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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Wald suche / Rechtslage NRW

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Avatar  Wald suche / Rechtslage NRW  (Gelesen 5372 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
04. Juli 2012, um 02:14:10 Uhr

Hallo zusammen, ich höre hier fast jeden Tag das viele im Wald suchen. Habt Ihr keine Angst  erwischt zu werden?
Soweit ich weiß darf man im Wald nicht Sondeln, zumindest in NRW wie ich das von der Denkmalschutzbehörde erfahren habe.

Der grund wurde mir erwähnt: Unberührtes Gebiet.

(versteckt)
#1
04. Juli 2012, um 06:06:51 Uhr

also so langsam nervts !

wovor sollten die Waldsondler in NRW, im Fall des "erwischt werdens" ,denn konkret Angst haben ?

Hat der Denkmalfuzzi geäußert das du nicht nach Denkmalen suchen darfst oder das du den Detektor gar nicht einsetzen darfst ?
Hast du mit dem Depp geredet oder hast was schriftlich ?
Falls er Detektorgebrauch im Wald kategorisch als verboten erklärt hat, kannst dich mal mit nen paar NRWfälern zusammen tun, auf das ihr ihm einzeln und schriftlich ne Waldsuchanfrage stellt und wenn er dann wieder son Scheiß wie "Waldsuche grundsätzlich verboten blabla" bringt, knallt ihr ihm einer nach dem anderen ne Fachaufsichtsbeschwerde an die Backe ! reicht ja irgendwo auch mal mit falschen Auskünften !


(versteckt)
#2
04. Juli 2012, um 07:22:43 Uhr

Mir geht es jetzt auch bald auf den Sack? Hauptsache im Wald fängt nicht noch jemand mit dem Gefasel an....

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
04. Juli 2012, um 12:01:53 Uhr

Er hat sich felefonisch geäußert, das die Suche im Wald generell verboten ist und die Genehmigung bekommt man auch nicht für den Wald.

(versteckt)
#4
04. Juli 2012, um 13:07:13 Uhr

für Wälder bekommst in der Regel tatsächlich keine Genehmigung ,aber wenn er zudem noch behauptet hat das unspezifizierte Suche im Wald generell verboten ist,dann ist das falsch und wenn du das schriftlich bekommst, kannst ihn anscheißen ! wenn Viele (z.B. Bekannte von dir ,die einfach mal die gleiche Frage gestellt haben) das in kurzer Zeit tun, bekommt er auch nen Rüffel und verkneift sich solch Volksverarsche in Zukunft wahrscheinlich Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
05. Juli 2012, um 00:50:06 Uhr

Irgendwo hast du recht, ich muss mindestens schriftlich was haben wo das verboten steht, er kann alles erzählen. Ich habe Genehmigung fürs Sondeln aber dort steht auch nichts über Wälder.

Das heist, am Wochenende ab in den Wald....

Danke........

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#6
14. Juli 2012, um 16:14:59 Uhr

Hallo erstmal, mein 1. Beitrag hier  Schockiert

Das Suchen auf Wiesen und in Wäldern ist in NRW grundsätzlich verboten,
da es sich um unbewegte Bodendenkmäler handeln könnte.
Die Funde würden aus Ihren Zusammenhängen gerissen.

Sehr umfangreiches Thema...da kann man viel zu schreiben!

Grüße

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#7
14. Juli 2012, um 16:20:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Follinus
Hallo erstmal, mein 1. Beitrag hier  Schockiert

Das Suchen auf Wiesen und in Wäldern ist in NRW grundsätzlich verboten,
da es sich um unbewegte Bodendenkmäler handeln könnte.
Die Funde würden aus Ihren Zusammenhängen gerissen.

Sehr umfangreiches Thema...da kann man viel zu schreiben!

Grüße



Es wäre besser wenn du dich erst mal vorgestellt hättest, statt gleich solchen Blödsinn zu verzapfen. Zwinkernd

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#8
14. Juli 2012, um 16:22:21 Uhr

Hi,

Ich lach mich tot unbewegte Böden in den Wälder von NRW  Narr  Die sind genauso unberührt wie die Äcker vor meiner Haustüre. Eine Mär die gerne angeführt wird. Es gibt keine unbewegte Böden in deutschen Wäldern, oder ist Dir ein Urwald in DE bekannt der seit tausenden von Jahren existiert und nie bearbeitet wurde?!  Zwinkernd

Gruß,
Martin

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#9
14. Juli 2012, um 16:34:06 Uhr

Hallo Leute.
ihr schreibt von einer Genehmigung die ihr habt. was ist das, wo bekomme ich die, was beinhaltet die? Gruß Calle

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#10
14. Juli 2012, um 16:42:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Follinus
Hallo erstmal, mein 1. Beitrag hier  Schockiert

Das Suchen auf Wiesen und in Wäldern ist in NRW grundsätzlich verboten,
da es sich um unbewegte Bodendenkmäler handeln könnte.
Die Funde würden aus Ihren Zusammenhängen gerissen.

Sehr umfangreiches Thema...da kann man viel zu schreiben!

Grüße


die Schreibe hatten wir hier doch erst kürzlich  Huch wer war der Betreiber dieser Seite :

Geschrieben von Zitat von Follinus
Schaust Du hier bei mir:
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http://www.sondengaenger.de.tl/XP-Goldmaxx-Power.htm



denn noch mal  Unentschlossen

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#11
14. Juli 2012, um 17:25:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Er hat sich felefonisch geäußert, das die Suche im Wald generell verboten ist und die Genehmigung bekommt man auch nicht für den Wald.
In der Genehmigung steht ausdrücklich, das diese nicht für den Wald gültig ist Cool
Es steht nicht drin das es Verboten ist und den Unterschied zwischen einer Wiese und einem Acker findet ihr bei google  Schockiert Und die meisten Wiesen sind brachliegende Äcker erkennt man an die in 30cm liegenden Melkfetttuben Zwinkernd
Und ich glaube nicht das im Forstgesetz steht, das Sondeln im wald Verboten ist Weise

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#12
14. Juli 2012, um 17:43:23 Uhr

Ach Kollegen,

ihr könnt suchen gehen, wo ihr wollt, aber Nicht-wissen schützt vor Strafe nicht! Hab ich als Kind schon gelernt.


Auszug aus einer meiner Genehmigungen für NRW:

Die Suche nach Bodendenkmälern ist ausschlisslich auf landwirtschaftlich
genutzte (umgebrochene) Flächen beschränkt.
Schürfungen dürfen auf diesen Flächen nur bis zur Pflugsohle gehen.
D.h. Bodendenkmäler (Funde) sind nur der Humusschicht zu entnehmen.
Die Erlaubnis gilt nicht für den Eingriff in ungestörte Böden
wie beispielsweise in Wiesen, Weiden, Wald und versiegelte Flächen e.t.c.

Mehr braucht man zu diesen Thema nicht mehr sagen.

Dann noch nen Auszug aus dem aktuellen Denkmalschutzgesetz!

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)

Einfach mal diese 3 Paragraphen lesen.

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§ 13
Ausgrabungen

§ 15
Entdeckung von Bodendenkmälern

§ 16
Verhalten bei der Entdeckung
von Bodendenkmälern

Die sind alle so schwammig geschrieben, genauso wie ne Suchgenehmigung in NRW.



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#13
14. Juli 2012, um 17:57:51 Uhr

ach Foolinus, hättest etwas verständlicher geschrieben ,das sich gewisse Äußerungen von dir nur auf Leute beziehen die mit amtlicher NFG gehen, hätt das sicherlich auch jeder bestätigt - so aber wirkte es eher recht verallgemeinert und wortwörtlich so :


Geschrieben von Zitat von Follinus
Das Suchen auf Wiesen und in Wäldern ist in NRW grundsätzlich verboten,


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#14
14. Juli 2012, um 18:01:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondengängerübermensch
ach Foolinus, hättest etwas verständlicher geschrieben ,das sich gewisse Äußerungen von dir nur auf Leute beziehen die mit amtlicher NFG gehen, hätt das sicherlich auch jeder bestätigt - so aber wirkte es eher recht verallgemeinert und wortwörtlich so :



Hast ja Recht... Smiley

Muss glaube ich mal ne Runde Duschen und was futtern.
Inzwischen habe ich mich auch mal "vorgestellt".

Grüße

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