[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen (Moderator: Raymond) > Thema:

 was für vollidioten!!!

Gehe zu:  
Avatar  was für vollidioten!!!  (Gelesen 4956 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3 4   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
28. Januar 2013, um 20:16:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Will hier keine Diskussion anzetteln, aber das stimmt so nicht, wie du es sagst.
Wir haben 16 Bundesländer und damit 16 Denkmalschutzgesetze.

Für Berlin zählen andere Gesetze als für Bayern.

Hier mal ein Link auf die verschiedenen Gesetze:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalliste.org/denkmalschutzgesetze.html

Die sollte jeder Sondler passend für sein Bundesland mal lesen.

Gruß
Oetti1


Jain

Da musst du unterscheiden zwischen Denkmalgeschützen bereichen und nicht denkmalgeschützen Bereichen. Und diese gesetzte dort sind für Denkmalgeschütze bereiche. Und da gelten die gesetze in Bayern genauso wie in anderen BL. Auch wenn wir kein Schatzregal haben heißt es nicht das ich einfach auf ein Bodendenkmal rauf kann und alles ausgraben.
In Bayern gelten die gleichen gesetze wie in allen anderen 15 Bl auch undzwar das Sondeln verboten ist. Aber nicht das Suchen allein. Erst wenn ich meinen Spaten in den Boden eindringen lasse habe ich mich strafbar gemacht

Offline
(versteckt)
#16
28. Januar 2013, um 20:19:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dan Wesson

Hinzugefügt 28. Januar 2013, um 20:13:27 Uhr:

Also wenn ich es richtig verstanden habe ist es ein Unterschied ob ich an einem Denkmalgeschütztem Haus grabe oder auf dem freien Feld oder ist es da auch strafbar ?



Bevor du dich als Neuling in solch eine Diskussion rein hängst
würde ich dir empfehlen, hier im Forum die Rubrik "Rechtliches" zu studieren.

Gruß Charlie

Offline
(versteckt)
#17
28. Januar 2013, um 20:20:56 Uhr

Danke für die Info hier in NRW haben wir auch kein Schatzregal also kann ich auf nicht Denkmalgeschützten Gebieten loslaufen & losgraben

Offline
(versteckt)
#18
28. Januar 2013, um 20:27:45 Uhr

@Bayerwald sondler:
Denkmalschutzgesetze sind nur für denkmalgeschützte Bereiche?
Sorry, aber das ist totaler Quatsch.

@Dan Wesson:
Schatzregal hat was damit zu tun, wem ein Schatz gehört. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#19
28. Januar 2013, um 20:36:23 Uhr

Und warum ist das quatsch?

Offline
(versteckt)
#20
28. Januar 2013, um 20:38:45 Uhr

ohne grabungserlaubniss darfst du gar nicht los laufen ! die leute in nrw hier bei uns werden immer empfindlicher genüber sondlern ( positiv wie aber auch negativ) wald und wiese sind TABU !! äcker also nur mit grabungserlaubniss und dem einverständniss vom eigentümer !

Offline
(versteckt)
#21
28. Januar 2013, um 20:52:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Steppenwolf
ohne grabungserlaubniss darfst du gar nicht los laufen ! die leute in nrw hier bei uns werden immer empfindlicher genüber sondlern ( positiv wie aber auch negativ) wald und wiese sind TABU !! äcker also nur mit grabungserlaubniss und dem einverständniss vom eigentümer !

Ja ist richtig. Aber wenn du eine hast hast du auch kein freifahrtschein. Die grabgenehmigung richtet sich nur auf einen bereich. Entweder Wald oder Acker. Und da Wald nicht zu bekommen ist ( wegen der umwelt! kannst ja bäume kaputt treten  :Smiley ) bekommst du wenn dann nur Acker. Und wie du schon sagst dann musst du den Besitzer fragen. In Bayern bekommst du keine genehmigung mehr. Weil die Archälogen kein geld mehr haben und nicht mehr nachgraben können.

Offline
(versteckt)
#22
28. Januar 2013, um 21:23:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bayerwald Sondler
Und warum ist das quatsch?

Ich kann nur vermuten, warum du diese Aussage mit dem denkmalgeschützten Bereich gemacht hast.
Vielleicht verwechselst du "Suche auf Bodendenkmälern" mit "Suche nach Bodendenkmälern"?
Ist aber nur meine Vermutung.

Übrigens: die von Archäologen unerwünschte Waldsuche hat nichts mit den Bäumen zu tun (jedenfalls von Seiten der Archäologen).

Aber das würde zu weit führen, wenn ich alles erkläre. Über die meisten Sachen wurde im Bereich "Rechtliches" ausgiebig diskutiert.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#23
28. Januar 2013, um 21:32:19 Uhr

Ja kann sein das ich das verwechsle Smiley Aber jeder Sondler sucht ja nicht explizit nach Bodendenkmälern Smiley

Ich habe bisher keine Probleme gehabt. Wurde auch schon von der Polizei vom acker geholt. Ausser fund zeigen und ein kleinen Plausch über fussball kam nix weiter Lächelnd
Heißt jetzt nicht für die neulinge "Ach dann brauche ich mir keine sorgen machen".

