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 Gründung des terra explorare e.V.

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Avatar  Gründung des terra explorare e.V.  (Gelesen 25225 mal) 0
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(versteckt)
#270
09. Februar 2012, um 21:44:04 Uhr

Schrotty

Familie  =  Parasit auf der Erde

Jetzt hör ich aber wieder auf sonst gibts wieder Ärger.

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(versteckt)
#271
09. Februar 2012, um 21:49:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sonne
Schrotty
mein beileid an deine Familie.


siehe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.schrott.de/schrott/preise







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#272
09. Februar 2012, um 22:07:22 Uhr

Sonne,hör doch mal auf mit deinen privaten Querelein, lass uns hier etwas ausarbeiten und wenn Du das nicht magst  dann klingt Dich aus diesen thema aus, OK Huch

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(versteckt)
#273
09. Februar 2012, um 22:20:31 Uhr

@Sonne
Bitte beim Thema bleiben, Provokation ist hier keine Hilfe!!!
(und auch Mitleid gehört hier nicht her, Du bist nicht alleine mit sowas)

Meiner Meinung nach hilft ein Verein auch Interessen zu wecken, bedeutet
mit öffentlicher Arbeit gewinnt man Mitglieder, hat ja jeder mal klein
angefangen, auch ist dies eine gute Werbung dann für uns und für einen
Verein der nach guter Überlegung gegründet werden könnte.
Und so wie die Meinungen hier im Bord vertreten werden haben wir eine gute
Chance einen Anfang zu machen, ich sag's nochmal "Wer nicht wagt der nicht gewinnt"

Hinzugefügt 09. Februar 2012, um 22:27:57 Uhr:

Zahlen für Mitglieder sind wie Prognosen ,nicht zu errechnen....

« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, um 22:27:57 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#274
09. Februar 2012, um 22:29:03 Uhr

Kalle 79

ich bin doch für einen Verein nur nicht unter solchen Umständen aber nicht weiter schlimm.

Mitleid ist mir zu ekel und von mir ganz sicher nicht gewollt.



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#275
09. Februar 2012, um 22:45:48 Uhr

Auf die Anzahl der Mitglieder kommt es gar nicht an - eher auf die Struktur und die Qualität der Spitze.
Sog. "korrespondierende Mitglieder" - ohne Mitgliedschasft im Vereinssinne und den Apparat nicht aufblähend - kann es nicht genug geben, die den Verein unterstützen.

Der vereinsrechtlichen Mitglieder  - in der Gesamtheit Organ des Vereines - bedarf es gar nicht so vieler, ist mit enor ressourcenfressender Energie verbunden, wie...
...Beiträge eintreiben,
...Anschreiben wg. Einberufung Mitgliederversammlung (jährlich) usw.
Den Verein finanziell für seine Aufgabenunterstützen kann und sollte man auch ohne Mitgliedschaft.

Stellt Euch vor, das Detektorenforum wäre ein Verein, bestünde aus Usern, die alle Mitglied sind - das Hick-Hack und die vielzahl der Meinungen würden einer gezielt konstruktiven Tätigkeit, die auf das Wesentliche bezogen sein sollte, stark hemmen, weil sonst ein jeer beim Süppchen mitkochen möchte.

Die Vereinsqualität und der Erfolg des Vereinszweckes hängt nicht (alleine) von der Mitglieder-Anzahl ab.

Sieben Gründungsmitglieder und ca. 20 "Anpacker" dazu mit konstruktiven Ideen, eine gute Web-Präsenz und der Laden läuft schon.
Die weiterführenden Diskussionen könnteman weiterhin dem Forum überlassen.

Gruß

masterTHief

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(versteckt)
#276
09. Februar 2012, um 22:52:39 Uhr

 atterweiper
 
Bürger
 
 
Aktivität 56%
Beiträge: 56
Empfehlungen: 0
61.00 Denare
Zeige Inventar 
 

 
euro ACE und G2


   Re: Gründung eines SG Dachverband
« Antworten #264: Heute um 20:09:31 »
   

--------------------------------------------------------------------------------

Also ich würde sagen mal eine Liste machen und 1Woche abwarten wieviel sich eintragen.
Dann würde ich vorschlagen diejenigen die sich länger als drei Monate nicht Einloggen einfach zu löschen auser es sei denn es wird eine Längere abwesenheit aus welchen Gründen auch immer angezeigt 


was soll das mit der eintragerei , und wer nicht innerhalb 3 monaten sich einloggt einfach löschen sach mal tikkerst du noch oder wer bist den du

« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, um 22:54:17 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#277
09. Februar 2012, um 23:01:10 Uhr




Als Stimm gebendes zahlendes Mitglied trete ich gerne bei, da könnt Ihr auf mich zählen.

