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 Materialfehler beim Macro Racer!

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Avatar  Materialfehler beim Macro Racer!  (Gelesen 6616 mal) 0
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#15
02. April 2015, um 10:07:21 Uhr

ja,xxxxxxx Ist sehr Kulant,da können sich so manche Deutsche Händler eine Scheibe abschneiden

« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 09:16:00 Uhr von (versteckt) »

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#16
02. April 2015, um 10:16:10 Uhr

Na,
ich denke wir haben auch den ein oder anderen kulanten Händler in Deutschland.

Gruß Cat


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#17
02. April 2015, um 10:16:33 Uhr

Das kann ich auch einfach so behaupten wenn ich Händler bin.

Kann mir nicht vorstellen das die auf der Spule sitzen bleiben, gerade wenn der Detektor erst neu auf dem Markt ist. 

Ist auch eine Art um mehr Kunden zu gewinnen, Kullanz erzählt man ja gerne rum....

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#18
02. April 2015, um 10:22:04 Uhr

Aber eigentlich ist das ne Frechheit, die Spule von der Gewährleistung auszuschließen, geht's noch? Down

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#19
02. April 2015, um 10:24:18 Uhr

wenn bei XP was bricht gibt es auch keine Gewährleistung

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#20
02. April 2015, um 10:45:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Aber eigentlich ist das ne Frechheit, die Spule von der Gewährleistung auszuschließen, geht's noch? Down

Sehe ich genau so und zwar unabhängig von Hersteller/Verkäufer Super 

Wäre interessant ob das tatsächlich rechtskonform ist.

Gruß bennik

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#21
02. April 2015, um 10:56:01 Uhr

Hab ich mir im Stillen auch gedacht, ob das überhaupt rechtskonform ist Grübeln

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
02. April 2015, um 10:59:06 Uhr

So jetzt hab´ ich nochmals Post bekommen:

..... Ergänzung zu erstem Schreiben ... neue Spule (mit Spulenschutz) kommt natürlich gratis zu Ihnen - Versandkosten für Rücksendung werden auch von uns übernommen -

 also nicht unfrei sondern unbedingt freigemacht an uns zurück senden und Versandkostenauslagen bitte mitteilen !


Vielleicht habe ich mit der neuen Spule mehr Glück  - aber eines steht fest: Materialfehler mag es geben - aber dann sollte auch der Handel ein Einsehen haben und dementsprechend reagieren.
(In meinem Fall: Vorbildlich!)
-klaus-


« Letzte Änderung: 06. April 2015, um 09:14:19 Uhr von (versteckt) »

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#23
02. April 2015, um 11:11:25 Uhr

wenn ein Mangel vorliegt hast du Anspruch auf Beseitigung
leider muss man das aber richtig begründen Notfalls einen Sachverständigen dazu rufen.

macht aber bei geringwertigen Gütern oft keinen Sinn vom Aufwand

wie auch immer neue Spule ist unterwegs, evtl sollte du mal bei den technischen Daten im Handbuch schauen für welchen Temperaturbereich und Luftfeuchtigkeit das Gerät zugelassen ist - steht das überhaupt da?

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#24
02. April 2015, um 12:18:49 Uhr

Thema Gewährleistung und Sachmängelhaftung in Deutschland:

Nehmen wir mal an Fritzchen kauft eine super Fernbedienung. Schön Bunt und sieht klasse aus, aber leider mit Knöpfen aus gepresstem Kuhdung..

Fall eins:
Der Verkäufer schreibt: Die knöpfe sind aus Sch.... und halten höchstens eine Woche -> Fritzchen Wusste aus was er sich einlässt und fertig. Hier kann dem Blödmann keiner mehr helfen.

Fall zwei:
Sollte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf die Knöpfe zerbröseln, ist der VERkäufer in der Beweispflicht. Das bedeutet ER muss beweisen das Fritzchen das Ding unsachgemäß behandelt hat (Mit dem Hammer draufgehauen). Ansonsten muss man davon ausgehen, dass das Produkt bereits bei Kauf mangelhaft war.
Da hier der Aufwand in keinem Verhältnis zu den... vielleicht 60-70 Euro steht, für die ein Händler das Gerät einkauft, kann man im Allgemeinen sagen:

Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf geht das Ding kaputt -> z.B. Anspruch auf Nachbesserung. (D.h. Der Verkäufer darf erstmal versuchen "dem Gerät" zu reparieren. Wird Fritzchens Fernbedienung 2 mal Nachgebessert und es besteht weiterhin das bemängelte Probelm, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten, bekommt also sein Geld zurück.

Aber Achtung: Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweispflicht um! Bedeutet: AB 6 Monate hat Fritzchen das gleiche Problem wie vorher der Händler.

Der Händler kann den Gewährleistungsanspruch von Fritzchen NICHT einschränken. Sollte er das dennoch tun, ist das hinfällig, auch wenn F. es unterschrieben hat! Warum? Eine Abmachung die "gegen geltendes Recht" verstößt wird automatisch unwirksam.... Von der GARANTIE kann man das aber natürlich ausschließen, denn dies ist eine Freiwillige Leistung des Verkäufers/ Herstellers des Produktes.

Ps.: Sollte Fritzchen Österreicher sein, kann er sich freuen denn das östereichische Gewährleistungsrecht ist noch etwas kundenfreundlicher als das Deutsche.

______________________________________________________________________________________________________

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen.

« Letzte Änderung: 02. April 2015, um 12:22:55 Uhr von (versteckt) »

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#25
02. April 2015, um 13:27:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Aber eigentlich ist das ne Frechheit, die Spule von der Gewährleistung auszuschließen, geht's noch? Down
Selbstverständlich kann man das ausschließen;und rechtskonform ist das sogar auch noch...
Eine Spule ist nämlich ein mechanisch belastetes Verschleißteil--geh doch mal mit deinem Auto zum Händler und beschwere dich,daß die Reifen abgefahren sind.

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#26
02. April 2015, um 13:34:00 Uhr

 Grübeln Das sehe ich  doch etwas anders

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#27
02. April 2015, um 14:10:04 Uhr

Von der Gewährleistung kann gar nix ausgeschlossen werden, denn die ist BGB 2 Jahre.
Die Garnatie ist freiwillig und von der kann alles ausgeschlossen werden.

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#28
02. April 2015, um 15:18:28 Uhr

Gut,Formulierungsfehler...
Niemand wird ein Bauteil auf Garantieforderung tauschen,welches man ebenso und nicht nachweisbar durch schlichte Grobmotorik beschädigen kann.
Wenn mir mein nagelneues Ei-fohn runterfällt,kann ich nicht darauf pochen,daß das Display aufgrund zu schwachen Materials gebrochen ist.
Da kann der "Geschädigte" rauf und runter hüpfen--is halt so.

Und wenn sich der Händler auf Kulanzwandlung einläßt,gilt auch hier: "Wie man in den Wald hineinruft..."
Klar,werden dann manche Kunden kreativ:"Das ist mein Recht/steht mir zu/ich hab nen Anwalt/mein großer Bruder verhaut dich!".
Das ändert aber nichts an der Rechtslage.

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#29
02. April 2015, um 16:00:32 Uhr

"Der Kunde ist König" gilt wohl heutzutage nicht mehr, eher der Kunde ist der Arsch.


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