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 hatte hier eigentlich schon mal jemand richtig Ärger ?

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Avatar  hatte hier eigentlich schon mal jemand richtig Ärger ?  (Gelesen 8362 mal) 0
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#45
10. Januar 2013, um 08:15:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Die, die richtig Ärger bekommen haben, werden wohl kaum noch dem Hobby fröhnen und hier lesen (geschweige denn schreiben).

Gruß
Oetti1


Oder sie lesen mit! Sind fleißig noch im "Geschäft" und lachen sich ins Fäustchen ... weil iwo müssen ja die 250.000 € herkommen die sie abbezahlen müsse, natürlich wird dann nur auf Spielplätzen und Stränden gesucht  
 Cool Grinsend
 
 

@ Walther
HDSchG § 27 Abs 8 (4)

§ 27 Bußgeldbestimmungen
8.einer Nutzungsbeschränkung nach § 23 Abs. 1 zuwiderhandelt.

[§ 23 Nutzungsbeschränkungen(1) Die oberste Denkmalschutzbehörde kann die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils beschränken, in dem sich Bodendenkmäler von wissenschaftlicher oder geschichtlicher Bedeutung befinden. Berechtigter ist das Land, vertreten durch die Denkmalfachbehörde.]


(4) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1. Nr. 1 begangen worden, so können die zur Vorbereitung oder Begehung gebrauchten oder bestimmten Gegenstände eingezogen werden. § 19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

Das wäre dann der Spaten Smiley


Weil Detektoren sind immernoch erlaubt Zwinkernd 


Grüße Smiley

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(versteckt)
#46
10. Januar 2013, um 09:55:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bleigeschoss

Oder sie lesen mit! Sind fleißig noch im "Geschäft" und lachen sich ins Fäustchen ... weil iwo müssen ja die 250.000 € herkommen die sie abbezahlen müsse, natürlich wird dann nur auf Spielplätzen und Stränden gesucht  
 Cool Grinsend
 
 

@ Walther
HDSchG § 27 Abs 8 (4)

§ 27 Bußgeldbestimmungen
8.einer Nutzungsbeschränkung nach § 23 Abs. 1 zuwiderhandelt.

[§ 23 Nutzungsbeschränkungen(1) Die oberste Denkmalschutzbehörde kann die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils beschränken, in dem sich Bodendenkmäler von wissenschaftlicher oder geschichtlicher Bedeutung befinden. Berechtigter ist das Land, vertreten durch die Denkmalfachbehörde.]


(4) Ist eine Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1. Nr. 1 begangen worden, so können die zur Vorbereitung oder Begehung gebrauchten oder bestimmten Gegenstände eingezogen werden. § 19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

Das wäre dann der Spaten Smiley


Weil Detektoren sind immernoch erlaubt Zwinkernd  


Grüße Smiley

Verstehe ich nicht ...in deinem Auszug steht doch sogar zur Vorbereitung und Begehung ...dann wäre sogar der Computer weg, wenn darauf z.b. Kartenmaterial zu der Fläche findet...also auch der Detektor....

« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, um 09:57:13 Uhr von (versteckt) »

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#47
10. Januar 2013, um 11:34:37 Uhr

Ich hatte auch schon mal richtigen Ärger mit meiner Frau, weil ich die Uhrzeit vergessen hatte.
Da ich mich nur im unmittelbarem Umkreis meiner ländlichen Region bewege, kann es keinen Stress geben. Inzwischen kennen mich die Leute und haben sich längst dran gewöhnt, dass ich ab und an einmal meinen Detektor über die Flächen wedele.
Grüße
Jürgen

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#48
10. Januar 2013, um 11:40:56 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Verstehe ich nicht ...in deinem Auszug steht doch sogar zur Vorbereitung und Begehung ...dann wäre sogar der Computer weg, wenn darauf z.b. Kartenmaterial zu der Fläche findet...also auch der Detektor....




..

Das ist mir schon bewusst Lächelnd ich wollte nur nicht meine meinung ändern  Weise

In den meisten Fällen wird das Verfahren ja anscheind eh eingestellt und man bekommt alles wieder zurrück ! ...






« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, um 11:43:02 Uhr von (versteckt) »

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#49
10. Januar 2013, um 11:42:34 Uhr

Also ich suche seit ca. 20 Jahren (seit ca. 4 Jahren wieder aktiver) und habe in letzter Zeit nur positive Erfahrungen gemacht. Das Interesse der Passanten ist natürlich da und wenn man ihnen in aller Ruhe erklärt was man macht wünschen die meisten „viel Glück“. Trotzdem habe ich (auch wenn es kein Freibrief ist) ein Gewerbe angemeldet. „Suchen und Bergen von verlorenen Schätzen“.
Da hat man auf jeden Fall schon mal ein offizielles Dokument in der Hand. Ob es zum Schluss etwas bringt ist eine andere Sache. Ich hab es auf jeden Fall! Kann ja ein Kumpel etwas verloren haben und ich suche es. (Auftragssuche). Desweiteren bin ich in allen ortsansässigen Geschichtsvereinen, da kann man immer noch sagen: „ich nehme es mit in den Verein zur Bestimmung“ (Heimatkunde).
Trotz allem versucht man immer im Verborgenen zu suchen. Ist nun mal so.
P.S. Eine NFG habe ich allerdings immer noch nicht.
Gruß aus Nordhessen.