Gruß
Micha

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(versteckt)
#278
09. Februar 2012, um 23:22:52 Uhr

@masterTHief
Stimmt schon, aber ein Verein hat "treibende Pferde" und einen Kopf der die Struktur vorgiebt.
Es muß natürlich auch eine Gegenleistung geben  in diesem Spektrum, auch mit den vorgeschlagenen Ideen, somit
lassen sich Dinge erreichen die kein Einzelner könnte.
Finanziell ist es immer möglich einen Verein zu unterstützen aber auch, muß ein jeder die Möglichkeit
haben einen humanen Monatsbeitrag leisten zu können.
mögl

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(versteckt)
#279
10. Februar 2012, um 06:01:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief
Auf die Anzahl der Mitglieder kommt es gar nicht an - eher auf die Struktur und die Qualität ...
Geschrieben von Zitat von masterthief
Sieben Gründungsmitglieder und ... "Anpacker" dazu mit konstruktiven Ideen, eine gute Web-Präsenz und der Laden läuft schon.
So ist es.

Leute, hört auf, Euch an Menschen, die nicht gleich voll mitziehen, zu ergötzen.

Macht Euer Ding! Es geht nicht um die, die nicht mitmachen. Sondern um Euch (uns), die eine Lobby zu einem schlagkräftigen Verein zusammenführen wollen.

Weitermachen!

 Reiter


Geschrieben von Zitat von masterthief
@ jacobsen10 & all

Natürlich bin ich als einer der stärksten Gegner des Schatzregales dabei!
Generall gegen das Schatzregal zu plädieren halte ich für den geringsten gemeinsamen Nenner unserer Zunft - und keinen Schritt zurück!

masterTHief
Allerdings sehe ich das für mich anders. Ich bin nicht gegen das Schatzregal als Regelwerk an sich, welches das hoheitliche Recht für sich in Anspruch nimmt, Dinge von öffentlichem, weil historischen Interesse, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das sollte nach meinem Empfinden so bleiben.

Nur hätte ich schon gerne ein verbrieftes Recht, dass es legal ist, nach allem was dieses Gesetz gar nicht betrifft (und das ist der wesentlich grössere Teil unserer Funde), nach Auslobung des Sondelgeländeeigners (ähnlich bayerischer Machart) dann auch mein Eigentum werden kann.

Auf meinen älteren Einwand, dass nirgendwo in einem der "Schatzregale" der Länder und Stadtstaaten explicit steht, dass das Sondeln verboten ist, kam bis dato kein Widerspruch.

De jure können Funde also beschlagnahmt werden. De facto ist mir das zum Beispiel noch nicht passiert. Und ich kenne einige Sondler, bei denen es auch so ist. Ich gehe davon aus, dass so einige hier mit diesem Status Quo leben können, und also ist das Interesse eben nicht so vehement, wie einige hier im Thread vielleicht erwartet haben.

Also so ein Superding wie eine "Himmelsscheibe Ver. 2" (um mal das Kaliber zu benennen, um was es geht), gehört nicht in eine finanziell gut ausgestattete Privatsammlung. Sondern wissenschaftlich ausgewertet und ausgestellt!

Aber Wayne meine Kronkorken, Musketenkugeln, Rentenpfennige, Scheidemünzen, Schnallenfragmente, Alukügelchen, Patronenhülsen, Hufnägel, Saatgutplomben und vieles, vieles mehr.

Der rote Teil, ist der, den ich gerne legalisiert hätte. Wenn das eine der Intentionen des Clubs wäre, dann bin ich mindestens im Herzen schon mal mit von der Partie...

Gruss,
schlesier

« Letzte Änderung: 10. Februar 2012, um 06:45:53 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#280
10. Februar 2012, um 07:59:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schlesier

Allerdings sehe ich das für mich anders. Ich bin nicht gegen das Schatzregal als Regelwerk an sich, welches das hoheitliche Recht für sich in Anspruch nimmt, Dinge von öffentlichem, weil historischen Interesse, der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das sollte nach meinem Empfinden so bleiben.


Falsch!
Ds Schatzregal nimmt nicht in Anspruch, irgendetwas der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen (das können die Länder auch nach Erwerb vom Eigentümer oder wenn der Eigentümer es dem Hoheitsträger schenkt), sondern regelt ausschließlich die Eigentumsverhältnisse an Bodendenkmälern (zu denen auch die Schätze im Sinne des $ 984 BGB gehören, die dem Boden entzogen werden).

Schatzregal regelt ausschließlich das Eigentum:
ohne Schatzregal: zugunsten Grundeigner und Entdecker,
mit Schatzregal: zugunsten des Staates.

