@ Walter Franke:
Vielleicht trage ich jetzt Eulen nach Athen (dann bitte nicht böse sein), aber viele Modalitäten, die Grundlagen eines Vereins, sind im Vereinsrecht quasi vorgegeben. ZB Fristen für Einladungen zu Versammlungen oder Änderungen von Tagesordnungen, Satzungsänderungen etc.
Es empfiehlt sich da eine bereits "gelebte" Satzung zu adaptieren und auf die eigenen Bedürfnisse anzupassen.
Die Satzung sollte auf jeden Fall hinterher von einem Anwalt, der sich im Vereinsrecht auskennt, durchgesehen werden. Sicher ist sicher, sonst kommt hinterher mal irgend ein Streithansel und kippt im nachhinein wichtige Beschlüsse.
Das Vereinsrecht ist ein dicker Ordner, fast wichtiger können die Kommentare dazu sein. Dieser Ordner ist noch dicker.
Der Anwalt zum "Absegnen lassen" lohnt sich also.
Und für die Formulierung des Vereinszweckes wünsche ich Euch ein gutes Händchen