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#50
10. Januar 2013, um 13:43:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Bleigeschoss

In den meisten Fällen wird das Verfahren ja anscheind eh eingestellt und man bekommt alles wieder zurrück ! ...

Moin,

die beiden hatten einen der drei RA, die sich mit der Materie auskennen UND beiden konnte letztlich kein Verst. gg. das HSchG nachgewiesen werden, trotzdem hatten sie 2 Jahre Ärger am Hals. Der Pilzsucher aus RP hatte irgendeinen RA. Bei den anderen waren die Maßnahmen berechtigt.

Viele Grüße

Walter

Hinzugefügt 10. Januar 2013, um 13:46:17 Uhr:

Geschrieben von Zitat von gl-1000
P.S. Eine NFG habe ich allerdings immer noch nicht.
Gruß aus Nordhessen.


Moin,

verstehe ich nicht, gerade in Hessen ist es doch ganz einfach eine NFG zu bekommen.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, um 13:46:17 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#51
10. Januar 2013, um 14:17:35 Uhr

Das mag sein, aber (hört sich jetzt blöd an) die Zeit ist mein Problem. Anscheinend muß man mehrere Kurse am Wochenende belegen. Das ist für mich der Hauptgrund.
Sollte es einfacher gehen mach ich das sofort.

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#52
10. Januar 2013, um 14:31:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Da ich mich nur im unmittelbarem Umkreis meiner ländlichen Region bewege, kann es keinen Stress geben.

So halte ich es eigentlich auch. Rund ums Dorf gibt's genug Flächen, die Landwirte kennen mich (und schütteln immer noch den Kopf, "der soll lieber ebbs schaffe' gehe'..."  Grinsend - naja, arbeiten kann ich auch wenn's dunkel ist).
Von daher keine Probleme. Ausserdem bin ich der einzige im Dorf, der sich hier für Heimatgeschichte interssiert. Ich denke, meine gesammelten Streufunde mit Ortsangabe sind gut bei mir aufgehoben. Besser als in einem anonynmen Asservatenkeller. Und wenn ich mal wegziehe oder sterbe, dann bekommt das nächste zuständige Rathaus oder Heimatmuseum ein paar Kisten mit Funden + Funddoku. Die können dann damit machen, was sie wollen.

Grüße,
sondelfreund

Hinzugefügt 10. Januar 2013, um 14:34:15 Uhr:

Geschrieben von Zitat von gl-1000
ein Gewerbe angemeldet. „Suchen und Bergen von verlorenen Schätzen“.

Und wenn du keinen Gewinn oder Verlust ausweist, ist nach einem, zwei Jahren schnell Schluss damit. Nennt sich "Liebhaberei" und wird vom FA nicht toleriert.
Entweder du hast eine Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, oder es ist eben ein Hobby.

Ausserdem macht sich sowas ganz, ganz schlecht wenn dich mal ein Archi mit der Gewerbeanmeldung "erwischen" sollte. Dann heißt es im Zweifel ganz schnell: "Aha, hier versucht jemand mit Gewinn Bodenfunde zu verkaufen und als Gewerbe zu betreiben."  Schockiert

Nur mal so als Denkanstoss.

Grüße,
sondelfreund

« Letzte Änderung: 10. Januar 2013, um 14:34:15 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#53
11. Januar 2013, um 09:06:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von gl-1000
Das mag sein, aber (hört sich jetzt blöd an) die Zeit ist mein Problem. Anscheinend muß man mehrere Kurse am Wochenende belegen. Das ist für mich der Hauptgrund.
Sollte es einfacher gehen mach ich das sofort.

Moin,

Deine Informationsquelle ist nicht richtig informiert. Es gibt einen Grundkurs "Geländebegehung" an einem Samstag, der ist Vorausstetzung für die NFG, dann wird empfohlen jedes Jahr EINEN Kurs zu machen an einem Samstag, davon gibt es ja immerhin 52 im Jahr und einen Samstag kann man ja doch mal für sein Hobby "opfern", außerdem sind die Kurse sehr interessant, man lernt andere Sucher kennen und nach und nach auch die Mitarbeiter/innen des LfDH

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#54
11. Januar 2013, um 09:19:57 Uhr

Hallo Walter,

ich werde mal unserern Kreisarchi angraben. Mal sehen was der hier bei mir im südlichen Niedersachen
für ne NFG aufruft, und ob er an einer Zusammenarbeit Interesse hat  Ausrasten .

Aber es scheint so da es mehr Spaß mit Leuten gibt die auf unbewaffnete Tiere schießen, oder die Nachfahren der Stasi
sind  Knüppel .