Was bisher als Eigentum des Bürgers galt, soll durch das Schatzregal Eigentum des Staates werden!
Wer für das Schatzregal plädiert, sprich sich für eine "kalte Enteignung" durch den Staat aus.

Da gibts nichts zu beschönigen, davon können auch nicht irgendwelche Absichtserklärungen (wie eventuell in Ausicht gestellte Ablieferprämien oder ähnliches Beiwerk) ablenken.
Und seine Absichten (auch wenn sie im Gesetz genannt sind) umzusetzen muß niemand solange er nicht gesetzlich verpflichtet ist.

Geschrieben von Zitat von Schlesier


Nur hätte ich schon gerne ein verbrieftes Recht, dass es legal ist, nach allem was dieses Gesetz gar nicht betrifft (und das ist der wesentlich grössere Teil unserer Funde), nach Auslobung des Sondelgeländeeigners (ähnlich bayerischer Machart) dann auch mein Eigentum werden kann.


Das verbriefte Recht hast Du doch schon durch das BGB - gerade das bisher auch verbriefte Recht an Eigentum am Schatz ($984 BGB) soll doch mittels Schatzregal ausgehebelt werden!

Alles, was kein Schatz ist, gehört zu den verlorenen Gegenständen
(den Müll mit seinem aufgegebenem Eigentum lasse ich jetzt mal außen vor, daran ist kein Sondler, erst recht  nicht der Staat intertessiert).
Finderlohn durch den Eigentümer, darüberhinaus Eigentumszuweisung an den Finder, falls sich fristgerecht kein Eigentümer meldet, sind doch im BGB geregelt.

Du darfst legal nach verlorenen Gegenständen suchen um diese dem Eigentümer zuzuführen oder sogar das Eigentum daran selbst zu erlangen.

Kein Denkmalschutzgesetz - ob mit oder ohne integriertes Schatzregal - verbietet die Suche nach verlorenen Gegenständen oder deklariert eine solche als illegal.
Man darf nur nicht gezielt nach Bodendenkmälern suchen.

Dieser Forderung von Dir bedarf es eigentlich doch gar nicht.

Daher auch:

Geschrieben von Zitat von Schlesier

Auf meinen älteren Einwand, dass nirgendwo in einem der "Schatzregale" der Länder und Stadtstaaten explicit steht, dass das Sondeln verboten ist, kam bis dato kein Widerspruch.


Widerspruch darf man ja auch nicht erwarten.
Das darf in den Denkmalschutzgesetzen "so" auch gar nicht stehen.
Da steht bestenfalls (aus Denkmalschutzkreisen betrachtet), daß "das Suchen nach Bodendenkmälern(!)! auch mittels Sonde verboten ist.
Das Sondeln ansich - wonach auch immer - kann kein Denkmalschutzgesetz verbieten.

Es geht im Grunde darum, ob hinsichtlich beweglicher Bodendenkmäler (so auch Schätze aus dem Boden) der Bürger enteignet werden soll mittels Schatzregal.

Stellt Euch vor, der Staat meinte, auch an Baudenkmälern ausschließlich (zum Erhalt des Denkmales) das Eigentum zu erhalten und alle Baudenkmäler per Gesetz in Staatseigentum zu überführen....
...die Grundstückseigner würden Sturm laufen.

Aber bei beweglichen Gegenständen - die ja keine Immobilien sind - ist die Sache anscheinend ja ganz einfach.
Warum werden solche Gesetzesänderungen denn still und klammheimlich hinter den Kulissen vorbereitet, wenn doch anständige Gründe vorhanden sein sollen und keine unmoralische Abzocke damit verbunden ist?

Das Schatzregal ist ein rein finanzielles Instrument, das Geldausgaben für den Ankauf einsparen soll - mit atatsächlichem Denkmalschutz hat das nichts zu tun!

Es wirkt ins Gegenteil, denn je wertvoller ein Fund ist, je stärker wird die Hemmschwelle zur Unterschlagung sinken und gerade diese doch besonders erhaltungswürdigen (weil ja auch nicht nur wissenschaftlich wertvolle!) Filet-Stückchen verschwinden im Untergrund auf Nimmerwiedersehen - nicht nur für die Allgemeinheit sondern auch für die Amtsarchäologie!

Nachdenken!

Gruß

Rudolf (masterhief) Patzwaldt

Offline
(versteckt)
#281
10. Februar 2012, um 09:15:48 Uhr

Moin Rudolf,

schaue Dir mal das neue DSchG von SH an, da steht sinn gemäß, dass Du für die Verwendung eines Gerätes, das geeignet ist damit archäologische BD aufzufinden eine NFG benötigst. Über den Zweck der Suche steht da nichts mehr. Das ist die Reaktion wohl darauf, dass SG als Schutzbehauptung angeben, nach WK II zu suchen.

