ja , das mein ich auch - deswegen muss man zwischen Projektilen und schussfähiger Munition unterscheiden.
ändert aber nichts an der Änderung des waffges...
nur wenn man sich fragt wen das betrifft (besitz von panzerbrechender hartkernmunition)
dann kann es sich wirklich nur um ein paar freaks handeln,
die wahrscheinlich selber nicht wissen, wo legal anwendbar.
jeder schiesstand wäre ungeeignet, zumal die muni einiges mehr kostet und es so schon teuer genug ist,
etliche schuss jagdmunition von rws aufm stand zu verballern (7x64 bleifrei - 20 schuss knapp 100€)