Was fehlt ist vielleicht mal ein gegründeter  Suchen- Verein der als Ansprechpartner für die Archis und Beamten Richtlinien
für Mitglieder festlegt. Wer Mitglied wird muß dann die Regeln einhalten, oder mit hohen strafen rechnen um schwarze Schafe ab zu schrecken  Brutal.

MfG Rescue

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(versteckt)
#55
11. Januar 2013, um 09:28:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Deine Informationsquelle ist nicht richtig informiert. Es gibt einen Grundkurs "Geländebegehung" an einem Samstag, der ist Vorausstetzung für die NFG, dann wird empfohlen jedes Jahr EINEN Kurs zu machen an einem Samstag, davon gibt es ja immerhin 52 im Jahr und einen Samstag kann man ja doch mal für sein Hobby "opfern", außerdem sind die Kurse sehr interessant, man lernt andere Sucher kennen und nach und nach auch die Mitarbeiter/innen des LfDH

Viele Grüße

Walter




wenn es so was in RLP(Mainz) Gaebe wuerde Ich da sofort Mit machen!!!!!
Gruss Alex

« Letzte Änderung: 11. Januar 2013, um 09:28:41 Uhr von (versteckt) »

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#56
11. Januar 2013, um 10:06:21 Uhr

Dann ist das doch die richtige Adresse oder?

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden-Biebrich

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#57
11. Januar 2013, um 22:41:09 Uhr

Da das Thema sich ein bischen in die Richtung entwickelt, möchte ich hier jetzt auch mal nach hilfe fragen.
Ich möchte sehr gerne aus dem dunkel raus und würde gerne eine NFG besitzen, egal wie die Meinung dazu ist, ich will.
Ich komme aus NRW ,Kleve um es mehr einzugrenzen, habe bereits kontakt zum Amt aufgenommen und folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr ****,
Ihre Anfrage bezüglich einer Nachforschgenehmigung wurde an mich
weitergeleitet. Es handelt sich hier um eine sehr komplexe Angelegenheit,
die unterschiedlich Rechtsgebiete und verschiedene Behörden betrifft. Schockiert Daher
halte ich ein persönliches Gespräch für erforderlich. Sie können mich unter
der angegebenen Telefonnummer gerne anrufen.

Das mit den "Rechtsgebieten und Behörden " finde ich jetzt ja schon am besten. Also ich natürlich wenig lust da wie ein Stück Treibholz durch die Zuständigkeiten zu trudeln.
Ausserdem habe ich gehört das man für eine NFG 150€ zahlt und diese dann nur z.b. für einen Acker gültig ist, ich weiß aber nicht ob das so stimmt.

Ich würde mich jetzt riesig freuen wenn jemand der sich mit der Gesetzeslage hier etwas auskennt mir etwas unter die Arme greifen würde. Eventuell auch per PM.
Gruß Calle


Offline
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#58
11. Januar 2013, um 22:50:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Calle
Da das Thema sich ein bischen in die Richtung entwickelt, möchte ich hier jetzt auch mal nach hilfe fragen.
Ich möchte sehr gerne aus dem dunkel raus und würde gerne eine NFG besitzen, egal wie die Meinung dazu ist, ich will.
Ich komme aus NRW ,Kleve um es mehr einzugrenzen, habe bereits kontakt zum Amt aufgenommen und folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr ****,
Ihre Anfrage bezüglich einer Nachforschgenehmigung wurde an mich
weitergeleitet. Es handelt sich hier um eine sehr komplexe Angelegenheit,
die unterschiedlich Rechtsgebiete und verschiedene Behörden betrifft. Schockiert Daher
halte ich ein persönliches Gespräch für erforderlich. Sie können mich unter
der angegebenen Telefonnummer gerne anrufen.

Das mit den "Rechtsgebieten und Behörden " finde ich jetzt ja schon am besten. Also ich natürlich wenig lust da wie ein Stück Treibholz durch die Zuständigkeiten zu trudeln.
Ausserdem habe ich gehört das man für eine NFG 150€ zahlt und diese dann nur z.b. für einen Acker gültig ist, ich weiß aber nicht ob das so stimmt.

Ich würde mich jetzt riesig freuen wenn jemand der sich mit der Gesetzeslage hier etwas auskennt mir etwas unter die Arme greifen würde. Eventuell auch per PM.
Gruß Calle


Eine gleichlautende Antwort habe ich auch auf meine Anfrage bekommen.

Nimm doch die Gelegenheit wahr und such das persönliche Gespräch. Bei mir ist dies äußerst positiv verlaufen. Du hast nichts zu verlieren,- nur zu gewinnen!

Gruß Mike

Offline
(versteckt)
#59
12. Januar 2013, um 09:36:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von gl-1000
Dann ist das doch die richtige Adresse oder?

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden-Biebrich

Moin,

ja, das ist die richtige Anschrift. Du kannst aber auch einen Vordruck verwenden, den kann ich Dir zumailen. Meine E-Mail lautet Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de

Viele Grüße

Walter

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