Realistisch gesehen denke ich allerdings nicht, dass wir in der Lage sein werden das SR abzuschaffen, aber wenn schon ein SR, dann mit glasklaren und somit auch einklagbaren Regaln, welche Funde unter ein SR fallen z. B. nur herausragende Funde und dass diese Funde dann auch zu 50% des Verkehrswertes entschädigt werden und dass die festlegung des Verkehrswertes von einer unabhängigen Kommission erfolgt und das dieser Prozess in einem festgelegten Zeitrahmen zu erfolgen hat mit der Folge, dass ein Fund, wenn der Zeitrahmen nicht eingehalten wird voll dem § 984 BGB unterliegt.

Ich bin auch für den Weg der zwei Gewindigkeiten. Verbandsgründug durchziehen mit denen, die das wollen und allen anderen steht es frei später dem Verband beizutreten oder ihn finanziell zu unterstützen.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#282
10. Februar 2012, um 09:31:16 Uhr

Ich versuche -grade zu verstehen warum nach all den Monaten wo es immer wieder zu -Unstimmigkeiten mit den Regeln des SR und versuch uns alle in Abhängigkeit des LDA zu treiben  und bei Widerstände immer wieder die rede von Verbände und sonstige Bildung ist,aber noch keiner mal auf die Idee gekommen ist das ganze SR ´Gesetz vor Gericht zu bearbeiten!? Das verstehe ich net.Gab es keine Ansätze  Gerichtlich vorzugehen,oder ist es eine Kostenfrage,wir haben doch öfters hier einige die  vor Gericht stehen im klinch mit dem LDA ist da auf breiter Ebene nichts zu machen!? Nennt mich naiv,aber sorry bei all den ganzen Diskussionen verlieren wir bald den Anschluss,dann ist es wie es die LDA´r sich wünschen .Alle "Schäfchen" schön im Gehege und niemand mukkt. warum auch ,sind doch alle zufrieden,die die bockig waren hat man durch Repressalien vergrault oder noch schlimmer in die Illegalität gedrängt!  So Nicht
Meine Meinung

Offline
(versteckt)
#283
10. Februar 2012, um 09:33:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke

Ich bin auch für den Weg der zwei Gewindigkeiten. Verbandsgründug durchziehen mit denen, die das wollen und allen anderen steht es frei später dem Verband beizutreten oder ihn finanziell zu unterstützen.


Gut gebrüllt Löwe, ich bin dabei Zwinkernd.

Jürgen

Offline
(versteckt)
#284
10. Februar 2012, um 09:41:14 Uhr

Geschrieben von Zitat von Asterix
Ich versuche -grade zu verstehen warum nach all den Monaten wo es immer wieder zu -Unstimmigkeiten mit den Regeln des SR und versuch uns alle in Abhängigkeit des LDA zu treiben  und bei Widerstände immer wieder die rede von Verbände und sonstige Bildung ist,aber noch keiner mal auf die Idee gekommen ist das ganze SR ´Gesetz vor Gericht zu bearbeiten!? Das verstehe ich net.Gab es keine Ansätze  Gerichtlich vorzugehen,oder ist es eine Kostenfrage,wir haben doch öfters hier einige die  vor Gericht stehen im klinch mit dem LDA ist da auf breiter Ebene nichts zu machen!? Nennt mich naiv,aber sorry bei all den ganzen Diskussionen verlieren wir bald den Anschluss,dann ist es wie es die LDA´r sich wünschen .Alle "Schäfchen" schön im Gehege und niemand mukkt. warum auch ,sind doch alle zufrieden,die die bockig waren hat man durch Repressalien vergrault oder noch schlimmer in die Illegalität gedrängt!  So Nicht
Meine Meinung

Moin,

wir müssen alle 14 SR vor das jeweilige Verfassungsgericht ziehen, bzw. eines nach dem anderen und bis vor das BVerfG oder bis vor den EGH. Wer soll das bezahlen.

Das ist aber nur der erste Teil der Aufgabe. Als Anlass brauchst Du einen Schatzfund, der in einem SR-Land gemeldet wird und mit dem kann man dann durch die INstanzen ziehen.

Wir wollen das in Hessen auch machen. Der erste Schatzfund nach Einführung des SR ist auch schon gefunden worden, aber der Entdecker will den Schatz nicht melden und er hat auch keine Lust, er ist ja dann der Kläger, sich jahrelang mit den Gerichten zu streiten.

Deshalb geht eben nur der politische Weg.

Viele Grüße

Walter

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