Ich habe es nur so gehört mit dem Wald Oetti Smiley

Gut ende der Diskusion.

Und so was wie im Zeitungsartikel so was macht man nicht. Alles melden ihr braucht euch keine Sorgen machen. Und wenn ihr euch unsicher seid ruft dann gleich den Kampfmittelräumdienst an also nicht über die Polizei.

(versteckt)
#24
28. Januar 2013, um 21:43:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Steppenwolf
ohne grabungserlaubniss darfst du gar nicht los laufen !

bist schon richtiger Experte, was  Lächelnd

ach eigentlich ist mir gar nicht nach Comedy heute ! hab gerad gute 1000 Liter+ aus 2 durch Rohrbruch schön überfluteten Räumen geschöpft ......könnt gut bisschen Dampf ablassen !

bis dahin - ohne Grabungserlaubnis darf man nicht loslaufen, wenn direkt AUF denkmalgeschützten Flächen oder gezielt NACH Denkmälern gesucht werden soll ......bevor hier "irreführende" Aussagen gemacht werden , besser erst mal (egal welches) Denkmalschutzgesetz lesen !

Offline
(versteckt)
#25
28. Januar 2013, um 21:50:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bayerwald Sondler
In Bayern gelten die gleichen gesetze wie in allen anderen 15 Bl auch undzwar das Sondeln verboten ist. Aber nicht das Suchen allein. Erst wenn ich meinen Spaten in den Boden eindringen lasse habe ich mich strafbar gemacht


Bayern?

Aber da gibt es doch die...


UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR ALLE SONDLER IN BAYERN

Vom Bayerischen Forschungsministerium

"Außerhalb der bekannten BDs sei der Einsatz von Metalldetektoren - in Absprache mit dem Grundeigner - völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, dass im oberflächennahen Bereich nachzugraben - vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein BD schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin."


Quelle:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/nachrichten_presse/streitfall_sondenganger_in_bayern-t51274.0.html;msg475662#msg475662



Geschrieben von Zitat von Steppenwolf
ohne grabungserlaubniss darfst du gar nicht los laufen ! die leute in nrw hier bei uns werden immer empfindlicher genüber sondlern ( positiv wie aber auch negativ) wald und wiese sind TABU !! äcker also nur mit grabungserlaubniss und dem einverständniss vom eigentümer !


Die Leute in NRW (Darunter meine Kollegen und ich) halten sich an das Gesetz und suchen in Wäldern, auf Wiesen und auf Äckern nach nicht-Denkmälern ohne die Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden.
Diese ist nur erforderlich, wenn nach Denkmälern oder auf Denkmälern gesucht werden soll, Steppenwolf.
Von ca. 50 Bauern überall in NRW habe ich die Genehmigungen "auf Lebenszeit" erhalten, ein einziger wollte lieber selbst auf seinen Äckern suchen. Eine positive Quote, wie ich finde.
Sonstigen Ärger vermeidet man durch bestimmtes aber freundliches Auftreten. Man sollte schon etwas Mumm haben, und nicht vor jedem Spaziergänger etc weglaufen Grinsend
Äcker, Wälder, Wiesen bedürfen keiner Grabungserlaubnis vom Amt, da diese nicht benötigt wird, sondern einfach "lossuchen und losgraben", solange es keine geschützte Stelle ist.
Das OK des Eigentümers hole ich mir vorher, siehe 50 Bauern.

« Letzte Änderung: 28. Januar 2013, um 21:53:33 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#26
28. Januar 2013, um 22:17:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Bayern?

Aber da gibt es doch die...


UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR ALLE SONDLER IN BAYERN

Vom Bayerischen Forschungsministerium

"Außerhalb der bekannten BDs sei der Einsatz von Metalldetektoren - in Absprache mit dem Grundeigner - völlig legal. Grundsätzlich legal sei es auch, dass im oberflächennahen Bereich nachzugraben - vorausgesetzt, der Fund und seine Umstände lassen nicht auf ein BD schließen, deuten also nicht auf ein Grab oder auf Siedlungsspuren hin."


Quelle:
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/nachrichten_presse/streitfall_sondenganger_in_bayern-t51274.0.html;msg475662#msg475662




 Schockiert Das ist mir neu  Smiley Aber wieder was dazu gelernt  Zwinkernd
Gut mir ist es erlich gesagt völlig Bluna. Ich gehe in den Wald und gut ist. Die leute hier haben auch nix dagegen im gegenteil, sie geben einen noch gute tips wo was war  Zunge

Offline
(versteckt)
#27
29. Januar 2013, um 00:22:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bayerwald Sondler
...
Und so was wie im Zeitungsartikel so was macht man nicht. Alles melden ihr braucht euch keine Sorgen machen. Und wenn ihr euch unsicher seid ruft dann gleich den Kampfmittelräumdienst an also nicht über die Polizei.

