeräte, alle Grabungsgeräte, alle Landkarten, alle Geschichtsbücher, alle Funde, alle Rechner, alle Kontoauszüge. Mit beim Durchsuchungstrupp ist meistens auch KHK Eckhard Laufer vom Landeskriminalamt - den meisten Hessen zumindestens namentlich bekannt (einige kennen ihn auch persönlich

).
Finden sich keine Beweise dafür, dass Du nach Bodendenkmälern gesucht hast, bekommst Du - so in ein zwei Jahren, nach erheblichen Schriftverkehr mit der Strafverfolgungsbehörde - die Sachen alle wieder zurück.
Wie geht es entspannter?
Einen formlosen Antrag stellen beim
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich - Ostflügel
65203 Wiesbaden
Ich kann Dir auch einen Vordruck als Antrag zumailen.
Viele Grüße
Walter