@ christian
ich seh da schwarz mehr nicht!

hab mal 2 min investiert und die agb´s mal überflogen!!!
4. Der Mieter darf während der Fahrt
nicht unter Alkoholeinfluss oder sonstiger die Fahrtauglichkeit beeinflussender Mittel stehen.
ein paar viele zeilen weiter =
V Kündigung
Der Vermieter bzw. der von ihm beauftragte Tourenleiter ist berechtigt, den Vertrag sofort fristlos zu kündigen und die unverzügliche Herausgabe des Fahrzeugs zu verlangen, wenn der Mieter den Anweisungen des Tourenleiters nicht Folge leistet, hartnäckig gegen Verkehrsbestimmungen verstößt,
während der Fahrt übermäßig Alkohol zu sich nimmt oder sich generell als unfähig zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.
einerseits wird allehol verboten und ein paar zeilen weiter wird es erlaubt wenns nicht übermäßig ist, nur was ist übermäßig und was soll das für ein vertrag oder AGBs sein?
ein kindergarten den jeder rechtsanwalt in zwei minuten am galgen hat!

solche leute sollten lieber brötchen backen das ist auf dauer gesünder und schadet den kunden am ende nicht...
was machen die wenn ein kunde auf einen zünder einer 5 tonnen bombe schlägt? muss man vorher wie im krankenhaus seinen tod durch unfall mit einkalkulieren und auch unterschreiben, gibt es versicherungen gegen tod unfall etc. etc.
war nur ein kleiner auszug warum ich da schwarz sehe!
coinwhisper