Da kann ich Bayerwald Sondler nur Recht geben!
Das war ja auch der eigentliche Grund dieses Threads.
Der Kampfmittelräumdienst wird niemanden zur Kasse bitten, der Munitionsfunde macht und meldet.
Diese Aktion, die in dem Zeitungsartikel beschrieben wurde, war völlig unnötig und wirft ein schlechtes Licht auf die Sondler.

Gruß
Oetti1

Offline
(versteckt)
#28
09. März 2013, um 12:31:37 Uhr

Also es ist ja so , wenn du eine erlaubniss hast kann auch nichts schief gehen !! da bist du auf der sicheren seite ! du darfst (in nrw) nur auf nem acker suchen gehen und das nur wenn:

  • eine grabungserlaubniss hast
  • der eigentümer zugestimmt hat
so ist das auch kein problem wenn man kampfmittel findet. im wald hat der "normal" sondler eh nichts verloren (nrw) da bekommst du keine genemigung führ weil du ja was zerstören könntest was im zusammenhang mit bodendenkmählern zu tun haben könnte. brauch auch nicht diskutiert werden weil ich gerade mein lwl archiolodie war und meine sondelleidenschaft offiziell gemacht habe.

ich selber bin der meinung das auf den äckern genug zu finden ist, also warum im wald rumlaufen ?? zu erwähnen sei vieleicht noch das auch ein ehemaliger acker immer noch als ackerfläche gehandelt wird. also ist nicht nur acker ein acker, sondern es können durchaus auch brachflächen und jetzige wiesen als acker gelten die der bauer im frühjahr wieder umgräbt. so ist es unerlässlich mit der landwirtschft sich auseinander zu setzen.

summer sumarum sei gesagt, macht euer hobby offiziell denn dadurch entstehen für euch nur vorteile ! und wenn ihr was findet was 1945 vergessen worden ist und es große löcher machen kann, ist der anruf bei der hiesigen polizei eher was positives denn ihr handelt ja im auftrag für "euer land"


grüße an alle und allzeit gute funde

sascha

(versteckt)
#29
09. März 2013, um 20:33:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Steppenwolf
Also es ist ja so , wenn du eine erlaubniss hast kann auch nichts schief gehen !! da bist du auf der sicheren seite ! du darfst (in nrw) nur auf nem acker suchen gehen und das nur wenn:

  • eine grabungserlaubniss hast
  • der eigentümer zugestimmt hat
so ist das auch kein problem wenn man kampfmittel findet. im wald hat der "normal" sondler eh nichts verloren (nrw) da bekommst du keine genemigung führ weil du ja was zerstören könntest was im zusammenhang mit bodendenkmählern zu tun haben könnte. brauch auch nicht diskutiert werden weil ich gerade mein lwl archiolodie war und meine sondelleidenschaft offiziell gemacht habe.

ich selber bin der meinung das auf den äckern genug zu finden ist, also warum im wald rumlaufen ?? zu erwähnen sei vieleicht noch das auch ein ehemaliger acker immer noch als ackerfläche gehandelt wird. also ist nicht nur acker ein acker, sondern es können durchaus auch brachflächen und jetzige wiesen als acker gelten die der bauer im frühjahr wieder umgräbt. so ist es unerlässlich mit der landwirtschft sich auseinander zu setzen.

summer sumarum sei gesagt, macht euer hobby offiziell denn dadurch entstehen für euch nur vorteile ! und wenn ihr was findet was 1945 vergessen worden ist und es große löcher machen kann, ist der anruf bei der hiesigen polizei eher was positives denn ihr handelt ja im auftrag für "euer land"


grüße an alle und allzeit gute funde

sascha

yup, mehr als 1 Monat seit letzten Beitrag vergangen und Steppentroll sieht sich veranlasst mal wieder Schwachsinn zu schreiben    Platt
ich werd diesen Rotz jetzt nicht groß kommentieren, da mir gar nicht einfallen würde wo ich da zuerst ansetzen sollte und überhaupt, don't feed the trolls   Belehren

wer sich von solch Schwachsinn wirklich manipulieren lassen will, soll mal gern zum Amt latschen und sowieso auch aus den Wäldern raus bleiben ......die sind nämlich alle voller BOMBEN und wenn man keine Genehmigung hat, fliegt man beim Auffinden entweder sofort in die Luft, oder wird bei Meldung von BOMBE erschossen !!!
am besten wäre, wenn zumindest die Hirnis sich ganz abschrecken lassen würden - bleibt mehr für uns Sondengänger übrig und die "archioldie"-trolle sind auch Stück zufriedener   Küsschen

Seiten:  Prev 1 2 3 4
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor