Ach Kollegen,
ihr könnt suchen gehen, wo ihr wollt,
aber Nicht-wissen schützt vor Strafe nicht! Hab ich als Kind schon gelernt.
Auszug aus einer meiner Genehmigungen für NRW:
Die Suche nach Bodendenkmälern ist ausschlisslich auf landwirtschaftlich
genutzte (umgebrochene) Flächen beschränkt.
Schürfungen dürfen auf diesen Flächen nur bis zur Pflugsohle gehen.
D.h. Bodendenkmäler (Funde) sind nur der Humusschicht zu entnehmen.
Die Erlaubnis gilt nicht für den Eingriff in ungestörte Böden
wie beispielsweise in Wiesen, Weiden, Wald und versiegelte Flächen e.t.c.
Mehr braucht man zu diesen Thema nicht mehr sagen.
Dann noch nen Auszug aus dem aktuellen Denkmalschutzgesetz!
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Einfach mal diese 3 Paragraphen lesen.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogen§ 13
Ausgrabungen
§ 15
Entdeckung von Bodendenkmälern
§ 16
Verhalten bei der Entdeckung
von Bodendenkmälern
Die sind alle so schwammig geschrieben, genauso wie ne Suchgenehmigung in NRW.